Zwei 35 Jahre alte Männer aus der Republik Moldau wurden wegen Wohnungseinbrüchen verurteilt. In Bamberg holten sie Schmuck aus einem Einfamilienhaus.
Die wortreichen Entschuldigungen und die vielfach beteuerte Reue konnten die Richter am Ende der dreitägigen Hauptverhandlung doch nicht überzeugen: "Die einzige echte Reue haben Sie, weil sie erwischt wurden und im Gefängnis sitzen", resümierte Manfred Schmidt, Vorsitzender Richter der Zweiten Strafkammer am Landgericht Bamberg, in der Urteilsbegründung.
Gegen zwei Angeklagte aus der Republik Moldau verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten sowie fünf Jahre Haft. Nachgewiesen wurden ihnen drei Wohnungseinbrüche, ein Einbruch und Sachbeschädigungen.
Geld verspielt?
Der eine Täter, ein Asylbewerber, lebte bis zu seiner Verhaftung in Berlin. Sein Komplize reiste jeweils aus Rumänien an, um die finanziellen Probleme, die seine Familie zu Hause haben soll, mit Hilfe von Einbrüchen zu lindern. Was an der Geschichte stimmt, bleibt im Dunkeln. Während der Verhandlung klang aber an, dass die beiden Freunde viel Geld in Spielautomaten gesteckt haben sollen.
Vier Mal sind die beiden 34-Jährigen in der Zeit zwischen April und Dezember 2014 nachweislich in Wohnhäuser in Roth, Dinkelsbühl, Hof und Bamberg eingebrochen, nachdem sie jeweils gewartet hatten, bis die Bewohner aus dem Haus waren. In Bamberg spielte sich dieses Szenario am 18. Dezember 2014 in einer abgeschiedenen Straße im Berggebiet ab: Ein Ehepaar hatte sich ins Theater aufgemacht, um einen schönen Abend zu verbringen.
Die beiden konnten nicht ahnen, was zur selben Zeit zu Hause vorging: Zwei Männer machten sich an der Terrassentür zu schaffen, brachen sie auf, durchwühlten das Haus und stahlen Schmuck und Gold im Wert von 70 000 Euro. Auch der Sachschaden, den sie hinterließen, war beträchtlich. Einen Teil der Beute, der in den Augen der Einbrecher weniger wertvoll war, wurde samt Tresor in einen Wald bei Kitzingen geworfen, wo die Stücke am 25. Dezember gefunden wurden.
Zusammen mit sichergestellter DNA führten sie zu den Tätern, die dadurch auch für weitere Einbrüche in Roth, Dinkelsbühl und Hof zur Verantwortung gezogen werden konnten. Nirgendwo aber war der Entwendungsschaden so hoch wie in Bamberg. Ein zweiter Wohnungseinbruch an anderer Stelle im Berggebiet war den beiden Männern aus Moldau ebenfalls angelastet worden. Für eine Verurteilung reichten aber die Beweise nicht aus, so dass in diesem einen Fall Freispruch erging.
Für Staatsanwältin Anne Christine Breith, die sechs Jahre und drei Monate sowie sechs Jahre und vier Monate Freiheitsstrafe für die Angeklagten beantragt hatte, sind deren Geständnisse nur von "geringem Wert". Beide hätten nur das zugegeben, was ihnen ohnehin nachgewiesen worden sei. An den Täter im Asylbewerber-Status gewandt merkte sie an, dass dessen kriminelles Verhalten geeignet sei, andere Schutz suchende Flüchtlinge zu diskreditieren.
Dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Thomas Drehsen, widersprach. Die Stimmung sei heute regelrecht aufgeheizt, wenn es um Wohnungseinbrüche gehe, und die Verteidigung wäre blind, wenn sie so tun würde als gäbe es das nicht. Auf der anderen Seite sei ein Moldawier genauso zu verurteilen wie ein Deutscher. Richter Schmidt griff den Gedanken der Staatsanwältin bei der Urteilsverkündung auf: Durch diesen einen Täter würden alle Asylbewerber in ein schlechtes Licht gerückt. "Es stößt auf, wenn die Familie in Berlin 1200 Euro Sozialleistungen bezieht, kostenfrei wohnt und der Vater gleichzeitig auf Diebestour geht."