Bamberg: Droht auch Canalissimo das Aus?

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Beim Publikum findet das Flussfest Canalissimo von Jahr zu Jahr mehr Anklang. Foto: Barbara Herbst/Archiv
Beim Publikum findet das Flussfest Canalissimo von Jahr zu Jahr mehr Anklang. Foto: Barbara Herbst/Archiv

Erst die Sandkirchweih, jetzt das Flussfest am Alten Kanal? Es soll am 20. Juli beginnen, ist aber noch nicht genehmigt.

Durfte die Stadt Bamberg das Flussfest Canalissimo im vergangenen Jahr genehmigen? Das ist die zentrale Frage in einer Klage, die eine Anwohnerin 2016 beim Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth eingereicht hat. Die Bambergerin und ihr Anwalt bezweifeln die Rechtmäßigkeit der Genehmigung.

Entscheiden werden die Richter jedoch aller Voraussicht nach erst, wenn auch Canalissimo 2017 schon Geschichte ist - zum Leidwesen der Genehmigungsbehörde im Rathaus. Man hätte sich eine Klärung rechtzeitig vor dem 20. Juli gewünscht, gibt Pressesprecherin Ulrike Siebenhaar zu verstehen.

Denn: Am 20. Juli soll nach dem Willen der Veranstalter das viertägige Fest beidseits des Alten Kanals zwischen Schleuse 100 und Unterer Brücke wieder stattfinden - zum 12. Mal insgesamt und zum zweiten Mal mit Tom Land als Organisator. 2016 war er quasi zum "Retter" des Flussfestes geworden, als er kurzfristig einsprang, nachdem die bisherigen Veranstalter aus verschiedenen Gründen aufgegeben hatten.

Für 2017 steht Lands Programm, der Antrag auf Genehmigung liegt seit wenigen Tagen im Rathaus. Er hat im Vertrauen darauf geplant, dass der Rechtsstreit in Bayreuth zugunsten der Stadt und damit zugunsten von Canalissimo ausgehen wird.

Genau genommen hat die beim Verwaltungsgericht anhängige Klage "auf das neue Fest keinen Einfluss". Das betonte auf Anfrage der Lokalredaktion der stellvertretende Pressesprecher am Verwaltungsgericht Bayreuth, Michael Lorenz. Lorenz ist selbst Richter und gehört der für die Canalissimo-Klage zuständigen Kammer an. Das Verwaltungsgericht wird sich nach seinen Worten ausschließlich mit der Frage befassen, ob das Fest im vergangenen Jahr genehmigt werden durfte.

Für die Stadt Bamberg als genehmigende Behörde spielt es im Hinblick auf das bevorstehende Flussfest dagegen sehr wohl eine Rolle, ob ihre Genehmigung aus dem Vorjahr der Überprüfung durch die Verwaltungsrichter stand hält oder nicht. Man hätte, sagt Siebenhaar, mögliche Kritikpunkte gern schon heuer berücksichtigt.


Klägerin wohnt im Festgebiet

Die Klägerin, die im Festgebiet wohnt, und ihr Anwalt Veit Schell monieren vor allem unzureichende Sicherheitsvorkehrungen für alle, die sich dort während Canalissimo aufhalten. Außerdem beklagen sie eine unzumutbare Lärmbelästigung für die Anwohner, insbesondere in den Abendstunden.

Die Anwohnerin hat laut Lorenz 2016 mit Hilfe eines Eilantrags Canalissimo unterbinden wollen, hatte damit beim Verwaltungsgericht aber keinen Erfolg. Nun streben sie und ihr Rechtsanwalt eine grundsätzliche Klärung an. Das vom Gesetzgeber vorausgesetzte "berechtigte Interesse" ist vorhanden, erklärt Lorenz: weil es sich um eine wiederkehrende Veranstaltung handelt.

Derweil befasst man sich im Rathaus mit Canalissimo 2017. Die Fachdienststellen hätten damit begonnen, den Antrag des Veranstalters auf Genehmigung zu prüfen. Wie für die Sandkirchweih und andere Feste gibt es laut Siebenhaar auch für das am Alten Kanal ein Sicherheitskonzept, das die Organisatoren einhalten müssten. Je nachdem, ob sich an den örtlichen Gegebenheiten etwas ändert - wenn zum Beispiel Verkaufsstände oder eine Bühne an einem neuen Standort vorgesehen wären - "werden wir feststellen, ob das Einfluss auf die Sicherheit der Veranstaltung hat und gegebenenfalls unsere Auflagen entsprechend anpassen". Die Rathaussprecherin versichert: "Dabei haben wir immer auch die Interessen der Anwohner mit im Blick."

Das freilich zweifelt die Klägerin an. Sie behauptet: "Seit Jahren versuchen wir vergeblich verschiedene erhebliche Sicherheitsmängel (...) der Stadt Bamberg vorzutragen." Weil Gespräche nicht gefruchtet hätten, habe sie nun den Klageweg eingeschlagen.

Glaubt man ihrem Rechtsanwalt, dann geht es seiner Mandantin nicht darum, Canalissimo als solches zu verhindern. Man wolle vielmehr "darauf hinwirken, dass es etwas kleiner und erträglicher für die Anwohner wird". Ein Vorschlag seitens der Anlieger vom Alten Kanal ist es laut Veit Schell, das Festgebiet auf die nur locker bebaute westliche Uferseite zu beschränken, also den Leinritt zwischen Schleuse 100 und Schloss Geyerswörth.
In der Stadtverwaltung hegt man laut Siebenhaar einerseits Verständnis für Bewohner der Innenstadt, die abends ihre Ruhe haben wollen. Andererseits sei man stolz darauf, dass Bamberg eine lebendige Stadt ist. Das Miteinander aller Nutzer- und Interessengruppen verlange aber von allen Seiten Kompromissbereitschaft.

Den Vorwurf, die Verwaltung würde bei Sicherheitsfragen nicht genau hinsehen, weist die Sprecherin zurück: "Wir sind der Meinung, dass wir das Fest nach bestem Glauben und Gewissen genehmigt haben." Und so werde es auch 2017 sein.