Gundelsheim: Alle Plakate nur in einem Bereich

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Nur hier in diesem öffentlichen Bereich an der Hauptstraße sind in Gundelsheim Wahlplakate erlaubt. Foto: Barbara Herbst
Nur hier in diesem öffentlichen  Bereich an der Hauptstraße sind in Gundelsheim Wahlplakate erlaubt. Foto: Barbara Herbst
 
 
 

Nur in bestimmten Bereichen: Gemeinden wie Gundelsheim und Stegaurach setzen der Flut von Wahlplakaten Grenzen.

Sie hängen traurig von den Masten, flattern im Wind, oder sind teils schon weit vor dem 15. März am Boden: Wahlplakate. Gerade im Endspurt wurde in so mancher Landkreisgemeinde plakatiert, was das Zeug hält. Gundelsheims Bürgermeister Jonas Merzbacher (SPD) schüttelt heute den Kopf, wenn er zurückdenkt, wie im Bürgermeister-Wahlkampf vor sechs Jahren sein Mitbewerber und er sich zu überbieten versuchten. Zwar hatte der Gemeinderat schon 2013 per Satzung beschlossen, dass der Bereich der Hauptstraße im öffentlichen Bereich zwischen den beiden Brücken frei von Wahlkampfplakaten gehalten werden soll. Doch beide Anwärter aufs Amt legten Kreativität an den Tag. Merzbacher brachte ein Megaplakat von etwa neun mal acht Metern knapp jenseits der Brücke an einer Scheunenwand an. Sein Herausforderer Christian Wolf nutzte ein ganzes Gerüst für sein Plakat. "Wir halfen uns damals sogar noch gegenseitig beim Anbringen", schmunzelt Merzbacher.

Kein Wettrüsten

Doch Gundelsheim will kein Wettrüsten im schmuck hergerichteten Ortskern und auch nicht in den anderen Straßen. So kam Merzbacher letztes Jahr die Idee, dass alle auf einer einzigen, begrenzten öffentlichen Fläche ihre Plakate anbringen dürfen. Bei der aktuellen Wahl und grundsätzlich.

Weil die Gemeinde derzeit an der Hauptstraße 7 bis 9 ein Projekt umsetzt, steht hier ein Bauzaun. Ideal also, den Beschluss in die Praxis umzusetzen. Geschlossen stellte sich das Gremium hinter den Mäßigungsbeschluss und die entsprechende Ergänzung der Wahlwerbungssatzung.

Kurzfristig stellte im Februar eine Gruppierung einen Antrag, wonach sie an den drei Ortseingängen Plakate aufgestellt hätte. Doch nach der schriftlichen Ablehnung durch den Gemeindewahlleiter wurde der Antrag dann zurückgezogen. So bleibt es bei der Lösung, zumindest im öffentlichen Raum. Was auf Privatgrund passiert, ist hier wie andernorts eine andere Sache.

Zur Effektivität der Gundelsheimer Satzung meint Merzbacher, "mehr Plakate bringen nicht unbedingt auch mehr Stimmen". Wie geht es aber dann für den SPD-Unterbezirksvorsitzenden zusammen, dass im Gros der anderen 35 Landkreisgemeinden durchaus ein Vielfaches an Plakaten hängt, auch von den Sozialdemokraten? "Ganz einfach, es ist immer so, wenn die anderen plakatieren, dann muss die SPD das freilich auch."

Ressourcen schonen

Gundelsheims Zweiter Bürgermeister Robert Martin steht voll und ganz hinter der in seiner Gemeinde nun umgesetzten Praxis, die übrigens erst jüngst vom gesamten Gremium bestätigt wurde. Schon aus Gründen des Umweltschutzes befürwortet der Fraktionssprecher der Bürgergemeinschaft Gundelsheim (BG) diesen Weg. "Es ist hervorragend weil ressourcenschonend," mit Wahlplakaten produziere man schließlich nur Müll. Für die kurze Zeit, die sie hängend komme viel Abfall zusammen, stellt er fes. Man müsse den Ort "nicht zuplakatieren und verschandeln", findet Martin, der im Hauptberuf Klimaschutzbeauftragter des Landkreises ist.

