In Mistendorf ist ein Biberdamm von einem Unbekannten zerstört worden.
Die einen halten ihn für "putzig", die anderen für einen boshaften Schädling. Beim Biber scheiden sich die Geister. Die Front verläuft zwischen Nicht-Landwirten und Landwirten. Die "Schlachtfelder" liegen in der Nähe von Flüssen und Bächen, wo die Wasserbaumeister mit dem dicken Pelz ihre Dämme bauen, Land unter Wasser setzen, Bäume abnagen und Erdreich unterhöhlen.
Eindeutig ein Gesetzesverstoß
Der Biber darf das alles: Das Nagetier ist streng geschützt und steht auf der Roten Liste des Artenschutzes, nachdem es lange Zeit als ausgerottet galt. Auch seine Bauwerke dürfen nicht beschädigt oder beseitigt werden. Die Biberbestände haben sich dank dieses Schutzes inzwischen gut erholt - zu gut, meinen Kritiker.
Ein Beispiel für den schwelenden Konflikt, den Gesetze offenbar nicht verhindern können, ist zurzeit in Mistendorf zu besichtigen. An der Brücke über den Zeegenbach ist ein Biberteich in seiner ganzen Pracht zu bewundern. Wenige Hundert Meter weiter Richtung Zeegendorf liegt ein Haufen Äste und Reißig neben dem Bach. Auf der anderen Uferseite ist zu erkennen, dass das dortige Feld sehr nass ist. Offenbar war es vor kurzem noch überschwemmt gewesen - eindeutig ein Werk des ortsansässigen Bibers. Ein Unbekannter hat den Biberdamm zerstört und einen kleinen Graben ausgehoben, um das Wasser abzuleiten.
Jürgen Vollmer, der vom Landratsamt als ehrenamtlicher Biberberater eingesetzt wurde, sowie die Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde, Silke Stahlmann und Bernhard Struck, sind darüber mehr als verärgert. Zum einen ist das ein eindeutiger Verstoß gegen das Gesetz; ein Bußgeldverfahren wurde bereits eingeleitet.
Zum anderen seien solche Maßnahmen völlig unnötig, betonen Jürgen Vollmer und Horst Schwemmer, Bibermanager des Bundes Naturschutz für Nordbayern. Bei Schäden durch Biber gäbe es für Landwirte finanzielle Entschädigungen über einen Ausgleichsfonds.
Viele Gemeinden, aber auch das Landratsamt, seien in der Regel bereit, die vom Biber beanspruchten Ackerflächen anzukaufen, damit sie brach liegen können. Betroffene müssten halt nur die Beratungs- und Hilfsangebote in Anspruch nehmen, appelliert Jürgen Vollmer an die Bauern. In der Regel - abhängig von den topographischen Verhältnissen - reiche der "Einflussbereich" eines Bibers über einen 20 Meter breiten Uferstreifen nicht hinaus.
Wer ihm dort nicht in die Quere komme, werde auch keinen Schaden erleiden. Er bringt das Problem auf den Punkt: "Es fehlen einfach Pufferstreifen."
Scharf auf Apfelbäume
Der Obmann des Bauernverbandes, Heinrich Faatz, sieht in den Bibern "nicht das große Problem", auch wenn immer wieder Schäden gemeldet würden. Spontan erinnert er sich an Oberhaid, Mühlendorf und Wingersdorf. In Notfällen wurden Biber auch entfernt - wofür strenge Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Die Einschätzung, es seien nur schmale Uferstreifen betroffen, teilt Faatz nicht. Er hat das Beispiel eines Privatgartens in Erinnerung, der 200 bis 300 Meter von einem Bach entfernt liegt. Dort fällte ein Biber einen Apfelbaum nach dem anderen. Der Fehler war, die Bäume wegzuräumen, weiß Faatz heute. Der Biber hörte mit dem Fällen erst auf, als der letzte Apfelbaum liegen gelassen wurde. Er und seine Familie taten sich an der Rinde gütlich - und waren danach verschwunden.
Größere Sorgen bereiten ihm Biber, die Bäume in Felder zerren und Ackerflächen unterhöhlen und damit Maschinen und Landwirte in Gefahren bringen.
Die 600 000 Euro, die in Bayern zum Ausgleich von Biberschäden zur Verfügung stehen, hält Faatz für nicht ausreichend. Persönlich ist er der Meinung, dass es schon wieder genügend Biber gibt: Sie müssten seiner Auffassung nach aus der Roten Liste gestrichen werden.
Biberberater Jürgen Vollmer bittet Landwirte, die Rat und Hilfe bei einem Problem mit Bibern brauchen, die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Bamberg zu informieren. Diese stellt den Kontakt zu ihm her: Telefonnummer 0951/85525.