Wird die kostenträchtige Entscheidung doch noch revidiert? Ministerin Huml (CSU) fordert die Stadt dazu auf, eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Können die Anlieger der oberen St.-Getreu-Straße hoffen, von den horrenden Kosten einer so genannten Ersterschließung bis zu 150 000 Euro pro Grundstück doch noch verschont zu werden? Zumindest bekommen sie prominente Schützenhilfe.
Nur zwei Tage nach unserem Bericht vom Freitag, 19. Januar, "Ein Vermögen für den Ausbau" fordert die bayerische Staatsministerin Melanie Huml die Stadt in einem Schreiben dazu auf, das Gespräch mit den Anwohnern zu intensivieren. "Es sollten Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung geprüft werden", erklärt Huml. D er Abschluss der betroffenen Erschließungsmaßnahmen durch die Kommunen sei nicht verpflichtend.
Wie berichtet, hat der Freistaat 2016 das Kommunalabgabengesetz geändert. Dabei wurde festgelegt, dass ab April 2021 für so genannte Altanlagen keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden dürfen, wenn seit Beginn der erstmaligen technischen Herstellung 25 Jahre vergangen sind.
Genau das ist bei der St-Getreu-Straße der Fall. In der seit Jahrzehnten bewohnten Straße sind zwar alle Hausanschlüsse vorhanden, doch es fehlt an einem Regenwasserkanal und einem ordentlichen Straßenunterbau. Um das Defizit zu beseitigen und den Stadtsäckel zu schonen, hat der Bausenat in seiner Sitzung am vergangenen Mittwoch den Ausbau der St.-Getreu-Straße beschlossen - mit fatalen Folgen für 23 Anwohner, die aufs Grundstück umgerechnet vor Kosten bis zu 150 000 Euro stehen. Ingesamt handelt es sich um Kosten über 1,5 Millionen Euro.
Als Grund für die Entscheidung nannte Bambergs Baureferent Thomas Beese vor allem das Prinzip der Gleichbehandlung aller Grundeigentümer, die von einer Erschließung betroffen sind. Sollte diese nicht bis zum Stichtag abgerechnet werden könnten, müssten im Falle der St.-Getreu-Straße statt der Anlieger die Steuerzahler einspringen. Außerdem sei man von der Rechtsaufsicht gehalten, die Gesetzesänderung umzusetzen.
Dem widerspricht nun Staatsministerin Melanie Huml, die das Gesetz 2016 mit beschlossen hatte. Es sei gar nicht verpflichtend für die Kommunen, alle Maßnahmen bis zum Auslaufen der Frist abzuschließen.
Doch warum wurde das Gesetz 2016 überhaupt erlassen? Hört man Huml, ging es darum, "Hängepartien" zeitlich zu befristen. "Wer ein Haus in einem neu erschlossenen Gebiet baut, muss die auf ihn zukommenden Kosten auch kalkulieren können. Wenn sich eine Gemeinde mit einer Baumaßnahme jahrzehntelang Zeit lässt, bedeutet das für die Anwohner, dass sie jahrzehntelang nicht wissen, wann sie hierfür welchen Erschließungsbeitrag bezahlen müssen", erläutert die Ministerin.
Bamberger Realsatire, nach dem (einen Tag vor dem endgültigem Stadtratsbeschluss) durchgeführten Informationsabend in der Städtischen Musikschule ist noch nicht klar, ob nicht auch der Domplatz einer "Erstherstellung" zugeführt werden muss, da nicht sicher ist, ob er nicht doch erst nach der Jahrtausendwende urkundlich erwähnt wurde. Dass den Politdarstellern nicht die Schamesröte ins Gesicht schiesst ist ein Wunder. Lügen für das Stadtsäckel.
Wie wurde die St.-Getreu-Straße aus kommunaler Sicht überhaupt klassifiziert? Handelt es sich um eine Anlieger-, Haupterschließungs- oder Hauptverkehrsstraße? Diese Einstufung ist für die anteilige Kostenübernahme der Kommune bzw. für den Anteil welchen die Anlieger übernehmen müssen durchaus relevant und zu diskutieren.... Zu Berufsverkehrszeiten könnte man durchaus von einer Hauptverkehrsstraße ausgehen. Es ist erstaunlich wie viele Fahrzeuge aus dem westlichen Landkreis täglich in der Früh ihren Weg durch Wildensorg über die St.-Getreu-Straße nach Bamberg fahren. Am Nachmittag dasselbe dann wieder zurück. Dazu die unermüdlichen Versorgungsfahrten der Sozialstiftung zwischen Klinikum am Bruderwald und Klinikum am Michelsberg mit schwerem Gerät sieben Tage die Woche, nahezu rund um die Uhr. All dieser Verkehr - welcher großen Anteil am derzeitigen Zustand der Straße hat - sollte mMn ebenso bzw. stattdessen an den Kosten beteiligt werden. Eigentlich einfach die Rechnung - mindestens 50% übernimmt die Stadt, da Haupterschließungs- oder Hauptverkehrsstraße, 25% bezahlt die Sozialstiftung und die restlichen 25% werden durch eine Maut für die Benutzung der inoffiziellen Bergverbindung erhoben. Bei letzterem entsteht aufgrund der Masse an Fahrzeugen dann sogar ein Überschuss, welcher auf sämtliche Anlieger der inoffiziellen Bergverbindung verteilt wird, um z.B. Schallschutzfenster oder ähnliches zu kaufen.
nun wie wird das laufen ? jetzt will man nichts bezahlen und im mai 2021 beklagt man den schlechten strassenzustand, der sich auf den bildern auch dokumentiert und verlangt dann von der stadt den ausbau und sanierung der strasse
Ober-Bürgermeister und einige der Stadträte sind Juristen und waren nicht in der Lage das ganze Dilemma vor der Veröffentlichung abzuklären??????? Beschämend. Sonst ist für die unsinnigsten Dinge Geld für Gutachten da.