Kellerstraße und kein Ende?

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Die Kellerstraße nach der Sanierung: Auch die Bewohner des Neubaugebiets (im Hintergrund) nutzen sie jetzt zur Anfahrt - rechts das umstrittene unbebaute Grundstück. Foto: Ronald Rinklef
Die Kellerstraße nach der Sanierung: Auch die Bewohner des  Neubaugebiets (im Hintergrund) nutzen sie jetzt  zur Anfahrt - rechts das umstrittene unbebaute Grundstück.   Foto: Ronald Rinklef
Weil im Original des Bebauungsplan zwischen dem sogenannten Sparkassengrundstück (unten) und der Kellerstraße ein durchgehender Grünstreifen eingezeichnet wurde, gilt das Grundstück als von dieser Seite nicht erschlossen. Plan: Gemeinde Stegaurach
Weil im Original des Bebauungsplan zwischen dem sogenannten Sparkassengrundstück (unten) und der Kellerstraße ein durchgehender Grünstreifen eingezeichnet wurde, gilt das Grundstück als von dieser Seite nicht erschlossen. Plan: Gemeinde Stegaurach
 

Die Anlieger der Straße in Debring müssen nun für die Sanierung zahlen - der Besitzer des angrenzenden sogenannten Sparkassengrundstücks nicht.

Das Thema Kellerstraße liefert in Stegaurach auch zwei Jahre nach dem Abschluss der Sanierung weiter Zündstoff. In der ersten Märzsitzung des Gemeinderats hatte die Mitteilung von Bürgermeister Stengel (CSU), der Beitragsbescheid an den Besitzer des ehemaligen Sparkassen-Grundstücks sei vom Verwaltungsgericht Bayreuth aufgehoben worden, für Überraschung im Rat gesorgt. Einige Mitglieder fühlten sich nicht informiert, die Verwaltung ging davon aus, dies sei kommuniziert worden. Nun hakte Gemeinderat Bernd Fricke (Grüne) nach und bat um Einsicht in das Urteil. Stengel verwies darauf, dass das Urteil vom Februar 2011 bereits vom damaligen Zweiten Bürgermeister Thilo Wagner dem Gemeinderat bereits eingehend dargelegt habe.

Doch hier irrte der Bürgermeister. Was dem Gemeinderat zugetragen wurde, war in der Sondersitzung vom 28. Dezember 2010 ein Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Juli 2010. Darin wurde die aufschiebende Wirkung der Klage des Grundstückseigentümers, der Firma Bröckelmann, gegen den Vorauszahlungsbescheid vom 14. April 2010 angeordnet. Gleichzeitig verwies das Gericht darauf, dass das Grundstück aus einem Zugang zur Kellerstraße durchaus einen "die Beitragserhebung rechtfertigenden Sondervorteil" erhalten würde. Das wiederum hätte eine Ergänzung beziehungsweise Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet" erfordert.
Der Gemeinderat beschloss in der Sondersitzung zunächst mehrheitlich, die Verwaltung mit der Ergänzung beziehungsweise Änderung des Bebauungsplans zu beauftragen. In einer späteren Sitzung wurde eine entsprechende Änderung jedoch bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Der Investor Bernhard Bröckelmann, der das sogenannte Sparkassengrundstück im Gewerbegebiet Debring 2009 erworben hatte, um darauf ein Therapiezentrum für Suchtkranke zu errichten, zog daraufhin seine Klage in Bayreuth durch - und hatte Erfolg. Das inzwischen rechtskräftige Urteil vom 2. Februar 2011 wurde jedoch im Gemeinderat - zumindest in öffentlicher Sitzung - nicht mehr thematisiert.

17,99 Euro pro Quadratmeter


Öffentlich wurde es nun, als die Verwaltung Anfang März die Endabrechnung des Ausbaus der Kellerstraße durchführte und die Beitragsbescheide an die Anlieger verschickte. In der Endabrechnung werden die 339 417,36 Euro "umlegungsfähiger Kosten" gemäß der örtlichen Straßenausbaubeitragssatzung bei 20 Prozent Gemeindeanteil zu 80 Prozent an die Anlieger der Kellerstraße weitergegeben.

Das heißt, die elf Eigentümer der zwölf Anliegergrundstücke haben zusammen exakt 271 533,89 Euro zu bezahlen. Im Durchschnitt sind dies knapp 25 000 Euro für jeden Eigentümer - oder genau 17,99 Euro je Quadratmeter Grund, wie Uwe Mummer von der Interessengemeinschaft Kellerstraße vorrechnet. Und vor allem ist es nun doppelt so viel, wie es unter Einbeziehung des Bröckelmann- (Sparkassen-)grundstücks gewesen wäre.
Auch die Betroffenen wussten bis vor drei Wochen, als die Bescheide eintrafen, nichts von dem Urteil des Verwaltungsgerichts - und gingen davon aus, dass das Bröckelmann-Grundstück mit veranlagt wird. Zudem ist auch der vor einem Jahr beim Landratsamt eingelegte Widerspruch der Anlieger gegen die Vorauszahlungsbescheide laut Mummer noch nicht abschließend beschieden.

An Ostern läuft die vierwöchige Zahlungsfrist für die Anwohner nun ab. Einige haben das Geld angespart, andere werden wohl einen Kredit aufnehmen und sich verschulden müssen. Mehrere lassen derzeit noch durch Anwälte prüfen, ob ein Widerspruch oder eine Klage Erfolgsaussichten haben könnte. Doch die Anwälte konnten bislang wenig Hoffnung machen. "Wir suchen die Nadel im Heuhaufen", sagt Uwe Mummer.

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Die Kellerstraßen-Anwohner seien vor allem enttäuscht, dass sich die Gemeinde nicht genug für sie eingesetzt und ihren Ermessensspielraum genutzt habe. Selbst sein Telefonat mit Ministerpräsident Seehofer und der daraus resultierende Ortstermin mit dem Bundestagsabgeordneten Thomas Silberhorn (CSU) sei ohne jedes Ergebnis geblieben. Und dann ist da noch eine grundlegende Sache: "Man hätte die Straße ja auch billiger bauen können."

Jetzt ist aus der ehemals ruhigen Sackgasse auch eine Zufahrtsstraße zum dahinterliegenden Wohngebiet geworden. Denn dessen Bewohner ziehen ihren Nutzen aus der Kellerstraßensanierung, weil sie sich nun den Umweg über Unteraurach sparen können.