Dreiste Betrüger nutzen Hilfe der Kirchen aus

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Symbolbild: Imago
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Nachdem vor kurzem noch so genannte Schockanrufe die Runde machten, haben Betrüger im Landkreis jetzt scheinbar eine neue, wenn auch ähnliche Methode entwickelt: statt leichtgläubigen Bürgern, denen man am Telefon erzählt, nahe Angehörige befänden sich in einer Notlage und bräuchten finanzielle Unterstützung, wird nun die Hilfsbereitschaft der Kirche ausgenutzt. Zu den Opfern zählen vorwiegend katholische Pfarrämter.

Am Telefon geben sich die Gauner als in Not geratene Gemeindemitglieder aus, konfrontieren die Kirchenmitarbeiter dabei mit einer vorgetäuschten Notlage im Ausland. Bei einem Fall Ende vorigen Jahres im Landkreis Wunsiedel wurde beispielsweise um Unterstützung in Höhe von 600 Euro gebeten, wie ein Sprecher der Polizei zu berichten weiß. Das Geld sollte - angeblich - die Überführung eines Leichnams ermöglichen.

In einigen Fällen erwies sich diese Masche auch als durchaus erfolgreich: Die hilfsbereiten Opfer sicherten ihre finanzielle Unterstützung zu, um den vermeintlichen Pechvögeln aus der Klemme zu helfen. Das auf diese Art erschlichene Geld sollen die Opfer dann überweisen - per Western Union, einem US-amerikanischen Anbieter von weltweitem Bargeldtransfer. Wenn dorthin Geld überwiesen wird, ist es nicht beziehungsweise kaum möglich, es wieder zurück zu holen. Eine Tatsache, die häufig von Kriminellen genutzt wird.

Betrügerbande unter Tatverdacht

Erfreulicherweise scheint es sich bei diesen "Kirchen-Betrügern" allerdings um keine groß angelegte Serie zu handeln - der bisher einzige Fall 2013 im Bamberger Landkreis wurde Anfang des Monats in Bischberg verzeichnet. Auch Tatverdächtige, nämlich eine rumänische Betrügerbande, gibt es bereits.

Dennoch warnt die Polizei zur Vorsicht. "Die Kirche sollte bei dieser Betrugsmasche nachprüfen, ob es das betroffene Gemeindemitglied tatsächlich gibt", rät Matthias Singer, Sprecher des Polizeipräsidums Oberfranken. Das ist meistens nämlich nicht der Fall. Und wenn doch, sollte man weiterhin prüfen, ob das jeweilige Gemeindemitglied sich auch wirklich in einer Notlage befindet, oder ob das nur von Betrügern behauptet wird. Im Zweifelsfall sollte unverzüglich die Polizei hinzugezogen werden.

Wenn man Geld mit Western Union ins Ausland überweisen soll, sei ohnehin Vorsicht geboten. "Man kommt nicht mehr an das Geld ran", warnt Matthias Singer eindringlich. Neben der Betrugsmasche an Kirchenmitarbeitern haben die Betrüger schließlich auch noch einige weitere Tricks auf Lager, vor denen man sich in Acht nehmen sollte.


Die Tricks der Betrüger und wie man sich dagegen schützen kann:

1. Die Masche der "Schockanrufer" ist einfach, aber effektiv: Ein Anrufer berichtet von einem angeblichen schweren Unglück eines nahen Verwandten und erklärt, dass der Verunglückte schnell finanzielle Hilfe brauche. So wollen die Schockanrufer ihre Opfer überrumpeln. Vor allem Senioren werden dabei häufig um hohe Geldbeträge geprellt. Sollte sich ein Schockanrufer melden, rät die Polizei: Lassen Sie keine fremden Personen in die Wohnung. Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht kennen und verraten Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen. Fragen Sie bei dem Telefonat nach persönlichen Dingen, die nur Ihr Verwandter beantworten kann. Rufen Sie die Ihnen bekannte Nummer Ihres Verwandten an. Ziehen Sie im Zweifelsfall Familienmitglieder oder unverzüglich die Polizei hinzu. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen.

