Chefarzt-Prozess: Wann das Urteil erwartet wird

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Das Archivbild zeigt W.s Verteidiger-Trio auf dem Weg in den Sitzungssaal (von links): Katharina Rausch, Klaus Bernsmann und Dieter Widmann. Foto: FT
Das Archivbild zeigt W.s Verteidiger-Trio auf dem Weg in den Sitzungssaal (von links): Katharina Rausch, Klaus Bernsmann und Dieter Widmann. Foto: FT

Einen Freispruch von den angeklagten Sexualstraftaten, allenfalls eine Bewährungsstrafe haben die Verteidiger beantragt.

Weiter könnten die Anträge kaum auseinander liegen: Eine Woche nach dem Anklagevertreter, der im Bamberger "Chefarzt-Prozess" die Höchststrafe von 15 Jahren wegen Vergewaltigung in zwölf Fällen gefordert hat, machten sich die drei Wahlverteidiger am Mittwoch für ein Urteil stark, das dem Angeklagten Heinz W. die weitere Haft ersparen würde.

Rechtsanwalt Dieter Widmann plädierte für einen Freispruch von sämtlichen angeklagten Sexualstraftaten und Körperverletzungen. Für den Fall, dass das Gericht nicht von der Unschuld des ehemaligen Chefarztes am Bamberger Klinikum überzeugt ist, beantragte Professor Klaus Bernsmann, W. allenfalls minderschwerer Fälle schuldig zu sprechen und eine Bewährungsstrafe zu verhängen.

Außerdem solle der Haftbefehl aufgehoben werden. Der 51-jährige Familienvater W. sitzt seit Mitte 2014 in U-Haft.

Auch die letzten Plädoyers in diesem Mammutprozess - er begann am 7. April 2015 und erstreckt sich inzwischen auf 70 Verhandlungstage - fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Bamberg, Leander Brößler, informierte im Anschluss die Medienvertreter.

Demnach sprach Bernsmann von einem Verfahren, das von Anfang an durch die Vorverurteilung des Angeklagten geprägt gewesen sei. Er habe beklagt, dass das Gericht ungeeignete Sachverständige beigezogen habe und viele Fragen offen geblieben seien. So seien die Umstände ungeklärt, unter denen die Blutprobe der Hauptbelastungszeugin entstanden sei. Das in dem Blut gefundene Betäubungsmittel sei kein Beweis dafür, dass W. ein Sexualstraftäter sei.

Der frühere Chefarzt möge bei seiner Arbeit standesrechtliche Grenzen überschritten haben, "aber keine strafrechtlich relevanten." So wird Verteidiger Widmann vom Gerichtssprecher zitiert.

Der Angeklagte selbst stritt im so genannten letzten Wort erneut jede sexuelle Motivation ab. Wie Brößler sagte, blieb W. dabei, dass er die angeklagten intimen "Untersuchungen" und Fotos davon aus rein medizinischem Interesse gemacht haben will. Wörtlich gab Brößler folgende Äußerung von Heinz W. wieder: "Ich hätte die Frauen vielleicht deutlicher darüber aufklären sollen, was ich tue. Aber das macht mich nicht zu einem Sexualstraftäter."

Zum Antrag der Staatsanwaltschaft - 15 Jahre Freiheitsstrafe - soll W. gesagt haben, er habe bei ihm "Schockstarre, Fassungslosigkeit und tiefe Betroffenheit" ausgelöst.

Das Urteil wird am Montag, 17. Oktober, um 10 Uhr verkündet.