Ins Gefängnis muss er auf jeden Fall, der 30-jährige Täter aus dem Landkreis Bamberg. Allerdings nicht wegen der Vergewaltigung seiner Ex-Verlobten, wie es die Anklage ursprünglich vorgesehen hatte. Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig.
"Beim Vergewaltigungsvorwurf haben wir uns nicht zu einer Verurteilung durchringen können. Die Beweise sind nicht ausreichend", sagte Vorsitzender Richter Manfred Schmidt im Bamberger Landgericht.
Als sehr wohl ausreichend bewertete die Zweite Strafkammer dagegen die Beweislast im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Körperverletzung. Das Gericht sprach den jungen Mann schuldig - in fünf Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch und Bedrohung sowie in einem Fall wegen versuchter Nötigung. Sobald das Urteil rechtskräftig wird, muss der 30-Jährige Landkreisbürger für ein Jahr und drei Monate ins Gefängnis - ohne Bewährung.
"Der Angeklagte hat einschlägige massive Vorahndungen. Er ist bereit, körperliche Gewalt anzuwenden, wenn es nicht nach seinem Kopf geht", erläuterte Richter Schmidt bei der Urteilsverkündung.
Und dass der Täter zu Gewalttaten neige, ergebe sich bereits aus seinen Vorstrafen.
Als der junge Mann in den Jahren 2010 und 2011 gegen seine damalige Lebensgefährtin handgreiflich wurde, stand er noch unter Bewährung.
Gewaltsame Beziehung Was ist damals abgelaufen in der gemeinsamen Wohnung des Paares im Landkreis Bamberg? "Die beiden hatten vom Anfang bis zum Ende eine gewaltsame Beziehung", sagte Richter Schmidt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte mehrmals gegen seine Freundin gewalttätig wurde, mindestens in fünf Fällen.
Er schlug ihr ins Gesicht und würgte sie. Einige Monate später, im Frühjar 2011, verpasste der Täter seiner 25-jährigen Lebensgefährtin bei einem Streit einen Faustschlag in den Rücken, den Bauch und gegen den Kopf. Außerdem würgte er sie erneut.
Ein anderes Mal verschaffte er sich Zutritt in die Wohnung der Geschädigten.
Sie forderte ihn auf, diese zu verlassen, doch der Täter schubste sie zu Boden, schlug ihr in den Bauch und bedrohte sie.
Die Körperverletzungen sowie den Hausfriedensbruch zeigte das Opfer an, der Vorwurf der Vergewaltigung kam allerdings erst später auf. "Das ist die Besonderheit bei diesem Verfahren: Beim Amtsgericht lagen zwei Anklagen wegen Körperverletzung vor. Diese wurden damals ausgesetzt, weil die Vergewaltigungsanzeige im Raum stand", erklärte der Vorsitzende Richter Schmidt.
Die Vergewaltigung konnte das Gericht dem jungen Mann jedoch nicht nachweisen. Die Geschädigte machte teils widersprüchliche Aussagen und es blieben Unklarheiten. Möglicherweise könnte am Rande auch Eifersucht eine Rolle gespielt haben. "Es ist nicht so häufig der Fall, dass die Geschädigte mit dem Angeklagten zum Anwalt geht, damit der Täter einen ordentlichen Verteidiger bekommt", sagte Schmidt.
ali