Nach dem Urteil ging's für einen Georgier zurück in die Heimat

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Nach zwei Jahren im Asylverfahren und mehreren Straftaten wird ein Georgier am Montag abgeschoben. Foto: Archivbiklde
Nach zwei Jahren im Asylverfahren und mehreren Straftaten wird ein Georgier am Montag abgeschoben.  Foto: Archivbiklde

Unmittelbar nach seiner Verurteilung wird ein 48-jähriger Georgier in sein Heimatland abgeschoben.

Zwei Jahre nur lebte Lukas K. (Name geändert) in Deutschland, sieben Mal ist er in dieser kurzen Zeit straffällig geworden. Mit der kriminellen Diebstahlsserie wird für den 48-jährigen Georgier, der in einer Asylunterkunft in Tirschenreuth wohnte, Schluss sein - in Deutschland zumindest.


Ein Jahr und zehn Monate

Nachdem sein Asylantrag Anfang September abgelehnt worden war, setzt man ihn am heutigen Montag in München in ein um 21.30 Uhr startendes Flugzeug Richtung Tiflis. Wenige Stunden vor seiner unfreiwilligen Reise in die Heimat hat das Schöffengericht unter Leitung von Richterin Marion Aman gegen ihn das vorläufig letzte Urteil gesprochen: ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstrafe wegen räuberischen Diebstahls und vorsätzlicher Körperverletzung. Einbezogen wurde ein Urteil des Amtsgerichts Neustadt/Aisch, wo der Mann im Dezember zu vier Monaten verurteilt worden war.


Die neue Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil nach der Abschiebung von Lukas K. in Deutschland keine Straftaten mehr zu erwarten seien, wie Staatsanwalt Arno Ponnath in seinem Plädoyer formulierte. Ponnath hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert, der Verteidiger Hans-Wolfgang Schnupfhagn nur zehn Monate. Dieser war lediglich von einem einfachen Diebstahl und einfacher Körperverletzung ausgegangen. Für das Schöffengericht aber war der Fall kein harmloser Ladendiebstahl, sondern ein räuberischer Diebstahl, weil es die Absicht des Mannes war, die Beute auch gegen Widerstand für sich zu behalten.

Lukas K. hatte am 17. Februar 2016 in einem Supermarkt in der Moosstraße eine Nagelfeile und eine größere Menge Tabak im Gesamtwert von 68 Euro gestohlen und in einem Rucksack sowie einer Jackentasche versteckt. Der Marktleiter hatte selbst beobachtet, wie K. ein Päckchen Tabak unter die Jacke schob. Er stellte ihn zur Rede und bat einen ihm bekannten Kunden, auf den Dieb aufzupassen, weil er sein Telefon holen musste, um die Polizei anzurufen. Als das Telefonat beendet war, waren Dieb und Kunde weg - und dann polterte es gewaltig.


Wilde Jagd durch den Supermarkt

Bei der wilden Jagd durch den Supermarkt gingen Flaschen und ein Teeaufsteller zu Bruch. Der Dieb schubste seinen Verfolger. Der ging zu Boden, schlitterte in ein Weinregal und krachte gegen die Gefriertruhe. Dabei zog er sich leichte Verletzungen zu. Aber auch der Dieb kam zu Fall und rutschte gegen Wasserflaschen. Draußen vor der Tür wurde er schließlich geschnappt, als er über einen Plakataufsteller stolperte.

Vor Gericht versuchte der Angeklagte das Ganze "wortreich gestikulierend" - wie Richterin Aman formulierte - herunterzuspielen. Er beteuerte, das ganze Diebesgut schon vor Eintreffen der Polizei im Laden abgestellt und niemanden geschlagen zu haben. Sein ständiges Dazwischenreden im aggressiven Ton brachte ihm mehrere Rügen der Richterin ein.

Das Urteil erlangte sofortige Rechtskraft. Lukas K. durfte anschließend in der Bamberger Justizvollzugsanstalt, wo er die letzten Monate in Untersuchungshaft, zeitweilig wegen vorangegangener Verurteilungen aber auch in Strafhaft gesessen hat, seine Habseligkeiten zusammenpacken. Dann wartete er in einer Zelle der Polizei auf die Fahrt nach München zum Flughafen.