Müll-Problem in Bamberg: Das plant der EBB

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Bürgermeister Jonas Glüsenkamp (rechts) - zusammen mit Jan Piontek vom EBB an einem soeben gesäuberten "Abfallhai" am Gabelmann Foto: Stadt Bamberg/Gerhard Beck
Bürgermeister Jonas Glüsenkamp (rechts) - zusammen mit Jan Piontek vom EBB an einem soeben gesäuberten "Abfallhai" am Gabelmann  Foto: Stadt Bamberg/Gerhard Beck

Beherzt will der Entsorgungs- und Baubetrieb (EBB) der Stadt Bamberg nun gegen das erhöhte Müllaufkommen vorgehen.

Laut einer städtischen Pressemitteilung sorgen nun mehr Mitarbeiter in der Innenstadtreinigung, der Einsatz einer zusätzlichen Kehrmaschine und neu hinzukommende Abfallbehälter sorgen an den neuralgischen Punkten für ein sauberes Bamberg.

Der EBB habe besonders die Sandstraße mit Katzenberg, die Untere und Obere Brücke, die Kapuzinerstraße, Lange Straße und Kranen, den Grünen Markt mit Gabelmann und Kettenbrücke sowie die Austraße im Blick.

Müll in Bamberg: Teils schon ab 5 Uhr werden bestimmte Plätze von Unrat befreit 

Montags bis sonntags werden diese Bereiche teils schon ab 5 Uhr von jeglichem Unrat befreit, bevor es mit den gewohnten Reinigungszyklen weitergeht, die bis 20 Uhr andauern. Dafür habe der EBB nicht nur seine Reinigungstouren umgestellt. Es sind deutlich mehr Mitarbeiter in der Innenstadt im Einsatz, eine zusätzliche Kehrmaschine unterstütze die Reinigungskolonne und beabsichtigt sei, acht zusätzliche, großvolumige Abfallbehälter, sogenannte Abfallhaie, aufzustellen. Diese würden dann täglich mehrmals geleert.

Ziel der EBB-Offensive sei, "dass die unansehnlichen Müllberge im öffentlichen Raum der Vergangenheit angehören und Einheimische wie Besucherinnen und Besucher die schöne Stadt wieder ungetrübt genießen können". Die Stadt hatte zuletzt die "zunehmende Vermüllung" beklagt.

Der EBB appelliert zudem an die Vernunft der Bürger, Müll nicht achtlos wegzuwerfen, sondern in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Hausmüll über die öffentlichen Abfallbehälter entsorgt werden darf. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar und könne ein Bußgeld nach sich ziehen. red