Gemeinde Strullendorf wehrt sich gegen Klage

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Der Eingang zum Bamberger Justizgebäude am Wilhelmsplatz, in dem der Rechtsstreit entschieden werden muss. Symbolfoto: Matthias Hoch
Der Eingang zum Bamberger Justizgebäude am Wilhelmsplatz, in dem der Rechtsstreit entschieden werden muss. Symbolfoto: Matthias Hoch

Wer ist beziehungsweise war der Vertragspartner der Firma Stechert bei der Bestellung der Tribüne für die Hauptsmoorhalle? Ist es die Gemeinde Strullendorf als Eigentümerin oder ist es der Verein Regnitztal Baskets, an den die Halle seit 2012 vermietet ist? Um diese Frage geht es in einem Zivilverfahren vor dem Bamberger Landgericht.

Hintergrund eines Rechtsstreits, der vor dem Landgericht Bamberg anhängig ist, ist eine Klage des Sitzmöbel-Herstellers Stechert (und ehemaligen Bamberger Hallensponsors) gegen die Gemeinde. Das Unternehmen verlangt den so genannten Restwerk-Lohn von knapp 50.000 Euro für eine Zuschauer-Tribüne für die Hauptsmoorhalle.

Die Kommune sagt, sie sei der falsche Adressat. Ihr Rechtsanwalt Christian Beickert verweist auf ein Vertragswerk, in dem die "Rollen" zwischen Hallenbesitzer und -mieter klar festgelegt seien. Demnach war es Sache der Basketballer, die Tribüne zu ordern, und Sache der Gemeinde, die Rechnung zu bezahlen.

Entscheidung Ende März

Formaljuristisch sei der Pächter, also der Verein Regnitztal Baskets, und nicht die Gemeinde der Ansprechpartner des Tribünen-Herstellers. Um nicht mehr gehe es im Zivilverfahren.
Nach einem ersten Gerichtstermin ist Beickert zuversichtlich, dass die Entscheidung des Richters im Sinn der Gemeinde fällt. Sie wird für 31. März erwartet.

Will Strullendorf etwa die Forderung auf die Basketballer abwälzen? Nein, sagt Beickert. Kommune und Hallenpächter zögen in der Angelegenheit vielmehr an einem Strang.

Man sieht demnach gemeinsam schon dem nächsten Prozess entgegen. In dem wird es dann laut Beickert um die Frage gehen, ob der Hersteller überhaupt noch Anspruch auf den restlichen "Werklohn" hat.

Tribüne wird nicht benutzt

Die zur Hälfte bezahlte Tribüne entsprach nach seinen Angaben nicht im Mindesten den Anforderungen, weshalb sie nur kurze Zeit benutzt worden und dann eingelagert worden sei. Ein von der Gemeinde bestellter (und bezahlter) Gutachter habe dies bestätigt.

Die Diskrepanz zwischen dem, was man erwartet hat und dem, was kam, veranschaulicht Beickert mit folgendem Vergleich: "Sie bestellen einen Mercedes und bekommen einen Hyundai."