Gegen das Urteil im Bamberger "Chefarzt-Prozess" haben die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung Revision eingelegt.
Das bestätigte auf Anfrage die Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg. Beide Seiten wahrten damit die gesetzlich vorgeschriebene Frist von einer Woche ab der Verkündung des Urteils.
Der 51-jährige ehemalige Bamberger Chefarzt Heinz W. wurde am 17. Oktober nach 71 Verhandlungstagen zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe
wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs in mehreren Fällen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte mit 15 Jahren die Höchststrafe beantragt, die Verteidigung Freispruch.
@Roth: richtig lesen - dann kommentieren..!
Ich habe ja nicht geschrieben, dass der BGH das Urteil dann fällen würde, ich habe geschrieben, dass er die Revision z u l a s s e n !! (oder eben auch nicht) kann, wenn ja, dann wird das Verfahren an die nächst höhere Instanz zum Verfahren am Landgericht verwiesen, und das dürfte dann entweder eine andere Strafkammer (aber eher unwahrscheinlein) oder das OLG sein, die sich dann mit dem Revisionsverfahren beschäftigen muß....
Also bitte erst lesen, denken, dann kommentieren....
sers C.
.... Revision ..... ist doch logisch ..... bei der geringen/niedrigen Strafe ...... da ist doch der Arzt nicht mit einverstanden(!) ..... der will so richtig heftig bestraft werden .....!!!!!!!
Wenn schon denn schon!!!!
Nun, wenn die Revision vom BGH zugelassen wird,wird sie in der nächst höheren Gerichtsinstanz (Urteil fällte das Landgericht) verhandelt - und da kann dann durchaus auch eine höhere Strafe dabei herauskommen, denn diese dann zuständige Instanz wird das Urteil prüfen und kann es abändern..
Das könnte für den sauberen "Ex-Chefarzt" dann durchaus ein Schuß in den Ofen/Eigentor werden..
Und hoffentlich läßt sich - wenn es denn so weit kommt - dieses Gericht dann nicht so lange hinhalten und an der Nase (mit immer neuen Anträgen, Befangenheitseingaben usw.) herumführen, denn die Beweise und Beweislage ist ja sehr eindeutig...
Mal ganz davon abgesehen, dass die ganze Sache finanziell dann richtig, richtig teuer wird..
@Companion: Der BGH kann keine Urteile abändern. Er kann nur die Revision der Verteidigung als unbegründet verwerfen oder das Verfahren zur neuen Verhandlung vor einer anderen Strafkammer an das Landgericht Bamberg zurück verweisen.
Auch wenns manchen nur schwerlich gefallen dürfte, aber in einem Rechtsstaat ist das auch sein sprichwörtlich gutes Recht!