Friedhöfe: Dürfen Kitsch-Figuren aufs Grab?

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Grabschmuck: Was ist erlaubt und was nicht? Foto: Ronald Rinklef
Grabschmuck: Was ist erlaubt und was nicht? Foto: Ronald Rinklef
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Foto: Stella Madlener
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Foto: Ronald Rinklef
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Foto Stella Madlener
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Foto: Ronald Rinklef
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Ein Buddha auf einem Grab sorgte in Helmbrechts für Diskussionen. Die Figur musste entfernt werden. Wie wäre die Reaktion in der Region Bamberg?

Herzen, Glocken, Engel: Beim Grabschmuck sind Hinterbliebene oft einfallsreich und dekorieren gerne Figürchen, Schrifttafeln, Maskottchen oder Spielzeug auf der letzten Ruhestätte ihres Angehörigen oder Freundes. Manchmal wird an Vorlieben und Hobbys des Verstorbenen erinnert - wie im Falle eines Grabes auf dem Bamberger Hauptfriedhof, das eine Spielzeugeisenbahn ziert.

In Helmbrechts hat das vor kurzem zu Verstimmungen geführt: Dort wollte ein Mann eine Buddha-Figur auf ein Grab stellen als Symbol für Ruhe und Frieden, die er seiner verstorbenen Mutter wünschte. In den Sommermonaten vervollständigte - stilgetreu - ein Bonsai-Baum das asiatisch anmutende Erscheinungsbild. Der Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde aber hatte etwas gegen diese Art der Dekoration: Für ihn ist eine Buddha-Figur unchristlich. Er forderte den Mann auf, die Figur zu entfernen.

Könnte eine Buddha-Statue auch in Bamberg und Umgebung zu Konflikten führen? Maßgebend für das, was erlaubt und und was nicht, ist in allen Fällen die jeweilige Friedhofssatzung. Möchte jemand ein Grab ausgefallen gestalten, muss er einen Entwurf bei der Kommune oder der Pfarrgemeinde einreichen und ihn sich genehmigen lassen.


Würde darf nicht verletzt werden

Auf dem überkonfessionellen städtischen Bamberger Hauptfriedhof ist eine Buddha-Statue auf einem Grab nur Dekoration, solange sie eine gewisse Größe nicht überschreitet und nicht den Grabstein ersetzt. So sieht es die gerade neu gefasste Bestattungs- und Friedhofssatzung (siehe unten) vor.

Auch in Scheßlitz, Gundelsheim und Poxdorf dürfte der Buddha stehen bleiben, weil er als Dekoelement betrachtet wird. Allerdings müsste er sich in die Umgebung einfügen, "mit der Würde des Friedhofs in Einklang" stehen.
"Der städtische Friedhof von Scheßlitz unterliegt derzeit einem Wandel", stellt Standesamt-Mitarbeiterin Cornelia Weber dazu noch fest. Heute würden oft Bilder der Verstorbenen an den Gräbern angebracht.

Auch in Gundelsheim findet man bisher ungekannten Grabschmuck. So haben Amerikaner auf einem Urnengrab patriotische Symbole platziert. Sie wurden problemlos genehmigt.

Der Friedhof in Königsfeld gehört der Pfarrei und unterliegt einer Satzung der katholischen Kirche. Als Beispiel für eine zeitgenössische Gestaltung nennt Pfarrei-Sekretärin Karin Weiß einen schwarz-beigen Grabstein, der von der Höhe her sehr auffallend ist. Er sei genehmigt worden, weil er sich einordne und über kein anderes Grab hinausrage.


Ein Grab als Zapfstation

In Bamberg Stadt und Land gab es bisher offenbar keine aus dem Rahmen fallenden Wünsche. Die Verantwortlichen befassen sich dennoch mit nicht alltäglichen Ideen, beispielsweise bei Schulungen. Bei einer solchen hörte Ronald Freudensprung vom Gundelsheimer Friedhofsamt von dem Begehren, eine Zapfanlage an einem Grabstein montieren zu wollen. Die "Schankanlage" wurde nicht genehmigt.

