Im Prozess um die beiden mutmaßlichen Brandstifter, die ein Solarium am Babenbergerring angezündet haben sollen, wurde es technisch. Im Fokus stand ein Navigationsgerät, das im Auto des Hauptangeklagten eingebaut ist. Dessen Hoffnung: ein Beweis, der zeigen sollte, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort befand.
Es war die große Hoffnung des Hauptangeklagten Sami C. (Name geändert) gewesen: Der 32-Jährige hatte am vorangegangenen Prozesstag vor dem Bamberger Landgericht darauf beharrt, zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen zu sein - einem Sonnenstudio am Babenbergerring, das Sami C. einmal gehört hatte.
Er und sein acht Jahre jüngerer Neffe Yasin T. (Name ebenfalls geändert) sind angeklagt, in der Nacht vom 7. auf 8. Dezember 2013 Feuer im Solarium gelegt zu haben. Die Männer müssen sich unter anderem wegen Sachbeschädigung und gemeinschaftlich besonders schwerer Brandstiftung verantworten. Sami C. hat laut Anklage versucht, das Ganze als Akt des Vandalismus aussehen zu lassen, um gegenüber dem Verpächter einen außerordentlichen Kündigungsgrund nenne zu können. Außerdem habe der Hauptangeklagte den Schaden bei seiner Versicherung geltend machen wollen.
Während Yasin T.
seinen Onkel bereits zu Prozessbeginn schwer belastete, er habe ihn zur Tat angestiftet, streitet der Onkel jede Beteiligung ab. Beweise für seine Unschuld sollte unter anderem die Auswertung von Daten aus dem Navigationsgerät seiner Geländelimousine liefern. Sami C. hoffte auf einen Beweis, dass er in der Nacht des 7. Dezember vergangenen Jahres nicht mit seinem Auto zum Tatort gefahren ist.
Um diese Frage zu klären, hatte die Zweite Strafkammer am gestrigen Verhandlungstag zwei Sachverständige geladen. Als Jürgen Frinken sein Gutachten vortrug, wurde schnell klar: Ein Navigationsgerät speichert nicht einfach alle Daten, die es sammelt. Frinken arbeitet als Wissenschaftler für das Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Zum Ablauf seiner Untersuchung erklärte er: "Zunächst nimmt man das Gerät auseinander, dann sucht man Elektronik und Speicherbausteine heraus und versucht, diese auszuwerten."
Navi speichert nicht alles Eben bei dieser Auswertung stellte sich heraus, dass das Computersystem im Navigationsgerät stets die letzten sechs Minuten einer Fahrt speichert. Zwar werden während jeder Fahrt Positionsdaten aufgezeichnet, jedoch nur die letzten tatsächlich gespeichert.
"Wir haben Telefonnummern, E-Mail-Konten und GPS-Daten auslesen können", sagte Gutachter Trinken. Allerdings: "Zum Tatzeitpunkt haben wir keine GPS-Daten und Telefonate gefunden." Das Navigationsgerät der Geländelimousine kann auch als Freisprecheinrichtung zum Telefonieren genutzt werden. Doch "die Telefonate stoppen am 4. Juni 2013", wie Frinken sagte - sechs Monate vor dem Feuer im Solarium.
Ab Mitte 2013 sei über das Navigationsgerät im Auto nicht mehr telefoniert worden, so Frinken.
Einer von Sami C.'s Verteidigern, Jochen Kaller, betonte allerdings: "Mein Mandant hat am Tag mindestens 20 Telefonate geführt, etliche vom Auto aus und nicht mit Handy am Ohr. Wie ist zu erklären, dass plötzlich keine Gespräche mehr registriert sind?"
Als mögliche Ursachen nannte der Sachverständige, dass die Bluethooth-Verbindung zwischen Navi und Handy gekappt gewesen sein könnte. Oder, es hätten schlicht keine Telefonate mehr über das Gerät stattgefunden. Schließlich sei aber auch ein plötzlicher Systemfehler nicht gänzlich auszuschließen. In jedem Fall mussten letztendlich alle Verfahrensbeteiligten die Tatsache akzeptieren: Vom 7. Dezember 2013 gibt es keine Telefon- und GPS-Daten aus dem Auto des Hauptverdächtigen.
Auch das Gutachten von IT-Fachmann Carlos von Farcas erfüllte nicht die Hoffnung von Rechtsanwalt Kaller - zu sehen, wann sich die Handys der beiden Angeklagten in Wlan-Netzwerke eingewählt hatten. Dies sei technisch nicht exakt auszumachen, wie von Farcas erläuterte.
