Ein 26-Jähriger aus dem Kreis Bamberg erhielt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eine Geldstrafe von 2250 Euro.
Zweimal den Hitlergruß zeigen, dazu "Sieg Heil!" rufen und danach den angerückten Streifenpolizisten beleidigen: Kurz nach der Wiederkehr des "Führergeburtstags" hatte sich ein 26-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg, wohl alkoholenthemmt, nicht mehr unter Kontrolle. Vor dem Amtsgericht Bamberg gab er die Taten alle zu. Nur die 6000 Euro Geldstrafe wollte, vielmehr konnte er nicht akzeptieren.
In einer Gaststätte in der Bamberger Innenstadt ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag im April 2018 viel los. Überall tummeln sich die Gäste. Unter ihnen ist auch ein junger Mann, den seine Lebensgefährtin und Mutter des gemeinsamen Kindes verlassen hat. Er spricht dem Alkohol zu. Gegen 3 Uhr morgens spricht ihn eine Studentin aus Kronach an, was der Schriftzug "Ntnlszlst" auf seinem T-Shirt zu bedeuten habe. Doch anstatt ihr zu erklären, dass es das Wort "Nationalsozialist" ist, bei dem man die Vokale weggelassen hat, damit man nicht sofort merkt, welch Geistes Kind sich in der Textilie verbirgt, hebt er den rechten Arm auf Augenhöhe. Nicht nur einmal, gleich zweimal. Und damit nun auch jeder weiß, was die Geste soll, gibt es das "Sieg Heil!" gleich dazu.
Verbale Tiefschläge
Ein eindeutiger Fall des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Da spielt es nämlich keine Rolle, ob es sich um Abzeichen und Fahnen oder Parolen und Grußformeln handelt.
Als die Polizeistreife das Geschehen erreicht, um den auffälligen Mann aus dem Lokal zu entfernen, wird es auf dem Gehsteig noch einmal laut. Diesmal aber nicht einschlägig rechts, sondern mit verbalen Tiefschlägen à la "Ihr Arschlöcher" und "Wichser". Auch diese zweifache Beleidigung war vor dem Amtsgericht angeklagt.
Vor Strafrichter Matthias Schmolke ging es freilich weniger um die Straftaten an sich, denn die gab der Angeklagte auch ohne anwaltlichen Beistand unumwunden zu, was ihm angesichts der drohenden ausführlichen und eindeutigen Aussagen dreier geladener Zeugen auch leicht gemacht wurde.
Die beiden Gaststättenbesucher aus Bamberg und Dachau und der Polizeihauptmeister brauchten daher auch kein Wort sagen und konnten wieder nach Hause fahren. Der Angeklagte führte hingegen aus, dass die Geldstrafe von 6000 Euro angesichts seiner wirtschaftlichen Lage viel zu hoch ausgefallen sei. Man habe wohl seinen früheren Beruf als Produktionshelfer zugrunde gelegt. Er sei aber alleinerziehender Vater, seither arbeitslos und inzwischen privatinsolvent, habe wieder ein Zimmer bei seinen Eltern bezogen und bekomme derzeit nicht einmal Hartz IV.
Strafrichter Schmolke reduzierte denn auch die Summe auf 2250 Euro. "Falls Sie es nicht zahlen können, können Sie es auch mit gemeinnütziger Arbeit ableisten", erklärte der Richter. Bei den stolzen 150 Tagessätzen und dem damit verbundenen Eintrag ins Bundeszentralregister blieb es allerdings. Damit gilt der 26-jährige Mann nun als vorbestraft.
Himmel hilf...noch so eine "Stütze" der Gesellschaft...armes Deutschland.