Der Erlass der Verordnung über das Waldschutzgebiet bei Ebrach hat für einige Aufregung gesorgt, die Ankündigung, sie außer Vollzug zu setzen für noch viel mehr. Doch das war juristisch offenbar gar nicht möglich.
Es ist ein klarer Punktsieg für Altlandrat Günther Denzler (CSU) und eine Blamage für die CSU-Staatsregierung: Die am 16. April - zwei Wochen vor dem Ende von Denzlers Amtszeit - erlassene "Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil ,Der Hohe Buchene Wald im Ebracher Forst'" ist entgegen anderslautender Aussagen aus München ohne jegliche Einschränkung weiterhin in Kraft. Nicht anders lässt sich das interpretieren, was das Landratsamt Bamberg auf Nachfrage eher beiläufig verlauten ließ. "Die Verordnung kann nicht außer Kraft gesetzt werden. Das ist juristisch gar nicht machbar", so Siegfried Wagner, Büroleiter des neuen Landrats Johann Kalb (CSU).
Damit hat sich die Landkreisverwaltung offenbar der Rechtsposition angeschlossen, wie sie etwa der versierte Verwaltungsjurist Denzler stets vertreten hat, oder auch der Bund Naturschutz. "Wir glauben nicht, dass das Schutzgebiet aufgelöst wird.
Dafür wäre auch ein längeres, rechtliches Verfahren notwendig. Sollte es doch dazu kommen, würden wir dies rechtlich überprüfen lassen", hatte der BN-Vorsitzende Hubert Weiger bereits in einer ersten Stellungnahme angekündigt. Als Papiertiger erweist sich dagegen die gemeinsame Pressemitteilung des Umwelt- und des Forstministeriums vom 27. Mai, in der es unter anderem heißt: "Die Staatsregierung und der neue Bamberger Landrat sind überzeugt, eine Lösung anbieten zu können, die im Ergebnis die vorhandene Verordnung hinfällig macht. Bis dahin wird die Verordnung außer Vollzug gesetzt."
Der Vollzug beziehungsweise Nichtvollzug der Verordnung obliegt jedoch nicht den Ministerien - und auch nicht dem Landtag, der sich am 4. Juni mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern hinter das Vorgehen der Ministerien stellte.
Die Durchführung der Verordnung ist ausschließlich Sache des Landkreises Bamberg, der sie auch erlassen hat und die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 17. April inkraftgetreten ist.
Aufmerksame Beobachter haben schon registriert, dass es bis heute auch kein offizielles Dokument gibt, das eine Außervollzugsetzung der Verordnung amtlich macht, sondern nur jene gemeinsame Presseerklärung des Umwelt- und des Forstministeriums. Wenn diese denn überhaupt möglich gewesen wäre, hätte sie zumindest ebenfalls im Amtsblatt des Landkreises Bamberg veröffentlicht werden müssen, um Gültigkeit zu erlangen. Das ist bislang nicht geschehen.
Geldbußen bis 50.000 Euro Dass es laut Wagner eine Absprache mit dem Forstbetrieb in Ebrach gibt, vorerst nicht in dem Schutzgebiet tätig zu werden, ist also nicht mehr und nicht weniger, als der Hinweis an die
Bayerischen Staatsforsten, sich an die Verordnung und damit an geltende Bundesnaturschutzgesetze zu halten. Zuwiderhandlungen können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro belegt werden. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt als zuständige Stelle darf über aktuelle Verstöße also gar nicht hinwegsehen - was impliziert bei einer "außer Vollzug" gesetzten Verordnung impliziert wäre.
Warum das Landratsamt die Feststellung nicht publik gemacht hat, dass die Verordnung nach wie vor auf Wort für Wort und Punkt für Punkt gilt, darüber darf spekuliert werden. Die Empörung - und die Welle der Klagedrohungen wäre sicher geringer ausgefallen, hätte man in München und Bamberg erklärt, eine bessere Lösung anzustreben, bis dahin aber die rechtsgültige Verordnung zu respektieren. Andererseits hätte das Bekenntnis wohl auch wieder leicht erregbare Gemüter, wie den unterfränkischen Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) auf die Barrikaden gebracht. Dessen Verein "Unser Steigerwald" betrachtet die Verordnung weiterhin als rechtswidrig.
Ziel ist es durch Waldschutzgebiete die Voraussetzungen für ein Weltnaturerbe zu schaffen. Dies war auch der Beschluss des Bamberger Kreistags in 2010 (Abstimmungsergebnis war 44 : 3).
Die Verordnung ist juristisch in Ordnung. Wer etwas anderes sagt, macht sich lächerlich. Selbst der neue Landrat Kalb sieht das mittlerweile so, sonst würde das sein Büroleiter nicht der Presse mitteilen.
Der Landrat Denzler wurde 2010 vom Kreistag dazu beauftragt ein Waldschutzgebiet auszuweisen.
Das Waldschutzgebiet bei Ebrach liegt ausschließlich auf dem Gebiet der Bayerischen Staatsforsten. Die Bundesregierung (Merkel und Seehofer) haben vor Jahren beschlossen ca. 5 der Waldfläche in Deutschland als Wildnis zu erhalten. Diese Vorgabe haben die Bayrischen Staatsforsten bei ihren Planungen sicher berücksichtigt.
Das Waldschutzgebiet ist überflüssig wie ein Kropf. Dass es der Vorläufer für einen Nationalpark werden soll, traut jetzt nur keiner sagen. Selbst durch wiederholen: die Rechtswidrigkeit kann dadurch nicht herbeigeschrieben werden. Und nach wie vor gilt: Ohne Einvernehmen mit dem Eigentümer geht gar nichts, das war früher in der DDR möglich. Aber diese Zeiten sind ja gottseidank vorbei.
Wieso soll das Waldschutzgebiet überflüssig sein?
Nationalpark mag das Ziel einiger Diskutanten sein, aber nicht aller. Speziell der Lkr. Bamberg ist ja v.a. am Titel Weltnaturerbe für diese Flächen interessiert.
Die ominöse "Rechtswidrigkeit" wurde bislang nur durch ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten festgehalten, mehr nicht. Kein Gericht und keine Behörde kam bislang zu diesem Urteil.
Die "Nach-wie-vor"-These, was sagt denn der Eigentümer, gab es dazu denn etwas einen landesweiten Volksentscheid wo alle Bayern gefragt wurden??
Und überhaupt, die Sache hier mit dem DDR-Unrechtsregime zu vergleichen ist abwegig, da es hier ja um keinen privaten Wald geht, sondern um staatliches Eigentum. Hätte die DDR - wie Sie hier argumentieren - einem anderen Staat "einfach" mal so Eigentum entrissen hätten wir das alle gewiss noch "bombensicher" in Erinnerung.
Allen wirklichen Opfern des DDR-Regimes gegenüber ist das daher sowieso als abstruser Versuch einzustufen ihr Leid hier für Ihre persönliche Phrasendrescherei zu missbrauchen, also wohl ganz getreu Ihres User-Namens um hier rum zu jammern.
...ist natürlich rechtswidrig. Im übrigen wäre Denzler im Jahre 2008 gar nicht mehr zum Landrat gewählt worden, wenn er damals gesagt hätte, dass er diese Verordnung erlassen will. Seit wann werden Unterschtuzstellungen und Verordnungen erlassen, ohne zuvor mit den Eigentümern ein Einverständnis herbeigeführt zu haben. Die herren vom BN tun sich leicht: Es gehört ihnen nichts, aber über alles bestimmen. Der Wald muß nicht vor denen geschützt werden, die ihn bisher so hervorragend bewirtschaftet haben.