Ende November soll ein weiterer Gutachter vor Gericht aussagen, der schon einmal geladen war. Rudolf Treibs. Sein Fachgebiet: Brandursachenermittlung.
als Redakteurin verfasse ich meine Artikel immer nach bestem Wissen und Gewissen. Vor allem achte ich auf die journalistische Sorgfaltspflicht und Objektivität.
Sie schreiben, ich würde die Hälfte weglassen. Da Sie offenbar selbst den Verhandlungen beiwohnen, wissen Sie: Mit dem Gesagten könnte man die ganze Zeitung vollschreiben. Das ist aber natürlich nicht möglich. Also beschränke ich mich nach journalistischen Kriterien auf die wichtigsten Punkte der jeweiligen Sitzung.
Wenn in der Anklageschrift steht, dass der Angeschuldigte vorgehabt hätte, die Sachversicherung bei seiner Versicherungsgesellschaft "unter Vortäuschung eines Vandalismusschadens in Anspruch zu nehmen und den Schaden an den Sonnenbänken regulieren zu lassen, um diese nach entsprechender Reparatur bzw. Ersatz andernorts weiterzuverwenden", dann ist das genau einer der Vorwürfe, die ihm zur Last gelegt werden - von Seiten der Staatsanwaltschaft. Weiter heißt es: "Hierbei wusste der Angeschuldigte, dass eine Regulierungsverpflichtung der Versicherung im Falle einer Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer nicht bestand."
Zum Brandgutachter: Da das Gericht die Frage danach, wieweit eine Explosion möglich gewesen wäre, eben noch nicht als ausreichend beantwortet sah, wird der Gutachter genau aus diesem Grund in der nächsten Sitzung noch einmal geladen. Eventuell klingt Ihnen der Satz von Richter Schmidt noch nach, dass der Sachverständige die Frage etwas aus der Hüfte geschossen beantwortet habe.
Sie schreiben, dass ein weiterer Gutachter erwähnt hätte, dass es sich für den Angeklagten nicht gelohnt hätte, den Schaden geltend zu machen. Da ich an jenem Verhandlungstag nicht in der Sitzung war, kann ich auch nicht darüber berichten. Ich gebe zu bedenken: Der Prozess läuft seit Juli dieses Jahres. In so einem langwierigen Prozess können wir gar nicht jeden einzelnen Verhandlungstermin wahrnehmen.
Als Journalisten müssen wir uns in unserer Berichterstattung darauf konzentrieren, was für den Fall von Bedeutung ist und für die Öffentlichkeit von Interesse. Dabei bleiben zwangsläufig manche Details, die aus Sicht der einen oder anderen Partei auch wichtig sind, unerwähnt.
Sehr geehrte Frau Lienhardt,
ich verfolge jetzt schon von Anfang an Ihre Artikel und finde es wirklich bemerkenswert, dass Sie über die Hälfte was gesprochen wird immer wieder weglassen. Was ist z.B in den vorherigen Artikeln mit dem Brandgutachter, der die Aussage des Neffe als unglaubwürdig dagestellt hat. Das es nach seinen Erzählungen eine rießen Explosion hätte geben sollen, wo beide hätten eigentlich sterben müssen. Das der Neffe Brandverletzungen hatte und der andere Angeklagte nicht...
Und zum Thema der Angeklagte wollte den Schaden bei der Versicherung geltend machen. Komisch das Sie in keinem Artikel erwähnen, dass das gar nicht stimmt. Er hat lediglich den Schaden bei der Versicherung gemeldet, da es seine Pflicht ist, dies ergibt sich nähmlich aus der Versicherungsvereinbarung und er habe dies nur getan, weil der Polizist ihm das gesagt hat. Der Schaden wurde niemals geltend gemacht und es wurden auch keine Rechnungen zur Schadensregulierung eingereicht. Diese Sachen wurden nähmlich an einem Gerichtstermin gründlich besprochen und seitdem wurde niemals wieder ein Wort drüber verloren.
Komisch das Sie auch nirdgends erwähnen, das ein weiterer Gutachter erwähnt hat, das es sich für den Angeklagten gar nicht lohnen würde diesen Schaden geltend zu machen, oder allgemein diese Tat zu begehen, da er keine finanziellen Probleme hat und alles was er besitzt weit aus mehr wert ist...
Wenn SIe schon einen Artikel verfassen, dann machen Sie auch bitte Ihre Hausaufgaben richtig und lassen nicht die Hälfte weg, um Ihren Artikel einigermaßen lesenswert zu gestalten.