Das sieht konkret so aus, dass innerhalb der elf Gemeindeteile zählenden Kommune insgesamt nur an 25 Standorten plakatiert werden darf. "Doppelseitig", wie Wagner hinzufügt. Das bedeutet dann 50 Plakate. Und zwar für jede der sechs im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Kreistagskandidaten hingegen haben es gut in Stegaurach, weil sie sich ja nicht an der Vereinbarung beteiligten. Andererseits wird kaum ein Kandidat zig Plakate von sich in nur einer Gemeinde aufhängen.
Um die zwei Euro
Wie die FT-Nachfrage ergab, kostet eine einfaches Farbplakat (ca. 60 mal 80 Zentimeter) etwa zwei Euro - je nach Stückzahl.
Mit der selbst auferlegten Beschränkung will Stegaurach auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, führt Wagner weiter aus. Bislang halten sich alle Fraktionen daran, stellt er zufrieden fest. Wäre dies nicht der Fall, hätte der Bauhof Plakate abgenommen. Den Vorgaben gemäß darf sechs Wochen vor der Wahl mit der Wahlwerbung begonnen werden, seitdem laufen in Stegaurach die Plakatieraktionen. Wert legt Wagner auf den Hinweis, dass es nicht bei der Vereinbarung bleiben soll. Ziel sei für die Zukunft eine Satzung zu erlassen, damit diese Vorgehensweise sich etabliert.
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Sicherheit Wie die Polizeiinspektion Bamberg-Land und das Landratsamt Bamberg mitteilen, muss beim Plakatieren einiges werden. So darf Wahlwerbung nur innerorts angebracht werden und so, dass die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen sowie Innenkurven nicht beeinträchtigt wird. An Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen für den fließenden Verkehr darf Wahlwerbung nicht angebracht werden. Das gilt ganz besonders für Ampeln, Ortsschilder sowie Verkehrszeichen, welche die Vorfahrt regeln bzw. die zulässige Höchstgeschwindigkeit angeben. Grund: Plakate könnten die Verkehrsteilnehmer ablenken, so dass sie Zeichen beziehungsweise Einrichtungen nicht erkennen. Auch bei Fußgängerüberwegen darf keine Wahlwerbung aufgestellt werden. Denn da besteht die Gefahr, dass gerade Kinder durch Plakate und Tafeln verdeckt und beim Überqueren der Straße zu spät erkannt werden.
Entfernung Sollten Plakate die auf Paragraf 33 der Straßenverkehrsordnung geregelten Vorgaben nicht erfüllen, so werden sie entweder durch Straßenmeistereien, Kreis- oder gemeindliche Bauhöfe abgenommen. Wo sich die Gruppierungen ihre Werbeträger wieder abholen können.
Beschädigung Wenn jemand ein Wahlplakat oder eine Tafel mutwillig beschädigt, so die Nachfrage bei der Polizei, ist das kein Kavaliersdelikt sondern eine Straftat.
(Quelle: Landratsamt)
KOMMENTAR:
Jetzt wird es langsam Zeit, dass die Kommunalwahl endlich kommt und dann auch mal wieder vorbei ist. Allmählich reicht die teilweise erdrückende Flut von so manchem Gesicht, das ich einfach nicht mehr sehen möchte. Weder am Straßenrand, noch in irgendeiner führenden Position. Das klingt jetzt gemein. Stimmt. Aber zu viel von was auch immer bewirkt meist das Gegenteil des Beabsichtigten.
Jemanden nur deshalb zu wählen, weil er mich am öftesten, penetrantesten und gigantischten vom Straßenrand herab anglotzt? Nein! Eher bleibt da ein Kandidat mit mal einer richtig originellen, pfiffigen Aufmachung in verträglicher Dosis haften. Hab' ich freilich nicht so oft entdeckt.
Aber auch das ist bei mir keine Garantie dafür, dass man meine Stimmen bekommt. Letztlich sollen sich nicht die besten Werbegrafiker, -slogans und - fotografen durchsetzen, sondern das, was erreicht wurde. Wohltuend ist es da allemal, wenn Gemeinden in Sachen Plakatierung regulierend wirken.
"Allmählich reicht die teilweise erdrückende Flut von so manchem Gesicht, das ich einfach nicht mehr sehen möchte. Weder am Straßenrand, noch in irgendeiner führenden Position."
Ich sage nur KALB
Klaus Rakette