Drogensucht führt in die Kriminalität

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Um an Geld für Crystal Meth (Bild) heranzukommen, beging der Angeklagte zahlreiche Straftaten. Foto: dpa
Um an Geld für Crystal Meth (Bild) heranzukommen, beging der Angeklagte zahlreiche Straftaten. Foto: dpa

Ein 30-Jähriger wurde vor dem Landgericht Bamberg wegen zahlreicher Delikte zu einer längeren Gefängnisstraße verurteilt.

Drei Diebstähle, zwei Mal Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine vorsätzliche Körperverletzung, eine Beleidigung, eine versuchte Nötigung und ein Diebstahl mit Waffen bedeuteten vor dem Landgericht Bamberg zwei Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe für einen 30-jährigen Mann aus dem Landkreis Bamberg. Allerdings muss der Drogenabhängige erst einmal nicht ins Gefängnis. Er wird stattdessen für mindestens eineinhalb Jahre in einer Entziehungsanstalt zubringen müssen. Auch dort wird er eingesperrt sein.

So eine Drogensucht kostet richtig viel Geld. Einerseits weil man den teuren Stoff einkaufen muss. Und Crystal Meth ist gar nicht billig. Andererseits weil man wegen des Konsums keiner geregelten Arbeit nachgehen kann. Es bleiben also nur Ausgaben, aber keine Einnahmen. Es sei denn, man "organisiert" sich das nötige Geld durch Diebstähle. Auf diese Idee kam ein 30-jähriger Mann aus dem Landkreis Bamberg im Oktober 2017.

Also suchte er nacheinander die Andreas-Faust-Sportanlage in Walsdorf, das Vereinsgelände der DJK Don Bosco Bamberg und das Staatliche Berufsschulzentrum in der Ohmstraße heim. Aber erst, sobald das Tischtennis-, das E-Jugend-Fußball- und das Handball-Training begonnen hatten. In den dortigen Umkleidekabinen erbeutete er Bargeld im Gesamtwert von knapp über 500 Euro, darunter auch fünf Euro Taschengeld, die einem Jugendlichen gehören, sowie mehrere Smartphones, Textilien und andere Gegenstände, die 1800 Euro gekostet hatten. Sogar einen Schiedsrichterausweis nahm er mit.

Obstmesser wird zum Verhängnis

Das waren aber nicht die einzigen Vorwürfe, über die die 3. Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Markus Reznik zu urteilen hatte. Auf die Schliche war man dem größtenteils geständigen Angeklagten nämlich erst durch einen DNA-Abgleich gekommen. Weil er Mitte März 2018 in einem Supermarkt in Bamberg allerlei Kleinkram im Wert von gerade einmal 54,96 Euro eingesackt hatte. Dabei hatte der Angeklagte doppeltes Pech. Denn zum einen fiel er dem Ladendetektiv auf, der ihn zur Rede stellte. "Der Verdächtige blaffte mich an, warum ich ihn so blöd von der Seite anrede." Zum anderen standen zwei Auszubildende der Bundespolizei nach Dienstschluss gerade an der Kasse, um ihre Einkäufe zu bezahlen. Sie nahmen in zivil die Verfolgung auf und brachten den Ladendieb mithilfe eines robusten Passanten schließlich zu Fall. "Ihre Verfolger sind zu dritt oder viert auf Ihnen herumgeturnt, und doch dauerte es eine Viertelstunde, bis Sie sich beruhigt hatten", so Richter Reznik zu dem Angeklatten. "Sie hätten schon vorher die Füße stillhalten sollen." In der Hosentasche des Ladendiebes befand sich noch ein "Schneidteufelchen". "Ganz schön gefährlich für die Weichteile", wunderte sich Verteidiger Thomas Drehsen (Bamberg).

Dieses kleine Obstmesser mit nur wenigen Zentimetern Klingenlänge sollte dem Angeklagten tatsächlich noch zum Verhängnis werden. Obwohl er es nicht als Waffe einsetzte, wohl aber es griffbereit mit sich führte. Nur aus diesem scheinbar kleinen Unterschied wurde aus einem einfachen Diebstahl, der mit einer Geldstrafe geahndet wird, ein Diebstahl mit Waffen, der automatisch eine Mindeststrafe von sechs Monaten nach sich zieht. "Er schrie uns an, wir sollten stehenbleiben, sonst stäche er uns ab", erinnerte sich der Ladendetektiv. "Er war mit Adrenalin vollgepumpt und schrie ständig herum."

Zahlreiche Vorstrafen

Zu allem Überfluss war der 30-Jährige zum Tatort mit dem Auto gekommen, obwohl er seit Dezember 2016 gar keine Fahrerlaubnis mehr hatte. Auch eine frühere illegale Fahrt im Februar 2018 kam dadurch zutage.

Den Vorwurf des räuberischen Diebstahls ließ Staatsanwältin Grießl fallen, weil der Angeklagte nicht versucht hatte, die Beute mit Gewalt zu behalten. Vielmehr hatte er fast alle erbeuteten Gegenstände beim Weglaufen weggeworfen. Nicht um die Verfolger zu treffen, sondern um sie abzulenken. Was aber nicht gelang. Bei der Festnahme jedoch "wehrte er sich extrem" und kratzte und biss den Ladendetektiv, der davon blutende Wunden am Arm und am Handgelenk davontrug. Auf die vom Gericht zugesprochenen 500 Euro Schmerzensgeld dürfte er bei dem mittellosen Angeklagten aber noch einige Zeit warten müssen. Als der Gefesselte am Tatort befragt werden sollte, antwortete er einer Streifenpolizisten, sie sei eine "Schlampe". Zum Verhängnis wurden dem Angeklagten auch seine zahlreichen Vorstrafen. Sechs Mal war er in den letzten acht Jahren bereits wegen Diebstählen aufgefallen, war von den Amtsgerichten in Bamberg und Viechtach unter anderem zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Auch alles Beschaffungskriminalität, um den Drogenkonsum zu finanzieren. "Für die Gesellschaft wäre es besser, wenn Sie nach erfolgreicher Therapie auf Arbeit gingen", schloss Kammervorsitzender Reznik. "Sie haben es nun selbst in der Hand, dass wir uns nicht wiedersehen."