Ein 23-Jähriger hat zusammen mit einem jüngeren Freund am 11. März 2015 ein Gartenhaus in Baunach angezündet. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt könnte die Folge sein.
An einem Sonntag im März 2015 haben der heute 23 Jahre alte Simon K. (Name von der Redaktion geändert) und sein Freund schon einmal "vorgeglüht": Auf einem abgelegenen Grundstück am Waldrand des Kraibergs in Baunach entzündeten die beiden in direkter Nähe eines Gartenhauses drei Lagerfeuer, verschürten erst Äste, dann eine Europalette, zwei Gartenstühle und Sitzpolster. Schließlich schlugen sie die Fenster des Gartenhauses ein, nährten ihre Feuerstellen mit Lampenöl und vergossen - als Krönung des Ganzen - Benzin auf dem Rasen und fachten es an.
Drei Tage später, am Mittwoch, 11. März, reisten sie erneut mit dem Zug von Bamberg und Baunach und machten Ernst: Sie gossen Benzin in der Hütte aus und entzündeten es mit brennendem Papier. Das Häuschen - "eine liebevoll hergerichtete Gartenhütte", wie ein Kriminalbeamter vor Gericht beschrieb - brannte vollständig ab. Der in den Akten niedergelegte Schaden in Höhe von 2000 Euro bezieht sich nach Auskunft des Polizeibeamten ausschließlich auf die Innenausstattung und gelagerte Werkzeuge. Dieser Schaden sei von der Hausratversicherung des Besitzer erstattet worden. Nicht erfasst worden sei der Wert des rund 4 mal 6 Meter großen Gartenhauses, das nicht versicherbar gewesen sei. Ein Kostenvoranschlag habe ergeben, dass ein Neubau wenigstens 20.000 Euro kosten würde - eine Summe, die der Besitzer nicht hat.
Jüngerer Täter rief die Feuerwehr
Die beiden Täter wurden schnell ermittelt, unter anderem deswegen, weil der Jüngere unter Angabe all seiner Personalien am 11. März die Feuerwehr gerufen hat. Er hat auch einen sehr persönlichen Bezug zu dem traumhaft gelegenen Grundstück: Es gehörte bis 2006 seinen Pflegeeltern. Möglicherweise hat er nach dem Verkauf den Verlustes seiner alten "Spielwiese" sehr bedauert. Simon K. gab an, sein jüngerer Freund habe sich an dem Nachbesitzer dafür rächen wollen.
Simon K. und sein Komplize stehen zu getrennten Terminen vor verschiedenen Gerichten: Simon K. seit Donnerstag vor der Großen Strafkammer des Landgerichts und sein Freund am 11. März vor dem Amtsgericht.
Rache für Verlust des potenziellen Erbes?
K. hat über seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Christian Barthelmes, zu Beginn der Hauptverhandlung erklären lassen, dass er die Tat begangen hat. Hauptinitiator soll aber sein jüngerer Freund gewesen sein, der sich für den Verlust seines potenziellen Erbes habe rächen wollen. Dann ließ die Kammer mehrere Videofilme zeigen, die Simon K. bei den Zündeleien am Sonntag gedreht hatte. Sie dokumentierten, wie groß die Freude der beiden an den von ihnen gelegten Feuern war.
Bis auf die Frage, wer der Initiator war oder ob beide jungen Männer zu gleichen Teilen für die Brandstiftung am 11. März verantwortlich sind, war der Tathergang schnell geklärt. Eine wichtige Aufgabe kommt nun dem psychiatrischen Gutachten zu. Von ihm erwartet sich das Gericht Aufschluss darüber, ob der frühere Sonderschüler und in einer Behindertenwerkstatt beschäftigte Simon K. eine "destruktiv-expansive Persönlichkeitsstruktur" besitzt. Sollte dies der Fall sein, wäre er womöglich für die Allgemeinheit gefährlich. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt wäre wohl die Folge.