Die Bamberger Dompfarrei verzichtet ab Januar auf Gottesdienste in der Kirche St. Getreu. Sie müsste sonst einen Nutzungsvertrag akzeptieren, der es in sich hat.
Die Meldung, die die Pressestelle des erzbischöflichen Ordinariats (EBO) verschickte, liest sich auf den ersten Blick wenig aufregend: "In der Kirche St. Getreu finden ab 1. Januar 2014 keine regelmäßigen Gottesdienste mehr statt." Und weiter: "Die Gläubigen sind eingeladen, einen der 19 Sonntags- und Vorabend-Gottesdienste im Seelsorgebereich Dom/Obere Pfarre zu besuchen." Was aufhorchen lässt, ist die Begründung zwischen den beiden Sätzen: "Die Dompfarrei lehnte einen Nutzungsvertrag mit der St.-Getreu-Stiftung der Stadt Bamberg ab."
Domfarrei soll zahlen Erst auf Nachfrage wird klar, welche Bedingungen es sind, die Dompfarrer Gerhard Förch nicht akzeptieren mag. Nach Angaben von Bistums-Pressesprecher Harry Luck geht es vor allem darum, dass die St.-Getreu-Kirche nicht länger kostenfrei zur Verfügung steht. Die St. Getreu-Stiftung, Eigentümerin der Kirche, will monatlich 100 Euro haben, 30 Prozent von der Kollekte und den Inhalt des Opferstocks.
Eines Kommentars enthielt sich Luck. Er sagte aber, dass der Dompfarrer bei Gesprächen mit dem Stiftungsreferat der Stadt, die der Nutzungsvereinbarung vorausgegangen sind, deutlich gemacht habe, dass die Pfarrei nicht bereit ist, etwas zu zahlen.
Dennoch stehe es so in dem Papier aus der Verwaltung. Eine Rücksprache hielt der Geistliche unter diesen Umständen für nicht erfolgversprechend und verzichtete darauf.
OB bietet klärendes Gespräch an Da sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, versicherte auf Nachfrage dagegen Ulrike Siebenhaar, die Sprecherin der Stadt Bamberg. Nach ihren Informationen handelt es sich erst um den Entwurf einer Nutzungsvereinbarung, über deren Inhalte man sehr wohl noch reden könne. Das wäre nach ihren Worten jedenfalls der ausdrückliche Wunsch des Oberbürgermeisters.
Vom Grundsatz her verteidigt sie die Idee eines Nutzungsvertrags. Es entspreche dem Geist des Stiftungsrechts, dass hochkarätige Bauwerke wie die Kirche der früheren Benediktinerpropstei St. Getreu nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Sie weist zudem darauf hin, dass die Stadt Bamberg sich in der außergewöhnlichen Situation befindet, Eigentümerin von Gotteshäusern zu sein. In der Welterbestadt ist das nicht einmal ein Einzelfall: Vor über 200 Jahren fielen ihr bei der Verstaatlichung kirchlichen Besitzes St. Elisabeth, St. Michael und St. Getreu zu.
Alle drei Kirchen liegen im Sprengel der Dompfarrei. St. Elisabeth und St. Michael sind bis auf Weiteres wegen laufender Sanierungsarbeiten bzw. akuten Sanierungsbedarfs geschlossen. Da stellt sich die Frage nach einer Nutzungsvereinbarung vorerst nicht.
In die St.-Getreu-Kirche wich die Dompfarrei aus, nachdem die Michelskirche wegen plötzlich aufgetretener Bauschäden geschlossen wurde. Nun will sie der EBO-Pressemitteilung zufolge in die Jakobskirche wechseln.
Dort sollen künftig am 1. und 3. Sonntag eines Monats (17 Uhr) die Gottesdienste im außerordentlichen (tridentischen) Ritus stattfinden, die man früher in der Michelskirche und bis jetzt in der St.-Getreu-Kirche feierte; außerdem am letzten Sonntag des Monats um 17 Uhr eine Choralvesper.
Laut Bistumssprecher Luck verschließt sich die Dompfarrei einem späteren Nutzungsvertrag für St. Michael nicht. Sobald die ehemalige Klosterkirche wieder allgemein zugänglich ist, sollten dort auch wieder Gottesdienste stattfinden.