In der Bevölkerung gibt es unterschiedliche Meinungen zum Buddha-Verbot in Helmbrechts. Die einen haben Verständnis für den Geistlichen: "Der Pfarrer hat Recht. Der Buddha gehört nicht auf einen kirchlichen Friedhof.
Aber bei einem städtischen Friedhof sehe ich hier kein Problem", sagt ein von uns befragter Mann, der namentlich nicht genannt werden möchte.

Andererseits halten viele den Trubel für überflüssig. "Es ist natürlich nichts Übliches. Wir finden es nicht schlimm, auch wenn wir es selbst nicht so machen würden. Die Frage ist nur, ob es Aufregung gäbe, wenn Christen dasselbe auf Friedhöfen anderer Konfessionen machen würden", überlegen Sophia M. und Christiane R.


Aufheben lohnt sich

Es hat seine Vorteile, wenn man ein Jäger und Sammler ist, was Geschriebenes angeht. Die im letzten Rathaus-Journal des Jahres 2015 abgedruckte Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt Bamberg (in der Fassung vom 17. Dezember) aufzuheben - weil man sie vielleicht ja noch mal brauchen könnte - war keine gar so schlechte Idee.

Neben der Antwort auf die Frage, die die Kollegin in ihrem Artikel beschäftigt hat (siehe oben), finden sich darin einige interessante Bestimmungen.

Zum Beispiel den Paragraphen 9 "Beschaffenheit von Särgen und Urnen, beigegebenen Gegenständen". Im Absatz 4 ist zu lesen: "An Gegenständen, die den Leichen beigegeben oder bei ihnen belassen sind, sowie in Aschen enthalten sind, erwirbt die Stadt mit dem Zeitpunkt der Bestattung das Eigentum. Nichtorganische Bestandteile einer Leiche gehen mit dem Ablauf der Ruhefrist in das Eigentum der Stadt über."


Förderung der Friedhofskultur

Das heißt, dass Endoprothesen, Eheringe oder chirurgische Platten und Schrauben Geld in die Stadtkasse bringen? Nicht für die Rücklage. Klarheit bringt der Absatz 5: "Erlöse aus der Verwertung der vorgenannten Gegen- und Rückstände sind zur Förderung der Friedhofskultur als Orte des Abschieds, der Trauer, der würdigen Totenruhe, des Gedenkens sowie als kunst- und kulturhistorisches Erbe zu verwenden."


Betrifft nur die Erdbestattungen

"Ins Gewicht fällt das bei uns aber nicht so richtig", sagt Steffen Schützwohl von der Pressestelle der Stadt Bamberg. "Es betrifft auch nur die Erdbestattungen, denn wir haben in der Stadt kein Krematorium.
Im Übrigen liegt alles bis zur Beerdigung in der Hand der Angehörigen. Wenn die beispielsweise wissen, dass der verstorbene Großvater größere Mengen Zahngold mit ins Grab nehmen würde, haben sie ja die Möglichkeit, das mit dem Bestatter zu besprechen."

Die Ruhezeiten in den Bamberger Friedhöfen hängen von der Erdbeschaffenheit ab. "Vor 30 oder 40 Jahren hat man viel weniger Menschen als heute künstliche Gelenke oder Herzschrittmacher eingesetzt. Das sind die, deren Gräber jetzt nach und nach aufgegeben werden. In Zukunft könnten diese nichtorganischen Bestandteile in der Friedhofserde aber viel mehr Bedeutung gewinnen."


Nicht für Schotter oder Kies

Wenn Erlöse aus der Verwertung erzielt würden, verwende die Stadt diese für die Pflege von Anlagen, die nicht in den Verantwortungsbereich der Grabbesitzer fallen, beispielsweise die Kruzifixe im Friedhof, oder das Columbarium. "Das Geld wird nicht für Schotter oder Kies genommen."

Beim ersten Lesen stutzig macht auch Absatz 4 des Paragraph 12 "Umbettungen": "Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichenreste können mit vorheriger Zustimmung der Stadt auch in belegte Grabstätten umgebettet werden".

Jeder zu jedem? Es ist so, wie man es sich eigentlich schon denkt: "Genutzt werden kann diese Möglichkeit nur von Familien, die eine Zusammenlegung wünschen, wenn ein Grab aufgegeben wird", erläutert Steffen Schützwohl.