Nur eine Seite der Mainbrücke zwischen Hallstadt und Dörfleins verfügt über einen eigenen Geh- und Radweg. Ein zweiter wird gefordert.
Ob sich auf der Brücke über den Main, die Hallstadt und Dörfleins verbindet, noch ein weiterer Streifen für Radler machen lässt, wird zu prüfen sein. Eine andere Möglichkeit, die Sicherheit für Fahrradfahrer zu erhöhen, wäre ein weiterer Brückenbau.
Die SPD fordert im Stadtrat mit Nachdruck eine Maßnahme, die speziell für Zweiradfahrer die Überquerung des Mains sicherer macht.
Einen ausführlichen Bericht und auch ein Video dazu wird es im Premiumbereich auf inFranken.de geben.
Leute, Fahrräder gehören nicht auf den Gehweg, sondern auf die Straße. Kombinierte Rad-Gehwege sind idiotisch.
Wer ängstlich fünf Zentimeter am Randstein entlang zittert, gefährdet sich. Wer in der falschen Richtung fährt, gefährdet sich. Warum nicht den Raum fordernd, der einem auch zusteht, einen Meter vom Randstein entfernt auf der rechten Spur fahren? Es passieren durch Auffahren von hinten wesentlich weniger Unfälle als oft befürchtet.
Gehweg ist für Radfahrer frei gegeben. Also einfach auf der linken Seite Richtung Dörfleins fahren. Mache ich schon seit Jahren.
Dann aber bitte von Dörfleins kommend gleich nach der Brücke wieder auf die Straße fahren! Bin Anwohner im Bereich, in dem es wieder reiner Gehweg ist und wurde schon zweimal von Radfahrern angefahren, nur weil ich vor meiner Hofeinfahrt auf jemanden gewartet habe. Da ich jeden Tag rückwärts aus ebendieser mit meinem Auto rausfahren muss, wundert es mich mittlerweile, dass ich noch keinen Radfahrer in meinem Auto hängen hatte, der auf dem Gehweg weitergefahren ist.
Ich gebe allerdings zu, dass die Staßenüberquerung nicht ungefährlich ist. Hier gab es schon mehrere schwere Unfälle. Eine Lösung, die den Radlern das erspart, wäre vorteilhaft. Aber definitiv nicht, den Gehweh durchgängig zum Radweg machen!
Abgesehen davon, daß Radfahren auf Gehwegen von Rechts wegen nur in absoluten Ausnahmefällen zugelassen, geschweige denn angeordnet werden darf, müssen sich Kraftfahrer, wenn sie beim Einfahren in Grundstücke sowie beim Ausfahren aus denselben keine ausreichende Sicht auf den Verkehr - dazu zählen auch Fußgänger und Radfahrer ebenso wie Benutzer von Tretrollern und Inlineskatern oder Kinder, die altersgemäß auf dem Gehweg Rad fahren- haben, einweisen lassen - so unmißverständlich in der StVO geregelt!!!