Forchheimer wegen versuchten Mordes in Bamberg vor Gericht

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Ein ganzes Hammersortiment brachte A.s Verteidiger am ersten Verhandlungstag mit. Der weiße soll dem Tatwerkzeug am nächsten kommen. Foto: Ronald Rinklef
Ein ganzes Hammersortiment brachte A.s Verteidiger am ersten Verhandlungstag mit. Der weiße soll dem Tatwerkzeug am nächsten kommen. Foto: Ronald Rinklef

Ein Fliesenlegermeister aus Forchheim steht in Bamberg wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Sagt man Hammer oder Hämmer, wenn man von mehreren dieser Werkzeuge spricht? Einen Duden hatten die Prozessbeteiligten nicht zur Hand und einigten sich daher auf Hammer - auch wenn es korrekt Hämmer heißen muss.

Etwa ein Dutzend davon spielen eine Rolle in dem Prozess, der gestern im Schwurgerichtssaal des Bamberger Landgerichts begann. Die meisten lagen auf dem Richtertisch und veranlassten Vorsitzender Richter Manfred Schmidt zu der Bemerkung: "Wir haben ja schon allerlei Hieb-, Stich- und Schlagwerkzeuge da gehabt. Aber noch keine Hämmer."

Auch der Verteidiger hatte fünf dabei, solche mit Stahl und solche mit Hartgummi, wie sie Fliesenleger bei der Arbeit benutzen. Sein Mandant Klaus A. (Name von der Redaktion geändert) ist Fliesenlegermeister. Am Morgen des 28. Mai soll er seinen Bauleiter aus Eifersucht mit einem Hartgummihammer heimtückisch angegriffen und am Kopf verletzt haben.
Jetzt muss er sich wegen versuchten Mordes verantworten.

Die eigentliche Tatwaffe soll auf dem Grund des Rhein-Main-Donau-Kanals liegen, in dessen Nähe sich das Betriebsgelände von A. befindet. Was genau und warum dort passiert ist, kommt erst am nächsten Dienstag zur Sprache. Für den zweiten Prozesstag hat der Verteidiger eine schriftliche Stellungnahme zur Anklage angekündigt.

Zum Auftakt hörten die zahlreichen Zuhörer weder ein Geständnis noch ein Dementi. Dafür den Lebenslauf des Angeklagten, der bis zu jenem Tag im Frühsommer in völlig geordneten Bahnen verlief.

Er wächst zu Hause auf, macht den qualifizierenden Hauptschulabschluss, lernt im elterlichen Betrieb, absolviert die Meisterprüfung und übernimmt Mitte der 1990er-Jahre die Firma. Zuletzt hatte er 14 Beschäftigte.

Zwei von ihnen beschrieben ihn im Zeugenstand als einen angenehmen Chef. Von Schmidt auf ein mögliches Verhältnis der Chefin mit dem Bauleiter angesprochen sagten sie, es habe das Gerücht gegeben.
Am Tag vor der Tat musste einer von ihnen A. zu einer bestimmten Straße in Forchheim fahren. Warum, wurde ihm erst klar, als er dort das Auto seiner Chefin sah: Es stand neben dem des Bauleiters, vor dessen Wohnung. Sein Chef soll dazu wenig mehr gesagt haben als sinngemäß, er könne jetzt wieder zurück fahren.

Am nächsten Morgen gegen 7 Uhr passierte die Tat. Das Opfer hatte noch Glück im Unglück, weil die Schädeldecke unverletzt blieb. Er trug eine tiefe Platzwunde in der Kopfschwarte davon, die der behandelnde Arzt anschaulich als "Mercedesstern artig klaffend" beschrieb.

Der Notarzt erinnerte sich im Zeugenstand noch sehr gut an den Einsatz vor gut einem halben Jahr, weil er die ganze Situation "etwas mysteriös" erlebte: Er hatte einen Blut überströmten Mann angetroffen, der voller Staub war, nur einen Schuh trug und am Bordstein saß.

Der Schmutz, so stellte sich heraus, rührte daher, dass sich nach dem ersten Angriff ein Handgemenge zwischen den beiden Männern entwickelt hatte, beide zu Boden gingen und der Angegriffene sich unter einen geparkten Lastwagen flüchtete. Dort stellten Spurensicherer später auch seinen zweiten Schuh sicher.

Ob es Eheprobleme gab, wollte der Vorsitzende Richter vom Angeklagten wissen. Der verneinte. Unter Tränen versicherte der 49-Jährige, dass er seine Frau immer noch liebe, aber schon seit Monaten nichts mehr von ihr gehört habe. Angeblich weiß er nicht einmal, ob sie die Scheidung eingereicht hat. A. befindet sich seit 29. Mai in Untersuchungshaft.