Gehölzschnitt ist nur bis Ende Februar erlaubt. Danach schützt das Gesetz Vögel und Insekten. Ausnahmen gelten.
Das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg weist darauf hin, dass Gehölzschnittmaßnahmen nur noch bis Ende Februar zulässig sind. Ab dem 1. März bis zum 30. September ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder zu beseitigen.
Hintergrund ist der Schutz der Tierwelt: Viele Vögel nutzen Gehölze in dieser Zeit als Brutstätten, zudem dienen Blüten und Sträucher als wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Regelung trägt wesentlich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei.
Ausnahmen auf speziell genutzten Flächen
Ganzjährig zulässige Ausnahmen sind das Fällen oder Zurückschneiden von Bäumen auf gärtnerisch genutzten Grundstücken, etwa auf Flächen zur Gewinnung von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen sowie auf gezielt gärtnerisch gestalteten Grundstücken einschließlich des Erwerbsgartenbaus. Gleiches gilt für Bäume innerhalb des Waldes. Ebenfalls erlaubt bleiben schonende und fachgerechte Form- und Pflegeschnitte.
Schnittmaßnahmen zur akuten Gefahrenabwehr sind zulässig, sofern sie nicht auf andere Weise oder zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können. Darüber hinaus sind auch behördlich angeordnete Maßnahmen ganzjährig erlaubt.
Genehmigung ab bestimmtem Stammumfang nötig
Zusätzlich weist das Klima- und Umweltamt darauf hin, dass in Bamberg für das Fällen oder starke Zurückschneiden von Bäumen mit einem Stammumfang ab 60 cm (mehrstämmig ab 40 cm) eine Genehmigung nach der Baumschutzverordnung erforderlich ist. Anträge können auch digital über www.stadt.bamberg.de gestellt werden.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung.