Freistaat hat offenbar kein Interesse an einem Vergleich

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Was passiert mit dem Hohen Buchenen Wald? Naturschützer protestieren in München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Foto: p.
Was passiert mit dem Hohen Buchenen Wald? Naturschützer protestieren in München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.  Foto: p.

Was passiert mit dem Hohen Buchenen Wald bei Ebrach? Der Bayerisch Verwaltungsgerichtshof lotete die Chancen für einen Vergleich aus.

Nach wie vor offen ist die Zukunft des ehemaligen Waldschutzgebiets "Hoher Buchener Wald" bei Ebrach. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich am Dienstag in mündlicher Verhandlung mit der Klage von Bund Naturschutz (BN) und Landesbund für Vogelschutz befasst. Die Klage wurde nicht als unzulässig abgewiesen, wie bis vor kurzem noch spekuliert worden war. Auch die Schutzwürdigkeit des Walds wurde offenbar nicht in Frage gestellt. Das Gericht will seine Entscheidung innerhalb der nächsten zwei Wochen treffen.

Vor Beginn der Verhandlung in München demonstrierten rund 25 Naturschützer beim Gerichtsgebäude dafür, dem als besonders artenreich und wertvoll geltenden Waldgebiet in Franken wieder einen Schutzstatus zu verleihen.
Der "Hohe Buchene Wald" mit rund 700 Hektar Fläche war als geschützter Landschaftsbestandteil 2014 vom Landratsamt Bamberg auf dem Verordnungswege festgesetzt worden, um dem Landkreis Bamberg die Möglichkeit einer Bewerbung um den Titel Weltnaturerbe offen zu halten. Eine Holznutzung fand seither nicht mehr statt. In dem Waldareal stehen nach einer Kartierung des Bund Naturschutz noch viele hunderte Buchen mit einem größeren Stammdurchmesser.

Den Schutzstatus hat die Regierung von Oberfranken 2015 wieder aufgehoben, nachdem der Bayerische Landtag ihr die Zuständigkeit durch eine Änderung des Naturschutzgesetzes zugewiesen hatte.


Zu groß und nicht abgegrenzt?

In der Auseinandersetzung um die beste Entwicklung des Waldstücks stehen sich die Meinungen nach wie vor unversöhnlich gegenüber. Ein Versuch des Gerichts, die Chancen auf einen Vergleich auszuloten und den Streit, der auch beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof anhängt, durch einen Kompromiss abzukürzen, scheiterte nach Angaben von Prozessbeobachtern an der Ablehnung durch die Vertreter der Regierung.

Die Gegner des Schutzgebietes argumentieren unter anderem damit, dass ein geschützter Landschaftsbestandteil eine gewisse Größe nicht überschreiten dürfe und sich auch optisch vom umgebenden Waldgebiet abgrenzen müsse. Demgegenüber machte der BN deutlich, dass ein Biotopverbund größere Flächen erfordere. Außerdem gebe es auch in Bayern 180 Landschaftsbestandteile über zehn Hektar Größe. Die Schutzgebietsbefürworter beriefen sich zudem darauf, dass der "Hohe Buchene Wald" einen Buchenwaldtypus unversehrt abbilde.