Mit Einführung der sogenannten 3+2-Regelung sollten Betriebe, die Migranten ausbilden, eigentlich unbürokratisch planen können: drei Jahre Ausbildung und zwei weitere Jahre Arbeit in der Firma. Doch die Regel ist nahezu wirkungslos, wie das Beispiel eines Bamberger Maler-Azubis zeigt.
Es ist die Zeit im Tagesverlauf, wo Lucky Ohenhen es schafft, weniger über seine Situation nachzudenken. Acht Stunden arbeitet der 21-jährige Nigerianer wochentags auf Baustellen. Dort, wo sein Arbeitgeber, die Firma Scherbaum in Bamberg, den Malerlehrling hinschickt.
Vergessen ist dann manchmal die Flucht aus seinem Heimatland im Sommer 2014, in dem sein Vater kurz zuvor von einer terroristischen Gruppe erschossen und Lucky von dieser bedroht wurde. Für kurze Zeit vergessen ist die Flucht über Libyen und Italien bis nach Deutschland.
Auf der Baustelle ist Lucky anerkannt. "Die Kunden loben ihn", sagt sein Chef, Matthias Graßmann, der in seinem Maler- und Verputzerbetrieb 26 Menschen beschäftigt, darunter den Lehrling Lucky. Auch Graßmann selbst ist zufrieden. "Er ist pünktlich und zuverlässig, hat auch sprachlich große Fortschritte gemacht", sagt er über seinen Auszubildenden. Das sei in der Vergangenheit nicht bei allen Migranten so gewesen.
Worüber Graßmann, ehrenamtlich auch Vizepräsident der Handwerkskammer für Oberfranken, sauer ist, sei etwas anderes. Vor gut drei Jahren präsentierte der Staat die sogenannte 3+2-Regelung. Unabhängig davon, ob ein Flüchtling anerkannt wird oder nicht, sollte er über die drei Jahre seiner Ausbildung sowie anschließend weitere zwei Jahre in Deutschland bleiben dürfen, sofern er seinen erlernten Beruf ausübe. Ein hohes Maß an Rechtssicherheit hatte man den Arbeitgebern versprochen. Und diese, vor allem Handwerksbetriebe, waren glücklich. Schließlich kämpft das Handwerk seit geraumer Zeit mit Nachwuchsproblemen. So war man gerne bereit, in die Ausbildung von Migranten zu investieren. Für alle Seiten eine unbürokratische Lösung, so schien es.
Doch inzwischen ist die Motivation Ernüchterung gewichen. Luckys Asylantrag wurde abgelehnt, die Klage gegen die Entscheidung abgewiesen. Er ist jetzt nur noch geduldet, kann wohl seine Ausbildung beenden. Aber danach kommt ein großes Fragezeichen.
3+2? "Die Regelung wird in Bayern so gut wie nicht angewendet. Die steht doch nur auf dem Papier", schimpft Graßmann. Thomas Koller, Hauptgeschäftsführer der oberfränkischen Handwerkskammer, berichtet von ähnlichen Erfahrungen. Das Problem seien die Vollzugsvorschriften dieser Regelung. Bayern habe diese in der Vergangenheit viel restriktiver ausgelegt als andere Bundesländer. Zum Glück sei die Bereitschaft, junge Migranten ins Arbeitsleben zu integrieren, bei den Betrieben nach wie vor gegeben, sagt Koller.
Keine Probleme gibt es bei anerkannten Flüchtlingen. Für die hätte es aber die 3+2-Regel nie gebraucht. Und noch etwas anderes fällt da ins Gewicht: Anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Hartz IV. Ihre Ausbildungsvergütung von zum Beispiel 600 Euro wird auf die Sozialleistungen aber angerechnet. Da bleibt am Ende nichts übrig. Mit der Folge, dass die jungen Leute eine Helfertätigkeit mit 1800 Euro Mindestlohn einer Ausbildung vorziehen.
Erstens kann man sehen wie man den Politikern vertrauen kann und zweitens erkennt man nun, daß nicht alle (ja fast keiner) der Flüchtlinge Ingenieur oder Doktor ist. Im Falle eines Einwanderungsgesetzes ( wie in Kanada, Neuseeland und Australien) hätten die auch keine Chance in diese Länder oder nach Deutschland zu kommen.
Bei denen, die hier bleiben dürfen, ist GELD wichtiger als Ausbildung. Geht nun den Gutmenschen ein Licht auf?
alles sicher sehr bedauerlich und hier hätte die politik schon längst alternativen aufzeigen müssen. aber wer sich auf politische verfolgung, also art. 16 GG beruft, geht halt ein grosses risiko ein, denn wenn nein, ist der braten gegessen und es kommt gar nicht darauf an, ob und wie jemand ausgebildet ist. dieses problem lässt sich nur durch ein modernes einwanderungsgesetz lösen. canada, neuseeland und australien können richtschnur sein. nur getan hat sich bei uns nichts. solange dies der fall ist, gilt der gesetzesvollzug, so bitter dies für den einzelnen sein mag.