Eine weitere Gemeinde, die sich in Sachen Plakatierung Gedanken gemacht hat, ist Stegaurach. Hier gibt es zwar keine eigene Satzung. Der Gemeinderat hat jedoch fraktionsübergreifend "intern beschlossen", so Bürgermeister Thilo Wagner (FW/FL), sich gewisse Beschränkungen aufzuerlegen.

Das sieht konkret so aus, dass innerhalb der elf Gemeindeteile zählenden Kommune insgesamt nur an 25 Standorten plakatiert werden darf. "Doppelseitig", wie Wagner hinzufügt. Das bedeutet dann 50 Plakate. Und zwar für jede der sechs im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Kreistagskandidaten hingegen haben es gut in Stegaurach, weil sie sich ja nicht an der Vereinbarung beteiligten. Andererseits wird kaum ein Kandidat zig Plakate von sich in nur einer Gemeinde aufhängen.

Um die zwei Euro

Wie die FT-Nachfrage ergab, kostet eine einfaches Farbplakat (ca. 60 mal 80 Zentimeter) etwa zwei Euro - je nach Stückzahl.

Mit der selbst auferlegten Beschränkung will Stegaurach auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, führt Wagner weiter aus. Bislang halten sich alle Fraktionen daran, stellt er zufrieden fest. Wäre dies nicht der Fall, hätte der Bauhof Plakate abgenommen. Den Vorgaben gemäß darf sechs Wochen vor der Wahl mit der Wahlwerbung begonnen werden, seitdem laufen in Stegaurach die Plakatieraktionen. Wert legt Wagner auf den Hinweis, dass es nicht bei der Vereinbarung bleiben soll. Ziel sei für die Zukunft eine Satzung zu erlassen, damit diese Vorgehensweise sich etabliert.

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Sicherheit Wie die Polizeiinspektion Bamberg-Land und das Landratsamt Bamberg mitteilen, muss beim Plakatieren einiges werden. So darf Wahlwerbung nur innerorts angebracht werden und so, dass die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie Innenkurven nicht beeinträchtigt wird. An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr darf Wahlwerbung nicht angebracht werden. Das gilt ganz besonders für Ampeln, Ortsschilder sowie Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben. Grund: Plakate könnten die Verkehrsteilnehmer ablenken, so dass sie Zeichen beziehungsweise Einrichtungen nicht erkennen. Auch bei Fußgängerüberwegen darf keine Wahlwerbung aufgestellt werden. Denn da besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch Plakate und Tafeln verdeckt und beim Überqueren der Straße zu spät erkannt werden.

Entfernung Sollten Plakate die auf Paragraf 33 der Straßenverkehrsordnung geregelten Vorgaben nicht erfüllen, so werden sie entweder durch Straßenmeistereien, Kreis- oder gemeindliche Bauhöfe abgenommen. Wo sich die Gruppierungen ihre Werbeträger wieder abholen können.

Beschädigung Wenn jemand ein Wahlplakat oder eine Tafel mutwillig beschädigt, so die Nachfrage bei der Polizei, ist das kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat.

(Quelle: Landratsamt)

KOMMENTAR:

Jetzt wird es langsam Zeit, dass die Kommunalwahl endlich kommt und dann auch mal wieder vorbei ist. Allmählich reicht die teilweise erdrückende Flut von so manchem Gesicht, das ich einfach nicht mehr sehen möchte. Weder am Straßenrand, noch in irgendeiner führenden Position. Das klingt jetzt gemein. Stimmt. Aber zu viel von was auch immer bewirkt meist das Gegenteil des Beabsichtigten.

Jemanden nur deshalb zu wählen, weil er mich am öftesten, penetrantesten und gigantischten vom Straßenrand herab anglotzt? Nein! Eher bleibt da ein Kandidat mit mal einer richtig originellen, pfiffigen Aufmachung in verträglicher Dosis haften. Hab' ich freilich nicht so oft entdeckt.

Aber auch das ist bei mir keine Garantie dafür, dass man meine Stimmen bekommt. Letztlich sollen sich nicht die besten Werbegrafiker, -slogans und - fotografen durchsetzen, sondern das, was erreicht wurde. Wohltuend ist es da allemal, wenn Gemeinden in Sachen Plakatierung regulierend wirken.