Frau mit Axt angegriffen - Kein Totschlag, sondern Vollrausch

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Symbolbild: Merzbach
Symbolbild: Merzbach

Der 61-jährige Peter M., war schuldunfähig, als er am 24. Februar 2016 seine Frau mit einer Axt angegriffen hat.

Die Tat von Peter M. (Name von der Redaktion geändert), der am 24. Februar 2016 in seiner Wohnung in Burgebrach mit einer Axt auf seine Frau losgegangen ist, war juristisch gesehen ein versuchter Totschlag. Verurteilt wurde der 61-Jährige von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Bamberg aber wegen eines vorsätzlichen Vollrausches.

Das bedeutet vereinfacht: Peter M. ist schuldunfähig und wird für den Angriff auf seine Frau nicht verurteilt. Bestraft wird er aber dafür, dass er sich in einen Vollrausch getrunken hat, obwohl er wusste, dass er unter Alkoholeinfluss sehr aggressiv werden kann. Die Kammer verhängte zwei Jahre und drei Monate Freiheitsstrafe und ordnete seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an. Damit ist offen, wie lange Peter M. von seiner Familie getrennt sein wird. Ob und wann die Entlassung aus der Unterbringung möglich ist, muss zu gegebenem Zeitpunkt die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth beurteilen und beschließen.

Damit ist der große Wunsch von Peter M., sobald wie möglich nach Hause zu Frau und Kindern zurückzukehren, nicht in Erfüllung gegangen.


Die Familie jahrelang tyrannisiert

Am zweiten Verhandlungstag, nach Ende der Beweisaufnahme, hatte er beteuert, seine Fehler zu bereuen, sich noch einmal für die Tat zu entschuldigen, dem Alkohol für immer abzuschwören und sich einer Therapie unterziehen zu wollen. "Danach will ich wie ein normaler Mensch mit meiner Familie zusammenleben", übersetzte Dolmetscherin Kornelia Schistka-Streck das so genannte letzte Wort des Angeklagten, der - obwohl er schon seit Jahrzehnten in Deutschland lebt - der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Peter M. bat die Richter zum Abschluss: "Bitte geben Sie mir die Chance, geheilt zu werden."

Die Aussichten dafür sind nach Ansicht des psychiatrischen Gutachtens, das Christoph Mattern vom Bezirksklinikum Kutzenberg erstellt hat, wohl nicht sehr gut. Oberstaatsanwalt Christopher Rosenbusch nahm in seinem Plädoyer darauf Bezug: Der langjährige Alkoholmissbrauch habe bereits zu einem hirnorganischen Psychosyndrom geführt. "Er hat sich nicht mehr im Griff." Zu Lasten des Angeklagten rechnete er ihm, dass er seine Familie "seit Jahren tyrannisiert" habe und der Angriff mit der Axt von erheblicher Intensität geprägt gewesen sei. Bis heute habe Peter M. kein echtes Bewusstsein für sein Alkoholproblem.

Rosenbusch hält den Angeklagten für allgemeingefährlich. Von ihm seien der Rückfall in alte Muster und damit weitere Straftaten zu erwarten, weshalb die Unterbringung in der Psychiatrie notwendig sei.

Im Unterschied zum Staatsanwalt stellte der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Dräger, den Vorsatz seines Mandanten in Frage. Eine Freiheitsstrafe sollte unter zwei Jahren liegen und sowohl diese als auch die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung ausgesetzt werden. "Er hat ausreichend Alterskompetenz, um sein Leben zu organisieren." Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitzendem Richter Manfred Schmidt folgte hingegen dem Staatsanwalt. Sie sieht in der Tat einen vorsätzlichen Vollrausch.