Die Kirche mit ihrem berühmten Deckenfresko und der malerischen Freitreppe lockte viele Gottesdienstbesucher und Heiratswillige an. Anders die St.-Getreu-Kirche. Dorthin kommen deutlich weniger Gläubige. Um rund 90 Prozent sank die Zahl der Trauungen: von 40 bis 50 im Jahr auf etwa fünf.
Kommentar von Jutta Behr-Groh: Eine peinliche Idee!
Kirchensteuer, die ich ab meinem 17. Lebensjahr abgezogen bekam. Weil ich berufstätig war und als Baby getauft wurde. Diese Geldausgaben habe ich nach 26 Jahren dann beendet durch Kirchenaustritt.
Was ich damit sagen will: In Deutschland knöpft die Kirche, ob evangelisch oder katholisch, jedem Arbeitnehmer monatlich Geld ab, nur weil die Eltern dies im Kleinkindalter beschlossen hatten.
Dann soll die Kirche sich auch nicht zieren, einen Obolus für Gebäudenutzung zu entrichten, wenn diese Gebäude nicht in ihrem Besitz sind.
Als meine Mutter 2001 gestorben ist, musste ich für den Herrn evangelischen Pfarrer 50 Deutsche Mark bezahlen, dafür dass er in der Aussegnungshalle alles verdreht hat, was ich ihm schriftlich vorgeben musste.
ich finde, dass z.B. die zweckbestimmten Kollekten nicht durch eine zweckfremde Abgabe abgeschöpft werden dürfen - hier z.B. 30% an die Stiftung.
Und die "peinliche Idee" ist sicher in Köpfen hochgebildeter Juristen aber ohne Sozialkompetenz gewachsen.
Und nebenbei an die Redaktion: Der außerordentliche Ritus trägt nicht den Namen "tridentisch = dreizahnig" sondern tridentinisch nach dem Tridentinischen Konzil (Konzil von Trient 1545 - 1563).
Es ist das gute Recht der Stadt Bamberg, ihre St.-Getreu-Kirche als Museum zu betreiben und zu verwerten. Dazu gehört es, Eintrittsgeld und Nutzungsentgelt zu kassieren. Das Ansinnen, am Opfergeld der Besucher beteiligt zu werden, ist unverschämt, es sei denn, die Kollekte (oder der Opferstock) ist ausdrücklich für den Unterhalt des Gebäudes bestimmt.
Als streitbarer Katholik empfehle ich dem zuständigen Priesterrat und dem Herrn Erzbischof, die Profanisierung der St.-Getreu-Kirche zu beschließen und durchzuführen. Das würde u. a. bedeuten: Reliquien entfernen, Tabernakel leeren, Altarplatte abbauen und in einem Gotteshaus verwahren, Weihwasser anderweitig verwenden, Kerzenständer umlegen. Danach kann die Stadt das profanisierte Gebäude als Konzertsaal, Partyraum oder sogar für standeamtliche Trauungen nutzen.
Gerade in einer Zeit, in der die Katholische Kirche ständig für ihren angeblichen Reichtum schief angesehen wird, sollte sie zumindest punktuell klar machen, was ihr Staat alles genommen hat. Die Säkularisation diente bekanntlich dazu, dass die weltlichen deutschen Fürsten ihre Kriegsschuld an Napoleon begleichen konnten. Dann soll der Staat bittesehr auch für sein Eigentum aufkommen - bis hin zur denkmalgerechten Nutzung.
..ist das problem, jeder der städtische einrichtungen nutzen will, muss dafür bezahlen, das sollte nicht nur für jeden gelten, sondern auch allgemeiner konsens sein, und statt einer festen gebühr oder pauschale, ist eine einnahmen bezogene beteiligung mehr als gerecht
Rational und weniger emotional betrachtet, kommt Folgendes heraus:
Die in Rede stehende St. Getreukirche gehört der Stadt Bamberg, der sie in der Säkularisation ohne ihr Zutun zugefallen ist. Folglich muss derjenige, der sie benutzen will, d. h., die Dompfarrei, eine Benutzungsgebühr bezahlen. Das ist so klar wie Kloßbrühe.
Die Stadt soll die Kirche der Dompfarrei schenken – dann ist sie aus dem Dilemma heraus.