Die Bamberger Gymnasien informieren

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Wichtige Termine für Eltern, deren Kinder an ein Gymnasium übertreten wollen

Die Schulleitungen der Bamberger Gymnasien machen alle Eltern, die ihre Kinder für das Schuljahr 2018/2019 an einem Bamberger Gymnasium anmelden wollen, auf wichtige Termine aufmerksam.

Die Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien (in neunjähriger Form) werden in der Zeit vom Montag, 07. Mai 2018, bis Freitag, 11. Mai 2018, entgegengenommen.
Die Neuanmeldungen am Maria-Ward-Gymnasium können am Donnerstag (03.05.2018), Freitag (04.05.) und Montag (07.05.2018) stattfinden.

Die anzumeldenden Schülerinnen und Schüler müssen den erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 4 der Grundschule nachweisen können.

Die Schülerinnen und Schüler werden bei der Schule angemeldet, in die sie aufgenommen werden sollen. Das sind folgende Gymnasien:

• Clavius-Gymnasium (Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium: 1. Fremdsprache Englisch), Kapuzinerstraße 29, 96047 Bamberg, Telefon 0951/302080;
• Dientzenhofer-Gymnasium (Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium: 1. Fremdsprache Englisch; offene Ganztagsschule), Feldkirchenstraße 22, 96052 Bamberg, Tel. 0951/932390;
• Eichendorff-Gymnasium (Sprachliches und Sozialwissenschaftliches Gymnasium für Mädchen: 1. Fremdsprache Englisch; offene Ganztagsschule), Kloster-Langheim-Straße 10, 96050 Bamberg, Tel. 0951/9146300;
• Maria-Ward-Gymnasium (Sprachliches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium für Mädchen: 1. Fremdsprache Englisch; offene Ganztagsschule), Edelstr. 1, 96047 Bamberg, Tel. 0951/296080;
• E.T.A. Hoffmann-Gymnasium (Musisches Gymnasium in neunjähriger Form, 1. Fremdsprache Latein, Sternwartstraße 3, 96049 Bamberg, Tel. 0951/297820
• Franz-Ludwig-Gymnasium (Sprachliches und Humanistisches Gymnasium, 1. Fremdsprache Englisch oder Latein, offene Ganztagsschule), Franz-Ludwig-Straße 13, 96047 Bamberg, Tel. 0951/980270;
• Kaiser-Heinrich-Gymnasium (Sprachliches und Humanistisches Gymnasium, 1. Fremdsprache Latein oder Englisch) sowie gebundene Ganztagsschule für Jahrgangsstufe 5 bis 8 (als Sprachliches Gymnasium oder Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium ab Jahrgangsstufe 8, 1. Fremdsprache Englisch), Altenburger Straße 16, 96049 Bamberg, Tel. 0951/9520200.

Grundsätzlich können die Ausbildungsrichtung und die Schule frei gewählt werden. Ein Anspruch auf kostenlose Beförderung besteht, wenn der Schulweg mehr als drei Kilometer beträgt und kein Gymnasium der gewünschten Ausbildungsrichtung näher als drei Kilometer liegt. Am Maria-Ward-Gymnasium werden Fahrtkosten auch dann erstattet, wenn ein Gymnasium gleicher Ausbildungsrichtung in unmittelbarer Nähe des Wohnortes liegt. In das Eichendorff-Gymnasium und in das Maria-Ward-Gymnasium werden ausschließlich Mädchen aufgenommen, in den anderen Gymnasien können Jungen und Mädchen angemeldet werden.

Bei der Anmeldung sind vorzulegen: Geburtsurkunde oder Familienstammbuch und das Übertrittszeugnis im Original sowie ggf. der Sorgerechtsbeschluss.

In den einzelnen Gymnasien finden Informationsveranstaltungen statt, bei denen sich die jeweiligen Schulen den Eltern und den Kindern vorstellen, und zwar am

Mittwoch, 28. Februar 2018, um 18:30 Uhr am Maria-Ward-Gymnasium,
Freitag, 02. März 2018, um 17:30 Uhr am Eichendorff-Gymnasium,
Samstag, 03. März 2018, um 10:00 Uhr am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Dienstag, 06. März 2018, ab 16:30 Uhr Infomesse, um 18.00 Uhr Vortrag am Dientzenhofer-Gymnasium,
Samstag, 10. März 2018, um 9:30 Uhr am Franz-Ludwig-Gymnasium,
Samstag, 17. März 2018, um 9:30 Uhr am Kaiser-Heinrich-Gymnasium,
Donnerstag, 22. März 2018, um 18:30 Uhr am Clavius-Gymnasium.

Die einzelnen Gymnasien stellen jeweils ihre Ausbildungsrichtungen, ihr Profil und ihre Schwerpunkte vor. Fragen des Übertritts können in Einzelgesprächen geklärt werden.

In ein Gymnasium können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschule aufgenommen werden, die im Übertrittszeugnis als "geeignet" für den Übertritt an ein Gymnasium bezeichnet werden. Schülerinnen und Schüler, die im Übertrittszeugnis als geeignet für die Mittelschule oder Realschule bezeichnet werden, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, müssen sich einem Probeunterricht an dem Gymnasium, an dem sie angemeldet werden, in den Fächern Deutsch und Mathematik unterziehen. Alle Schüler und Schülerinnen einer staatlich genehmigten Grundschule (z. B. Montessori- oder Waldorfschule) müssen für die Aufnahme ebenfalls den Probeunterricht bestehen. Der Probeunterricht wird von Dienstag, 15. Mai, bis Donnerstag, 17. Mai 2018, an dem Gymnasium durchgeführt, an dem die Anmeldung erfolgt ist, im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Auf¬gaben. Die Richtlinien für das Aufnahmeverfahren finden sich in §§ 2 und 3 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie in § 25 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 32 der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.

Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 gelten folgende Übertritts-regelungen:

• Ein Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 einer (staatlichen oder staatlich anerkannten) Hauptschule/Mittelschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 eine Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch und Mathematik von 2,00 oder besser erreicht wird.
• Ein Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 einer (staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten) Realschule in die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 eine Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch und Mathematik von 2,50 oder besser erreicht wird.
• Ein Übertritt aus der Jahrgangsstufe 5 einer (staatlichen, kommunalen oder staatlich anerkannten) Realschule in die Jahrgangsstufe 6 des Gymnasiums ist möglich, wenn im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 eine Durchschnittsnote in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser erreicht wird.

In diesen Fällen erfolgt eine Voranmeldung im Zeitraum vom 07. bis 11. Mai 2018, falls die erforderlichen Durchschnittsnoten bereits im Zwischenzeugnis der Jahrgangs¬stufe 5 erreicht wurden. Die endgültige Anmeldung erfolgt dann in den ersten drei Tagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notendurchschnitt nicht erreicht haben, diesen jedoch im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung ebenfalls in den ersten drei Tagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses anmelden.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 an staatlich genehmigten Mittelschulen (z.B. Waldorfschulen oder Montessorischulen), die an ein Gymnasium übertreten wollen, nehmen am Probeunterricht der 4. Jahrgangsstufe teil.

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