Der Bamberger Parküberwachungsdienst auf dem Prüfstand

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Gefürchteter Bamberger Püd. Ermessensspielraum gibt es nur im Rahmen des Gesetzes. Archivbild: Matthias Hoch
Gefürchteter Bamberger Püd. Ermessensspielraum gibt es nur im Rahmen des Gesetzes.  Archivbild: Matthias Hoch

Die GAL bat um einen Sachstandsbericht und will im Verkehrssenat eine Diskussion über mögliche Aufgabenerweiterungen führen.

Es war nach den Worten von Oberbürgermeister Andreas Starke ein "historisches Ereignis", als der Personalsenat am Dienstag ausnahmsweise einmal öffentlich tagte. Weder Starke noch die Stadträte noch Pressevertreter hatten das jemals erlebt, denn im Personalsenat geht es in der Regel um Ein- und Ausstellungen, also Dinge, die strengem Persönlichkeits- und Datenschutz unterworfen sind.


35 Beschäftigte beim Püd

In diesem Fall aber ging es ganz allgemein um den Parküberwachungsdienst (Püd) und um vier Fragen der GAL zu Ausstattung und Aufgaben. Und weil "der FT" schon mal da war, sollen auch unsere Leser über den aktuellen Stand zum einerseits geliebten, andererseits bei Falschparkern sehr unbeliebten Püd in Kenntnis gesetzt werden.

Die ersten beiden Fragen drehten sich um die personelle Ausstattung des Parküberwachungsdienstes und die Einsatzorte. Hier die Antwort: Von insgesamt 35 Beschäftigten - darunter zwölf Teilzeitkräfte - arbeiten 26 im Außen- und neun im Innendienst. Die Außendienstler sind in drei Gruppen aufgeteilt, zwei in der Tagschicht und eine in der Nachtschicht. Die Mitarbeiter sind in 16 abgegrenzten Bezirken tätig.

Weiterhin wollte die GAL wissen, welche Handlungsspielräume der Püd hat und wie sie genutzt werden. "Was wird großzügigerweise geduldet, und wie sind die Kriterien hierfür?" lautete die Frage. Die Stadtverwaltung stellt dazu fest, dass die Arbeit des Überwachungsdienstes nach klaren gesetzlichen Grundlagen zu erfolgen hat. Er ahndet Verstöße gegen den Paragraphen 12 der Straßenverkehrsordnung (Halten und Parken) sowie das Ortsrecht, beispielsweise die Grünanlagensatzung.

Der Bußgeldkatalog ist bundeseinheitlich geregelt. Zum Thema Ermessen führt die Stadtverwaltung aus: "Das Ermessen muss pflichtgemäß ausgeübt werden. Das Ermessen darf nicht missbraucht werden, es darf weder überschritten noch unterschritten werden und es darf nicht willkürlich oder beliebig gehandelt werden. Der Gleichheitsgrundsatz gem. Art. Abs.1 GG und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sind zu beachten."

Die Verwaltung betont, dass der Püd außerdem gewisse Dienstleistungen für die Stadt übernimmt: Die Mitarbeiter informieren die zuständigen Stellen wenn zum Beispiel Gehwegplatten lose, Parkscheinautomaten defekt und Parkmarkierungen verblichen sind.

Zuletzt wollte die GAL die Frage beantwortet wissen, welche Maßnahmen außer Mahnungen und Strafzettel von der Stadt unternommen werden, um das Falschparken zu verhindern. Hier hatte die Verwaltung eine längere Liste anzubieten: Öffentlichkeitsarbeit, Hinweise auf die Nutzung des ÖPNV und der P+R-Anlagen, frühzeitige Informationen zu Stellplatzstreichungen wegen Baustellen, Shuttleservice bei Großveranstaltungen und dynamisches Parkleitsystem. Abschleppmaßnahmen kann der Püd übrigens nicht veranlassen; das fällt in den Zuständigkeitsbereich der Polizei.


Mit Polizei und Feuerwehr

Für die GAL, die um den Sachstandsbericht gebeten hatte, soll dieser aber nur als Grundlage dienen. Stadträtin Petra Friedrich schickte ihrem Redebeitrag voraus: "Der GAL ist der Püd sehr lieb, vor allem auch, weil sich die Einrichtung selber trägt." Sie beantragte eine weitergehende, inhaltliche Diskussion im Verkehrssenat über die Arbeit des Püd und mögliche Aufgabenerweiterungen. Diesem Vorschlag folgten auch die anderen Fraktionen. Daniela Reinfelder, BuB, schlug dazu noch vor, auch Polizei und Feuerwehr einzuladen.