"Wir kämpfen": Stadt Bamberg zieht wegen Übernachtungssteuer vor Gericht - Kritik an bayerischer Regierung

1 Min
"Wir kämpfen": Stadt Bamberg zieht wegen Übernachtungssteuer vor Gericht - Kritik an bayerischer Regierung
Die Stadt Bamberg sieht in der bayerischen Gesetzgebung zur Übernachtungssteuer eine "massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte".
Collage aus Richterhammer und Bamberger Rathaus
Collage: inFranken.de, Bilder: Sergei Tokmakov (Pixabay)/Ralf Welz (inFranken.de)

Die Stadt Bamberg schließt sich einer Klage aus der Landeshauptstadt München an. Vor dem Verfassungsgerichtshof gehen die Städte gegen das Verbot der Übernachtungssteuer vor. Was es damit auf sich hat.

  • Stadt Bamberg zieht mit München und Günzburg vor den Verfassungsgerichtshof
  • Popularklage gegen Übernachtungssteuer-Verbot - "Kämpfen um das Selbstverwaltungsrecht"
  • "Massive Einschränkung der Finanzierung": Soll die Bettensteuer auch in Bamberg kommen?

Bamberg zieht vor den Verfassungsgerichtshof. Wie die Stadt mitteilt, schließt man sich damit einer Klage aus München an. Es handelt sich um eine Klage gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer, durch die sich die klagenden Kommunen benachteiligt sehen: "Wir kämpfen um das Selbstverwaltungsrecht einer Stadt", erklärt Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD). Was steckt hinter dem Verbot?

Oberbürgermeister sauer: Bamberg will Bettensteuer einführen - doch Söder-Regierung verbietet es

Die Städte München, Bamberg und Günzburg haben eine Popularklage gegen das Übernachtungssteuer-Verbot beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben. Das Verbot bedeute, so der Bamberger Oberbürgermeister, "eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte". Mit der Übernachtungssteuer, die auch "Bettensteuer" genannt wird, könnten die Städte eine verlässliche Finanzierung der touristischen Infrastruktur erzielen, heißt es vonseiten der Stadt Bamberg. Währenddessen sorgt ein Eklat um den Stadtbau-Chef für Wirbel: Dieser ließ teure Feng-Shui-Steine in den Büros einbauen - aus Gründen des "Gesundheitsschutzes".

In vielen Städten in anderen Bundesländern sei die Übernachtungssteuer bereits eingeführt worden. "Allein in Bayern ist diese Steuer bislang noch nicht möglich", so die Stadt. Von der Staatsregierung sei den bayerischen Kommunen im Januar untersagt worden, die Bettensteuer zu erheben. Und "das, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2022 die Vereinbarkeit örtlicher Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz festgestellt hat", erklärt die Stadt Bamberg. Dagegen wollen München, Bamberg und Günzburg nun mit der Popularklage vorgehen - "stellvertretend für zahlreiche andere Kommunen, die ebenfalls für das Recht der Selbstverwaltung eintreten".

Auch der Bayerische Städtetag soll sich gegen das Verbot ausgesprochen haben. "Die Einführung einer solchen Abgabe würde die finanzielle Entlastung des städtischen Haushalts darstellen", sagt der Bamberger Kämmerer Bertram Felix. Die Einreichung der Klage sei allerdings noch keine Vorentscheidung über die Einführung einer Übernachtungssteuer, heißt es weiter vonseiten der Stadt. Tourismusdirektor Michael Heger ergänzt: "Wir haben Gespräche mit dem örtlichen DEHOGA vereinbart, wenn eine solche Bettensteuer grundsätzlich möglich wäre." Währenddessen steht ein beliebtes Volksfest bereits in den Startlöchern: Infos zu Programm und den Eintrittspreisen auf der Bamberger Sandkerwa 2023. Die aktuellen Nachrichten aus Bamberg bei inFranken.de.