Ein 44-Jähriger wird für fünf Jahre wegen eines Messerangriffs gegen seinen Nebenbuhler weggesperrt.
Fünfeinhalb Jahre wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verhängte die Große Strafkammer am Landgericht Bamberg gegen einen 44-Jährigen aus Bamberg. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der gelernte Metzger Anfang des Jahres versucht, einen Nebenbuhler auf offener Straße mit einem 24 Zentimeter langen Messer niederzustechen. Das Opfer konnte den Angriff abwehren und wurde nur leicht verletzt.
Es dauerte nur zwei Minuten, bis die Polizeistreife im Januar 2018 am Tatort war. Doch da war alles schon vorüber. Was die Beamten am frühen Abend vorfanden, waren der aufgebrachte Angeklagte, dessen an der Hand stark blutender 39-jähriger Nebenbuhler und die Ex-Freundin des Angeklagten, die den Polizisten zeigte, wo sich ein Küchenmesser mit 24 Zentimeter langer Klinge befand.
Wie die Beweisaufnahme ergab, hatte der Angeklagte die Stichwaffe dabei, als er zufällig auf das Pärchen traf. "Ein Auflauern gab es sicher nicht", so Vorsitzender Richter Manfred Schmidt.
Dann habe der Angeklagte aus Eifersucht und in Raserei die beiden geschrien "Ich steche Euch ab!". Es habe eine kurze Verfolgungsjagd gegeben. Dann die Stichversuche gegen den Konkurrenten, die aber nicht den anvisierten Brustkorb getroffen hätten, sondern nur die Hand, die die Waffe abgewehrt hatte. "Es war ihm egal, wo er mich trifft" so das Opfer. Das Tatwerkzeug, die Stoßrichtung und die Drohungen per Telefon ließen indes eine Tötungsabsicht erkennen.
Zum Verhängnis wurden dem Angeklagten Sprachnachrichten, in denen es in äußerst rüdem Ton auch inhaltlich hart zur Sache ging. "Jetzt gehe ich auf's Ganze. Ich mach euch fertig, dich und die Hex'!", war noch ein eher harmloserer der Sätze. Im Minutentakt troff der Hass aus dem Lautsprecher. Die Frau, die er angeblich liebte, war nun nur noch eine "Bitch", ein "Miststück", eine "Hure" oder wahlweise eine "Nutte".
Kurz vor der Messerattacke hatte der Angeklagte nach Überzeugung des Staatsanwaltes Christoph Wedekind die Wohnung seiner früheren Geliebten verwüstet. "Die Räume waren nicht mehr bewohnbar", resümierte ein Polizeibeamter. Im Treppenhaus hatte der Angeklagte großzügig Ketschup verspritzt, was die anderen Mietparteien zuerst für Blut hielten. Den Schriftzug "Hure" fand ein Hausmeister in der Wohnung an der Wand.
Vorstrafenregister
Ein Blick ins Vorstrafenregister zeigte, dass der Angeklagte Schwierigkeiten hat, seine Aggressionen unter Kontrolle zu behalten. "Als er einmal seinen Schlüssel vergessen hatte, trat er einfach die Haustüre ein", erinnerte sich eine Nachbarin. Und dass er Geld brauchte, um sich das Rauschgift leisten zu können. Wegen Hausfriedensbruch, Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Bedrohung, und Betäubungsmittel-Delikten war er bereits mehrfach in Haft.