Beute im Blumentopf versteckt

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Der Angeklagte B.M. wartet auf den Beginn der Hauptverhandlung. Foto: Gertrud Glössner-Möschk
Der Angeklagte B.M. wartet auf den Beginn der Hauptverhandlung.  Foto: Gertrud Glössner-Möschk

Ein 36 Jahre alter Mann aus Albanien ist am Landgericht Bamberg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Von Schweinfurt aus unternahm er mit Komplizen Beutezüge bis nach Bad Kissingen - und vielleicht auch nach Dörfleins.

Ein Blumentopf im Treppenhaus wäre kein schlechtes Versteck für Diebesgut - vorausgesetzt, es wird achtsam mit den Pflanzen umgegangen. Wenn aber der Hausmeisterin das Missgeschick passiert, den Topf umzuwerfen, haben die Täter Pech. So passierte es Männern aus Albanien, die in einem Haus in Schweinfurt wohnten und in immer wieder wechselnden Konstellationen auf Beutezug durch Unterfranken gingen. Sie brachen Häuser und Wohnungen auf, entwendeten Bargeld, Schmuck, Münzen und elektronisches Gerät, das sich leicht zu Geld machen lässt.


Zu Geständnis durchgerungen

Einer der Männer ist bereits verurteilt: zu fünf Jahren und sieben Monaten Freiheitsstrafe. Sein 36 Jahre alter Komplize saß am Montag auf der Anklagebank vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Bamberg. Zu Beginn der Hauptverhandlung sah es nicht so aus, als ob sich B.M. zu einem Geständnis durchringen und die sogenannte Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Stande kommen könnte. Eine Haftstrafe zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten war ihm in Aussicht gestellt worden.

B.M. ließ sich schließlich doch eines Besseren belehren: Im Gegenzug stellte das Gericht fünf Fälle ein, die in einer separaten Anklageschrift aufgeführt worden waren und bei denen die Beweislage nicht eindeutig war, wie Vorsitzender Richter Manfred Schmidt in der Urteilsbegündung sagte. Die Staatsanwaltschaft wird außerdem einen Einbruch in Dörfleins/Landkreis Bamberg nicht mehr weiterverfolgen, für den der Angeklagte zusammen mit einem Komplizen möglicherweise auch als Täter in Betracht kommt. Das Auto der beiden, ein Mercedes älterer Bauart mit Schweinfurter Kennzeichen, war jedenfalls zur fraglichen Zeit in Tatortnähe gesehen worden.


Acht Fälle blieben übrig

Unter den eingestellten Fällen, für die sich B.M. als Täter nicht hundertprozentig identifizieren ließ, waren Wohnungseinbrüche in Sand, Zeil und Tauberbischofsheim - mit Diebesgut bis zu einem Wert von 120 000 Euro im gravierendsten Einzelfall.

Übrig geblieben sind für den Angeklagten acht zweifelsfrei nachgewiesene Fälle, für die er auch ein Geständnis abgelegt hat: fünf Fälle von vollendetem und drei Fälle von versuchtem Wohnungseinbruchdiebstahl, jeweils einhergehend mit Sachbeschädigung. Schauplätze waren von Ende 2012 bis Januar 2014 die Orte Dittelbrunn, Poppenhausen, Schonungen, Dingolshausen und Bad Kissingen. Den Entwendungsschaden bezifferte Richter Schmidt mit "über 30 000 Euro" und den an Häusern, Fenstern und Einrichtung entstandenen Sachschaden mit rund 10 000 Euro - denn die Täter waren immer mit brachialer Gewalt vorgegangen.

Verwendet hat B.M. den Erlös nach Angaben seines Verteidigers, des Schweinfurter Rechtsanwalts Michael Schulze, für die Beschaffung von Kokain, aber auch für die Unterstützung seiner Lebensgefährtin und des gemeinsamen, heute zweieinhalbjährigen Kindes. Zu seinen finanziellen Verhältnissen gefragt gab er an an, aus Computerspielen 15 000 Euro Schulden zu haben.

B.M., auf dessen Täterschaft es in mehreren der Fälle DNA-Hinweise gab, war nicht nur in Deutschland, sondern auch in Schweden aktiv, wo er über den Jahreswechsel 2014/2015 einige Monate in Haft saß. Auf der Grundlage eines internationalen Haftbefehls war er im März dieses Jahres an die Bundesrepublik ausgeliefert worden.


200 Euro Monatsverdienst

Der 36 Jahre alte Albaner stammt aus einer kinderreichen Bauernfamilie in Nordalbanien. Er absolvierte die Mittelschule und war später eine Zeitlang als Lastwagenfahrer tätig. 200 Euro verdiente er im Monat, sagte er dem Gericht.
In den vergangenen Jahren kam er regelmäßig nach Deutschland - immer für drei Monate, solange es einem Touristen erlaubt ist. Er suchte nach Schwarzarbeit, fand aber nur ab und zu einen Tagelöhnerjob.
Waren die drei Monate um, kehrte er in seine Heimat zurück, um nach drei weiteren Monaten wieder in die Bundesrepublik zu reisen. Eine Ausländerbehörde hat er nie aufgesucht und auch kein Geld von staatlichen Stellen beantragt, betonte er vor Gericht.
Für den Angeklagten haben sich das Geständnis und die Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung gelohnt: Die Kammer verhängte vier Jahre Freiheitsstrafe. B.M. kommt damit deutlich besser weg als sein bereits verurteilter Komplize.
Profitiert haben aber auch alle Prozessbeteiligten, weil das Gericht darauf verzichten konnte, sämtliche Opfer und Zeugen zu vernehmen. Die Kammer beschränkte sich darauf, die ermittelnden Kriminalbeamten anzuhören - und fällte das Urteil nach nur vier Stunden Hauptverhandlung.