2. Ein Betrugsklassiker ist das Gewinnversprechen, das per Brief, Mail oder Telefonat überbracht wird. Der Haken: Bevor der Gewinn ausbezahlt werden kann, muss ein Betrag auf ein Konto überwiesen werden. Bei Mails, in deren Betreff Versprechen wie zum Beispiel "You are a winner!" stehen, rät die Polizei deshalb zur Vorsicht.

3. Mit einer neuen Phishing-Masche versuchen Internetbetrüger, Kunden beim Onlinebanking hereinzulegen. Den Kunden verschiedener Banken und Kreditinstitute wird dabei von einem Trojaner, einer getarnten Schad-Software, auf ihrem Rechner vorgegaukelt, dass auf ihrem Konto fälschlicherweise eine Gutschrift erfolgt sei. Diese Fehlbuchung solle nun zurücküberwiesen werden. Dazu müsse man nur auf den Link "Rückzahlung" klicken und in die Maske mit der vorausgefüllten Überweisung eine Transaktionsnummer (TAN) eingeben. Eine Überprüfung des eigenen Kontostandes am mit dem Trojaner infizierten Rechner täuscht dem Online-Kunden vor, dass auf seinem Konto tatsächlich eine Gutschrift erfolgt sei. Mit der preisgegebenen TAN ist tatsächlich eine Rückzahlung zu Gunsten eines von den Tätern eigens eingerichteten Kontos erfolgt.

4. Beim Facebook-Betrug hacken die Betrüger ein Facebook-Konto und nutzen einen SMS-Zahlungsdienst, der den Geschädigten eine hohe Telefonrechnung beschert. Und so spielt sich das Ganze ab: Zunächst werden die Geschädigten von einem Freund angeschrieben. Dass dessen Facebook-Konto gehackt wurde, ahnen sie nicht. Der Freund benötige ihre Nummer, da er sich beispielsweise ein neues Handy gekauft hat. Wenig später gehen auf der übermittelten Nummer eine oder mehrere SMS von einem Bezahlungsdienst ein. Darin wird ein Geldbetrag genannt und gebeten, einen Code zu bestätigen und eine SMS zurückzusenden. Sobald der Empfänger dies tut, wird die nächste Mobilfunk-Rechnung oder die Prepaid-Karte mit dem in der SMS genannten Betrag belastet.

5. Auch Auktionsplattformen im Internet wie Ebay werden für Betrügereien missbraucht. Die meisten Anzeigen richten sich gegen die Anbieter von Gegenständen, die von den Geschädigten ersteigert und bezahlt, aber von den Verkäufern nicht verschickt wurden. Eine immer wieder festgestellte Betrugsart sind gehackte Ebay-Konten: Mit den ergaunerten Zugangsdaten wird reger Handel auf der Plattform betrieben. Dabei können die Täter sowohl Waren erhalten, die sie auf fremden Namen bestellt haben, aber auch Waren verkaufen, die sie gar nicht besitzen.

6. Auch hinter einer Verkaufsannoncekann ein Betrüger lauern. Er gibt vor, sich für den angebotenen Gegenstand zu interessieren. Per Post schickt er einen vollkommen überhöhten Scheck und bittet den Empfänger, die Differenz zwischen dem Kaufbetrag und dem Scheck über einen Bargeld-Transfer-Service (z.B. Western Union), oder auf ein Bankkonto im Ausland zu überweisen. Der Scheck ist nach dem Einlösen bei der Bank auch gutgeschrieben. Dass dies nur unter Vorbehalt geschieht, wird meistens übersehen. Der Betrag kann innerhalb von 180 Tagen vom Gutschriftskonto zurückgebucht werden. Platzt der Scheck, bucht die Bank den gutgeschriebenen Betrag zurück, und der Verkäufer bleibt auf der Differenz sitzen.