In der Sandstraße kam es am 30. Juli 2017 zu einem lebensbedrohlichen Übergriff. Nun hat die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen einen zur Tatzeit 28-Jährigen und einen 22-Jährigen geklagt.
Es war gegen 4.45 Uhr an einem frühen Sonntagmorgen, als eine Gruppe von jungen Männern mit anderen Leuten vor dem Gefängnis in der Sandstraße in Bamberg wohl in einen verbalen Streit geraten sind. Später endete die Auseinandersetzung in einer brutalen Attacke auf zwei damals 34-Jährige. Die Täter sollen auch noch auf die am Boden liegenden Männer eingetreten haben. Eines der Opfer überlebte nur knapp.
Die gewaltsamen Angriffe liegen schon über ein Jahr zurück, nun hat die Staatsanwaltschaft Bamberg Anklage gegen zwei Männer wegen gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise versuchten Totschlags zur Großen Strafkammer des Landgerichts Bamberg erhoben. Verantwortlich für die Übergriffe am 30. Juli 2017 sollen ein zur Tatzeit 28-Jähriger und ein damals 22-Jähriger aus Bamberg sein.
Die Staatsanwaltschaft sieht nach "sehr arbeitsintensiven und zeitaufwendigen Ermittlungen" einen dringenden Tatverdacht, dass der damals 22-Jährige vor dem Gefängnis in der Sandstraße einen der beiden 34-Jährigen erst mit einem Kniestoß zu Boden gebracht hatte. Danach soll der mutmaßliche Angreifer durch einen weiteren Tritt gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes diesen lebensgefährlich verletzt und dabei "den Tod des Mannes zumindest billigend in Kauf genommen" haben. Passanten hatten damals Erste Hilfe geleistet und die Polizei verständigt. Das aus dem Landkreis stammende Opfer wird wohl bleibende Schäden von der Attacke davon tragen.
Gegen den damals 28 Jahre alten Tatverdächtigen besteht laut Staatsanwaltschaft außerdem der dringende Verdacht, dass er einem anderen, damals ebenso 34-Jährigen, mehrmals mit der Faust ins Gesicht geschlagen hat. Anschließend soll er dem bereits am Boden liegenden Mann mehrmals mit dem Fuß gegen den Körper getreten haben. Das Opfer soll erhebliche Schmerzen und Prellungen erlitten haben.
Der 22-Jährige befindet sich laut Angaben der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung weiter in Untersuchungshaft. Die Strafe für Totschlag liegt zwischen fünf und 15 Jahren Gefängnis. Da es sich um versuchten Totschlag handelt, könnte sich der Strafrahmen aber nach unten verschieben.
Der Haftbefehl gegen den zweiten Angeschuldigten ist zwischenzeitlich aufgehoben worden. Ihm wird gefährliche und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.
Schwierige Ermittlungen - Zeugen mit Falschaussage?
Zu der langen Ermittlungszeit erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Bachmann auf Nachfrage: "Das Verfahren hat so lange gedauert, weil es sehr mühsam war, Zeugen für das Tatgeschehen zu finden, die bereit waren, objektive Angaben zu machen." Demnach wurden auch zwei Zeugen wegen Falschaussagen zwischenzeitlich zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt, wobei eines der beiden Urteile noch nicht rechtskräftig ist. Der Strafrahmen liegt hier zwischen drei Monaten und fünf Jahren.
In der Überschrift steht 2018..