Ein 59-jähriger Drogendealer aus dem Landkreis Bamberg kommt noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon.
Es hatte sich bereits zum Auftakt des Prozesses am Landgericht Bamberg angedeutet. Nun ist die Bewährungsstrafe von zwei Jahren für einen Drogendealer aus dem Landkreis Bamberg amtlich. Von einem "eigenartigen Verfahren" sprach Rechtsanwalt Christian Barthelmes, der mit dem Ausgang freilich doch zufrieden war. Sein Mandant muss vorerst nicht ins Gefängnis.
Sieben Jahre liegen die Straftaten zurück. Damals geriet der 59-jährige Mitarbeiter eines Bamberger Bordells durch eine anonyme Anzeige ins Fadenkreuz der Ermittler. Vor drei Jahren gab es den ersten Versuch, den Angeklagten für den mehrfachen Handel mit Rauschgift in nicht geringen Mengen und gemeinschaftlichen Diebstahls zu belangen. Damals endete der Prozess, bevor er begonnen hatte - wegen eines Herzinfarktes und der darauf folgenden Verhandlungsunfähigkeit. Dann dauerte es, bis sich der Angeklagte erholt und das Landgericht auf Grund anderer langwieriger Verfahren wieder sortiert hatte.
Diesmal ging alles ganz schnell. Auf einen der Zeugen, einen ermittelnden Polizeibeamten, wurde verzichtet. Der zweite Zeuge des Tages, der "Geschäftspartner" des Crystal-Meth-Händlers, ließ im letzten Moment per E-Mail ausrichten, er sei am Vorabend mit Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert worden. Gerade ihn hätte der Verteidiger des Angeklagten doch gerne befragt. Hatte sich der "Wirtschafter" eines Bamberger Bordells den Behörden doch als "Kronzeuge" angedient und war deshalb selbst ziemlich glimpflich davongekommen.
"Der hat sich selbst immer als kleiner Konsument dargestellt und massiv Schuld auf andere abgewälzt", ärgerte sich Rechtsanwalt Barthelmes (Bamberg). Andere Zeugen, die den Verkauf der Betäubungsmittel mitbekommen hätten müssen, flüchteten sich in Erinnerungslücken oder wussten gleich gar nichts mehr.
Der Vorsitzende der 2. Strafkammer, Richter Christian Lang, und seine Beisitzer folgten dem Plädoyer des Staatsanwaltes Marian Rübsamen, der als Pluspunkt das umfangreiche Geständnis des Angeklagten wertete. Außerdem die stark angeschlagene Gesundheit, die lange Zeit zwischen Taten und Verurteilung, die siebenmonatige Untersuchungshaft und das, was im Jugendstrafrecht "Vorbewährung" genannt wird. Die straffreie Führung seitdem der Prozess 2012 im Raume stand.
"Verwerfliche Droge"
Der Anklagevertreter betonte aber auch das hohe Suchtpotenzial von Crystal Meth und den hohen Schaden, den der Diebstahl zweier Motorräder angerichtet hätte. Die hatte der Angeklagte "aus Prass" mitgehen lassen, weil er sich von seinem "Geschäftspartner" im Drogenhandel hintergangen glaubte. Ähnlich äußerte sich Richter Lang, der von einer "verwerflichen Droge mit fatalen Folgen" warnte, "die wir hier in Bamberg nicht haben wollen."
In den nächsten drei Jahren darf sich der 59-Jährige nun nichts mehr zuschulden kommen lassen. Um die Bestrafung zu spüren, muss er in den nächsten sechs Monaten 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit beim Bamberger Verein Lifeline leisten.