Naht Ende des Poststreiks im Kreis Bamberg?

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In Stegaurach (hier ein Archivbild des Poststützpunkts) sollen nach Auskünften von Betroffenen inzwischen mehr Briefe und Pakete ankommen. Weiterhin sind viele Beschäftigte im Ausstand, einige Kunden warten im Bamberger Raum vergebens auf wichtige Post. Foto: Matthias Hoch
In Stegaurach (hier ein Archivbild des Poststützpunkts) sollen nach Auskünften von Betroffenen inzwischen mehr Briefe und Pakete ankommen. Weiterhin sind viele Beschäftigte im Ausstand, einige Kunden warten im Bamberger Raum vergebens auf wichtige Post.  Foto: Matthias Hoch

Der Ausstand der Postbeschäftigten geht nun bereits in die vierte Woche. Gut 120 Mitarbeiter in Stadt und Landkreis Bamberg streiken. Dennoch scheinen durch zusätzliche Aushilfskräfte die Auswirkungen geringer als zu Beginn.

Immer noch hat der Poststreik auch den Landkreis und das Stadtgebiet Bamberg fest im Griff. Zwar wird in der Zwischenzeit mehr Post ausgetragen, viele Briefe und Pakete bleiben dennoch liegen. Anwohner aus dem Landkreis melden sich auf der Facebook-Seite des Fränkischen Tag: Weiterhin kommt keine Post in Hohenpölz (Gemeinde Heiligenstadt) an. Facebook-Nutzerin Carmen F. reicht es: "Seit 15. Juni bekommt Hohenpölz weder Brief noch Paketpost!!"

Auch der Memmelsdorfer Ortsteil Weichendorf ist betroffen: "Gestern seit drei Wochen ein paar Briefe, aber das, auf das ich seit drei Wochen warte, kommt nicht, bin mal gespannt? Wie das weiter gehen soll, bin echt voll genervt", schreibt Marion H. Ebenso ist mit Lichteneiche ein weiterer Memmelsdorfer Ortsteil betroffen: Ein paar Briefe kommen an, dann wieder nicht. Pakete müssen teilweise im Briefzentrum Bamberg in der Memmelsdorfer Straße abgeholt werden. In Stegaurach soll es dafür besser laufen.

Postkunden weichen aus

Vor allem aber das Stadtgebiet Bamberg scheint noch ziemlich betroffen: Im Bereich Nürnberger Straße kommt kaum ein Brief an, auch am Kunigundendamm und im Bereich Wunderburg warten Kunden noch vergebens auf die Post. Die Geduld schwindet bei vielen Betroffenen. Ein Haushalt in Bamberg erhält seit dieser Woche wieder Briefe. Den abonnierten "Spiegel" bisher jedoch nicht. Der werde nun abbestellt.

Auch die Post muss aufpassen, dass die Kunden nicht abspringen: Die Hermes-Paketshops melden einen Kundenzuwachs an, mehr Briefe werden derzeit mit der regionalen Konkurrenz "Brieflogistik Oberfranken" versendet.

"Es war sehr, sehr spürbar", sagt Alexander Böhm, Pressesprecher der Post, zum Streikverlauf. "Vor allem die Kollegen, die zugestellt haben, haben erheblich mehr tun müssen." Der Sprecher verweist auf die Notfallpläne. So könne ein Großteil der Zustellungen durch Aushilfskräfte abgefangen werden.

Etwa 120 Postbeschäftigte sind derzeit noch in Stadt und Landkreis Bamberg im Ausstand, heißt es von der Gewerkschaft Verdi. Man hoffe, dass sich nun etwas tue. Das sagen beide Seiten im Hinblick auf die Verhandlungen, die für kommenden Freitag angesetzt sind. Doch mindestens bis dahin soll der Ausstand noch anhalten.

Keine Auswirkung auf Briefwahl

Die Briefwahl bei der Bürgermeisterwahl in Zapfendorf hat unterdessen entgegen erster Befürchtungen nicht unter dem Streik gelitten: Laut Wahlleiterin Angelika Wießmeier seien gerade mal vier Prozent der angeforderten Briefwahlumschläge nicht zurückgekommen. Dieser Wert liege normalerweise sogar bei fünf Prozent.


Was in Zeiten des Poststreiks zu beachten ist

Der Streik kann manch böse Überraschung für den Postkunden bereithalten. Was in Streikzeiten rechtlich zu beachten ist, erklärt Tatjana Halm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale in Bayern.

Was geschieht, wenn eine Rechnung verspätet ankommt. Kann der Empfänger rechtlich belangt werden?
Grundsätzlich ist der Absender dafür verantwortlich, dass Briefe rechtzeitig zugehen. Daher kann es nicht zu Lasten des Rechnungsempfängers gehen, wenn der Brief zu spät ankommt.

Was ist mit Ladungen oder anderer juristischer Post: Kann es hier zu Problemen kommen?
Auch hier gilt, dass es Aufgabe des Versenders ist, dass die Post rechtzeitig zugeht. Bei so wichtigen Schreiben wie einer Ladung bedienen sich Gerichte in der Regel offizieller Zustellungsurkunden, der Zugang bestätigt werden muss. Dann ist klar, wann der Empfänger das Schreiben erhält.

Was sollte man beim Versand von Briefen oder Paketen grundsätzlich beachten, damit diese rechtzeitig beim Empfänger ankommen?
Leider hat es der Versender nicht in der Hand, wann genau Briefe oder Pakete zugehen. Sind Fristen zu beachten, ist es daher immer zu empfehlen, Briefe beziehungsweise Pakete mit Zugangsbestätigung zu wählen. Dann hat man zumindest die Gewissheit, ob und wann das Schreiben zugegangen ist und kann im Zweifelsfall noch reagieren.

Was ist bei Kündigungen zu beachten?
Der Kündigende ist für die Einhaltung der Frist verantwortlich. Müssen Schreiben zur Einhaltung von Fristen rechtzeitig zugehen, sollte der Verbraucher andere Wege, wie zum Beispiel das Fax mit Übertragungsprotokoll nutzen. Eine E-Mail ist nicht zu empfehlen, da diese von Gerichten vielfach nicht anerkannt wird. Innerorts kann man zum Beispiel auch auf Fahrradkuriere ausweichen oder am besten den Brief persönlich abgeben.

Ist der Expressversand eine Garantie für pünktliche Lieferung?
Selbst bei einem teuren Expressversand ist ein rechtzeitiger Zugang nicht garantiert, da man sich in den AGB streikbedingte Verzögerungen vorbehält.

Können die Kunden Schadensersatz von der Post verlangen?
Von der Post ist hier kein Schadensersatz zu erwarten. Dies ist aufgrund vertraglicher Vereinbarungen ausgeschlossen. Möglicherweise kann der Empfänger bei Lieferungen zu bestimmten Terminen Schadensersatz vom Versender verlangen. Wenn ein Liefertermin vereinbart wurde, muss sich der Versender vertraglich an den Termin halten. Wie er die Frist einhält, ist ihm überlassen. Hält er den Termin nicht ein, kann er sich schadensersatzpflichtig machen. Allerdings muss dafür bei dem Empfänger auch ein Schaden entstehen. Beispielsweise, weil er eine Ersatzware beschaffen musste. sem