Jahrzehntelang ragte das Verkaufsfahrzeug beim Beladen aus der Hofeinfahrt. Doch nun sorgt das auf der halbseitig gesperrten B 22 für Probleme.
Seit Mai letzten Jahres prägt eine Phantombaustelle die Ebracher Ortsdurchfahrt. Aus Sicherheitsgründen ist entlang der vom Einsturz bedrohten Klostermauer die südliche Straßenseite mit Baken gesperrt. Das Problem für Metzger Mayer auf der gegenüberliegenden Seite: Die Absperrung hat ihm ein absolutes Halteverbot bei seiner Zufahrt beschert. Doch er kann nur hier Waren ein- und ausladen. Gerade der mobile Verkaufswagen muss in die Einfahrt und ragt aus dieser ein Stück weit heraus. Nach einer Beschwerde war die Polizei vor Ort. Nun sieht Mayer seine Existenz bedroht.
Seit Mai letzten Jahres gab es keine Probleme mit Mayers Verkaufswagen und zum Glück auch keine Unfälle nahe des gesperrten Bereich und der Metzgerei. "Wenn man ein bisschen auf einander Rücksicht nimmt, funktioniert's", stellt Erster Bürgermeister Max-Dieter Schneider (SPD) in der Angelegenheit fest. Dann kam wohl eine Beschwerde und die Polizei musste tätig werden.
Grundlegende Bedeutung
Die Phantombaustelle auf der sich nichts tut, sieht Horst Mayer als Problem. "Wenn es sich um vier Wochen handeln würde, könnten wir das überbrücken", sagt der 58-Jährige, der nun auch entscheiden muss, ob und wie es mit seinem Betrieb weitergeht. Sein Sohn wird 30 und es stellt sich die Frage, ob er die Metzgerei übernimmt. Die gibt es hier an der Hauptstraße seit Jahrzehnten; mittlerweile die einzige in der Gemeinde, und damit von grundlegender Bedeutung, wie der Bürgermeister unterstreicht.
Die Mauer-Problematik ist komplex, da die rund 75 Meter zu sanierenden Mauerabschnitte in verschiedenen Bereichen der Kirche oder der Gemeinde gehören. Für die davor liegende ist das Staatliche Bauamt zuständig. Die Aufteilung der Instandsetzungskosten (rund 500 000 Euro) ist der Knackpunkt, warum es hier nicht weitergeht, fasst Schneider zusammen.
Damit Metzger Mayer weitermachen kann, braucht er während der Zeit des Halteverbots eine Sondergenehmigung für sein Lieferfahrzeug. Die hat er bei der Gemeinde Ebrach beantragt - nachdem er mündlich verwarnt worden war, dann einen Strafzettel erhalten hatte und ihm weitere Sanktionen drohen. Die Gemeindeverwaltung wandte sich wegen der Genehmigung ans Landratsamt. Und dann musste Metzger Mayer erst mal wieder warten und bangen.
40 Prozent seines Umsatzes macht er über den mobilen Verkauf. Deshalb sind der Verkaufswagen und dessen Bestückung im Hof (Einfahrt) unverzichtbar. Aus hygienischen Gründen ist ein Laden an anderer Stelle nicht möglich. "Ich kann das Fleisch ja nicht jedes Mal über die Straße tragen."
Im Kreis
Mittlerweile dreht sich aber auch die Sache mit der Sondergenehmigung im Kreis, so Bürgermeister Schneider: Das Landratsamt könne die Sondergenehmigung nur mit Zustimmung der Polizei ausstellen. Die setzt dafür aber eine Verschiebung der Absperrung um 20 Meter nach Osten voraus. Das wiederum sei aus Sicht des Straßenbauamtes wegen der Einsturzgefahr der Mauer nicht möglich.
"Wenn die Mauer wenigstens in absehbarer Zeit gemacht würde, könnten wir das eventuell mit Urlaub oder so überbrücken," kommentiert Metzger Mayer. Und hofft auf eine baldige Lösung bei der Mauer, auch im Sinne seiner acht (Voll- und Teilzeit)-Mitarbeiter. Er setzt nun auf Ergebnisse der nächsten Mauer-Runde.
Wie wäre es denn mit einer Einbahnstraßenregelung, solange bis die Mauer wieder in Ordnung ist? Die Fahrzeuge fahren nur in einer Richtung durch und der Gegenverkehr hinten herum. Das wäre doch auch eine vorübergehende Lösung oder? Ich war dort vor Jahren in der Schule - Hallo Max-Dieter Schneider - einigt Euch doch auf eine Richtung. Egal, wer jetzt zum Tor rein fährt oder raus. Der Rest fährt halt anders. Da wäre doch dann genug Platz und dem Metzger Mayer wäre auch geholfen.
Keine guten Karten
So wie es ausschaut, braucht die Metzgerei zum Beladen des Fahrzeugs den Gehsteig und einen Teil der Straße.
Die Straße als Bundesstraße 22 gehört dem Bund als Baulastträger, der ist also für die Erteilung einer Sondergenehmigung zuständig.
Der Gehsteig wird wohl, wie in den meisten Fällen, der Gemeinde, d. h. dem Markt Ebrach, gehören. Für die Erteilung einer Sondergenehmigung wäre hier der Markt Ebrach zuständig.
Das Landratsamt hat vermutlich mit der ganzen Sache nichts zu tun.
Also: Das Straßenbauamt erteilt eine Sondernutzung für die Straßenbenutzung, der Markt Ebrach erteilt eine solche für den Gehsteig.
Wenn keine Genehmigungen erteilt werden, muss der Metzger auf seinem Grundstück zurechtkommen, evtl. unter Einbeziehung des Gehsteiges, falls er hierfür eine Genehmigung bekommt.
Heiliger Bürokratius, bitte lass Hirn regnen!
Kleine Ursache, große Wirkung! Vermutlich kann hier einer den Metzger nicht leiden. Man sollte froh sein, dass es überhaupt noch eine Dorfmetzgerei gibt. In fünf bis zehn Jahren gibt's das nur noch selten, auch weil der Nachwuchs fehlt oder nicht mehr will. Ich hoffe dass hier die Gemeinde hinter ihrem Metzger steht.
Wenn es um die Einhaltung von neuen Vorschriften geht, sind die Behörden schnell da und dringen auf die Umsetzung.
Mit dem viel gelobten Erfolg des Baumwipfelpfades wird das Verkehrsaufkommen in den nächsten Monaten wieder steigen. Schon deshalb sollte daran gearbeitet werden, die Klostermauer baldmöglich instand zu setzen.
Die Gemeinde Ebrach profitiert vom Baumwipfelpfad, die örtliche Gastronomie, Besucher, die die Klosterkirche spontan besichtigen möchten und vielleicht mancher, der spontan in der Metzgerei sich eine Brotzeit mitnehmen möchte.
War es im letzten Jahr schon schwierig spontan in Ebrach anzuhalten, wegen des Verkehrsaufkommens. Und es sollen noch mehr Besucher zum Baumwipfelpfad kommen
Das sind doch viele Gründe, weswegen die Gemeinde, Kirche und Straßenbauamt an einem Strang ziehen sollten und die Klostermauer renovieren sollten.
Und damit wird auch der örtlichen Metzgerei geholfen.