Das Bamberger Schwurgericht spricht Klaus A. (Name von der Redaktion geändert) aus Forchheim der gefährlichen Körperverletzung schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten und 4000 Euro Schmerzensgeld. Er muss es an seinen ehemaligen Bauleiter zahlen, den er mit einem Hartgummihammer angegriffen hat.
Es war "nur" eine gefährliche Körperverletzung und kein versuchter Mord. Hätte der Forchheimer Klaus A. (Name von der Redaktion geändert) am 28. Mai 2013 seinen Bauleiter und Nebenbuhler wirklich töten wollen, hätte es in seinem Fliesenlegerbetrieb wirkungsvollere Werkzeuge als einen Hartgummi-Hammer gegeben.
Auch aus diesem Grund geht das Bamberger Schwurgericht davon aus, dass der angeklagte Handwerksmeister "nur" eine gefährliche Körperverletzung begangen hat. Vorsitzender Richter Manfred Schmidt hielt dem Angeklagten zudem eine "eher spontane Tat" zu Gute: A. habe sie vermutlich bereut, kaum dass sie begangen war.
In seinen 49 Lebensjahren ist der Forchheimer noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Was er im Mai 2013 tat, war ihm einem Gutachten zufolge zwar "völlig wesensfremd", aber ohne Einfluss auf seine volle Schuldfähigkeit.
Zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wurde A.
verurteilt. Ein Drittel davon sind durch die Untersuchungshaft schon verbüßt. Bis das Urteil rechtskräftig ist - es beinhaltet auch noch eine Zahlung von 4000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer - , ist der Forchheimer ein freier Mann: Das Gericht setzte den Haftbefehl aus.
Lange Urteilsbegründung Nahezu eine Stunde dauerte am Freitag Vormittag die mündliche Urteilsbegründung im Schwurgerichtssaal am Wilhelmsplatz. Mucksmäuschenstill folgten die wiederum zahlreichen Zuhörer den Worten des Vorsitzenden Richters.
Für das Gericht begann die Vorgeschichte der Tat bzw. das Verhängnis für A. schon am 26. Februar 2013. An jenem Tag stellte er - zu seiner Entlastung - einen Bauleiter aus Norddeutschland ein. Zwischen dem Neuen und seiner Frau entwickelte sich Zuneigung und schließlich ein Liebesverhältnis. Es sollte zum Auslöser der Tat werden.
Doch es war laut Schmidt nicht der Bauleiter, der A.s Ehe zerstört hat. Man wisse aus den Zeugenaussagen der Frau und des Geschädigten, dass die Ehe zu diesem Zeitpunkt schon weitgehend am Ende war. Der Angeklagte habe das nicht erkannt oder sehen wollen.
In den Wochen bis 28. Mai verdichtete sich der Verdacht bei Klaus A., auch wenn seine Frau und der Bauleiter ihm gegenüber ein Verhältnis leugneten.
Am Tattag wollte A. den Nebenbuhler vielleicht wirklich zur Rede stellen, hat dies nach Überzeugung des Gerichts aber nicht getan, als er ihn in eine leer stehende Ausstellungshalle bat. Das Gespräch drehte sich vielmehr um neue Nutzungsmöglichkeiten für den Raum. Als der Mitarbeiter nach mehreren Minuten gehen wollte und sich schon abgewandt hatte, traf ihn ein Schlag mit einem Gummihammer auf den Hinterkopf.
Die Kammer geht nicht davon aus, dass der Forchheimer den Angriff geplant und das Werkzeug bereit gelegt hatte. Der Hammer sei zufällig da gewesen und zum Tatinstrument geworden, sagte Schmidt.
In der Rekonstruktion auch des weiteren Geschehens folgte das Gericht vor allem den Angaben des Opfers. Hatte die Verteidigung dessen Glaubwürdigkeit zu erschüttern versucht - nach Ansicht der Richter machte der 53-Jährige wahre Angaben, ohne Belastungseifer und ohne den Versuch, seine Verletzung zu dramatisieren: "Das haben wir schon ganz anders erlebt."
Nach dem ersten Schlag, der zu einer stark klaffenden und heftig blutenden Kopfplatzwunde führte, hörte A. laut Schmidt noch nicht auf. Der Nebenbuhler konnte weitere Schläge abwehren. Es kam zu einem Gerangel, der Verletzte flüchtete aus der Halle und unter einen Lastwagen, von wo aus er schließlich mit seinem Handy einen Notruf an die Polizei absetzte.
Das Band mit dem Anruf war in der Verhandlung abgespielt worden: Deutlich waren die Hilferufe des Bauleiters zu hören. Er erlebte nach eigenen Worten Todesangst.
Klaus A. hatte in der ersten Vernehmung bei der Polizei den Angriff eingeräumt: Einen Denkzettel habe er dem anderen verpassen, ihn aber nicht töten wollen. Das hatte er in der Verhandlung durch seine Verteidiger wiederholen lassen. Die Richter nahmen es ihm ab.
Schmidt gestand dem 49-Jährigen eine Ausnahmesituation zu, machte ihm aber klar, dass er sie gewaltfrei hätte lösen müssen. Das müsse von allen Menschen, die in so eine Lage kommen, erwartet werden können.
Mit dem Strafmaß von 27 Monaten blieb das Gericht zwischen den Anträgen: Oberstaatsanwalt Bernd Lieb hatte wegen versuchten Mordes viereinhalb Jahre Freiheitsentzug verlangt; auf eine höchstens zweijährige Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung hatte
Verteidiger Jochen Dotterweich plädiert und beantragt, diese zur
Bewährung auszusetzen. Doch dazu ist das Geschehen zu gravierend, sagte Schmidt.
Zu den Gesichtspunkten, die die Richter bei der Suche nach der gerechten Strafe zu Gunsten von A. heranzogen, gehören neben seinem tadellosen Vorleben auch die Folgen der Tat für ihn persönlich: Seine Ehe ist endgültig auseinander und sein Betrieb steht vor der Insolvenz. Damit, so Schmidt, sei er schon erheblich bestraft.