Feuerteufel ein Fall für die Psychiatrie?

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An mehrerern Stellen in der Innenstadt setzte der Angeklagte Gelbe Säcke und Papiertonnen in Brand. Foto: News5
An mehrerern Stellen in der Innenstadt setzte der Angeklagte Gelbe Säcke und Papiertonnen in Brand. Foto: News5

Ein 23-Jähriger muss sich vor dem Amtsrichter für Brandstiftungen im vergangenen Sommer in der Bamberger Innenstadt verantworten.

Eine Serie von Brandstiftungen hielt am frühen Morgen des 31. Juli 2018 die Bamberger Innenstadt in Atem. Gleich an mehreren Stellen standen Gelbe Säcke und Papiertonnen in Flammen. Nun stand der mutmaßliche Brandstifter deswegen vor dem Amtsgericht Bamberg. Zu einem Urteil aber kam es vorerst nicht. Zuerst muss der Angeklagte psychiatrisch begutachtet werden.

Es ist ein Dienstag wie jeder andere, kurz nach fünf Uhr früh. Das Kommen der Müllabfuhr verkünden die vielen Gelben Säcke und die blauen Papiertonnen, die auf den Gehsteigen der Abholung harren. Doch dazu kommt es in drei Fällen in der Kleberstraße, der Markusstraße und der Kapuzinerstraße nicht. Denn der Abfall brennt. Was wie ein harmloser Dumme-Jungen-Streich aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als brandgefährlich. Denn die Flammen, die Plastikverpackungen und Altpapier verzehren, drohen, auf Gebäude überzugreifen, in deren Nähe sich die Gelben Säcke und blauen Tonnen befinden.

Aufmerksamen Frühaufstehern gelingt es, zwei der Feuer zu löschen. Den Rest übernimmt die herbeigerufene Feuerwehr. Da hat der Ruß bereits Mauersockel, Hauswände und Jalousien mit einer dicken Schicht verdreckt.

Schon einmal gezündelt

Staatsanwalt Martin Barnickel beziffert den Sachschaden an den Gebäuden auf mindestens 1300 Euro. "Es war dem Zufall beziehungsweise dem schnellen Eingreifen Dritter zu verdanken, dass der Brand nicht auf die Gebäude übergriff."

Als die Polizeibeamten in Richtung Markusplatz unterwegs sind, um nach dem Feuerteufel zu suchen, fällt ihnen ein mobiles Verkehrszeichen auf, dessen Standfuß ebenfalls angezündet wurde. Hier sind es 200 Euro Sachschaden. Nicht weit davon entfernt gerät ein stark alkoholisierter 23-jähriger Mann aus Bamberg ins Visier der Polizisten. Eine Taschenkontrolle bringt 0,2 Gramm Marihuana ans Licht. Eine Blutalkohol-Messung zeigt 2,3 Promille.

Was den gelernten Verkäufer besonders verdächtig macht ist seine Vorgeschichte. Bereits 2014 hatte er gezündelt. Damals waren es ebenfalls Gelbe Säcke gewesen, die sich auf einem Lastwagen befunden hatten. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz Martin Waschners sah damals eine fahrlässige Brandstiftung und beließ es bei 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Heranwachsenden. Im Jugendstrafrecht ein übliches Zuchtmittel, um erzieherisch auf die noch nicht ausgereifte Persönlichkeit einzuwirken.

Nicht Herr seiner Sinne?

Vor dem Schöffengericht unter Vorsitz Marion Amans gestand der Angeklagte nun, seit fünf Jahren ein Alkoholproblem zu haben. Allerdings sei das nur punktuell der Fall. Wenn er mit Freunden am Wochenende auf Party sei, dann gebe es Bier und Wein. "Ich schieße mich aber nicht regelmäßig ab." Er gab aber zu, vor den Taten in einer Bar gewesen zu sein, und Schnaps in Form von Mischgetränken getrunken zu haben. Von einer Sucht aber wollte der junge Mann nichts wissen.

"Sie trinken mehr, als Ihnen gut tut, und Sie wissen das", so Amtsrichterin Aman. Sie sprach von Verniedlichung und Verharmlosung und wollte auch nicht glauben, dass der Drogenfund "eine Ausnahme" war, wie der Angeklagte beteuerte.

Sein Verteidiger Christian Barthelmeß (Bamberg) regte eine psychiatrische Begutachtung an, ob sein Mandant im Augenblick der Tat überhaupt gewusst hatte, was er tat. Der sagte: "Erst war ich euphorisch, dann hatte ich einen Blackout. Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne."

Im Gerichtssaal kam auch eine zwei Jahrzehnte währende Krankengeschichte als schwerer ADHS-Fall mit mehrmonatigen Klinikaufenthalten als Neunjähriger und zahllosen Medikamenten zur Sprache, die bislang nicht bekannt war.

Zudem soll geklärt werden, ob der junge Mann nicht in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden sollte. Insofern denn tatsächlich eine Alkohol-Abhängigkeit besteht und gute Aussichten, diese in einer geschlossenen Abteilung eines Bezirkskrankenhauses zu therapieren.

Bis der Prozess fortgesetzt wird bleibt der Angeklagte, der einer geregelten Arbeit nachgeht und in einer festen Beziehung lebt, auf freiem Fuß. Allerdings muss er sich regelmäßigen Tests unterziehen, die prüfen, dass er keinen Alkohol und auch kein Marihuana mehr zu sich nimmt. Falls doch, kommt er in Untersuchungshaft.