Am 8. Dezember können die Bamberger am E.T.A.-Hoffmann-Platz erstmals E-Scooter fahren. Wir beantworten dazu die wichtigsten Fragen zu den Flitzern.
Erstmals können die Bamberger am kommenden Samstag, 8. Dezember, E-Tretroller testen: Von 11 bis 15 Uhr soll rund um das E.T.A.-Hoffmann-Theater eine Fläche für das Fahren der E-Scooter reserviert sein. Es ist der Start des Feldversuchs mit den elektrifizierten Rollern, der bis Frühjahr nächsten Jahres laufen soll. Die Stadtwerke Bamberg kooperieren dabei mit Bird, dem Marktführer im E-Scooter-Sharing Service, um dann das wohl erste deutsche Verleihsystem für E-Scooter aufzubauen. Wir haben im Folgenden die wichtigsten Fragen rund um die E-Scooter zusammengestellt.
Warum dürfen die E-Roller noch nicht auf öffentlichem Grund fahren?
Derzeit sind die elektrischen Tretroller in Deutschland noch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Eine neue Verordnung für die Nutzung von Elektro-Kleinstfahrzeugen ist aber vom Bundesverkehrsministerium in Vorbereitung und wird im kommenden Frühjahr, spätestens aber im Sommer 2019 erwartet. So lange sollen die Bamberger mit Sondergenehmigungen die "Birds" nutzen und erste Erfahrungen mit den Rollern sammeln können. Die erste Sondergenehmigung wurde jetzt von der Stadt Bamberg für die Nutzung des E.T.A.-Hoffmann-Platzes am zweiten Adventssamstag erteilt. Nach Inkrafttreten der neuen Verordnung wollen Stadtwerke und das US-Unternehmen mit dem Verleihsystem und 100 E-Rollern beginnen. Ab Sommer sollen die Scooter dann als neue Form der Mobilität in Bamberg dauerhaft etabliert werden und über das gesamte Stadtgebiet verteilt sein.
Wo wird man künftig mit den E-Rollern fahren dürfen?
Das hängt von der Ausgestaltung der Verordnung ab, jedoch wird es wohl so sein, dass die E-Roller den Fahrrädern gleichgestellt werden und somit überwiegend auf Radwegen, aber auch auf der Straße gefahren werden dürfen. Gehwege sind dagegen tabu, in der Fußgängerzone gelten die selben Regeln wie für Radfahrer. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass die Roller ein kleines Kennzeichen tragen müssen.
Besteht eine Helmpflicht und ein Mindestalter, um die E-Scooter fahren zu können?
Eine Helmpflicht soll es künftig für die maximal 20 km/h schnellen E-Roller nicht geben. Allerdings müssen Nutzer wohl mindestens einen Mofaführerschein besitzen beziehungsweise laut Stadtwerke und Bird 18 Jahre alt sein, das gilt auch in der Testphase. In der App auf dem Smartphone, über die die Nutzer einen E-Scooter freischalten können, sollen die Daten des Fahrers hinterlegt sein. Darüber funktioniert auch die Abrechnung. Die Scooter sollen später einmal einen Euro pro Fahrt und 15 Cent pro Minute kosten. Pro Roller und Tag will das Unternehmen Bird außerdem einen Euro der Stadt überlassen, was in die Radwegeinfrastruktur fließen soll.
Bei dieser Geschwindigkeit gehören die Roller auf die Fahrbahn.
Gehwege sind in jedem Fall tabu, fahrbahnbegleitende Radwege schon für die Radler an jeder Kreuzung, Einmündung oder Grundstückszufahrt hochgradig unfallträchtig - deshalb wurde, wenngleich die meisten Verkehrsbehörden das mißachten - die allgemeine Radwegbenutzungspflicht vor über 21 Jahren aufgehoben und die Anordnung im Einzelfall an hohe Anforderungen, die kaum zu erfüllen sind, geknüpft.
Die kleinen Räder der Roller werden definitiv zu vielen Unfällen führen, da sie Bodenunebenheiten schwer schlucken. Und an solchen mangelt es (nicht nur) auf Bambergs Verkehrswegen wahrlich nicht.
Das Projekt ist nichts anderes als die übliche Schaumschlägerei der Bamberger Verkehrspolitik: Man hat in der überwiegend unkritischen und wenig sachkundigen Medienlandschaft eine Zeitlang positiv klingende Schlagzeilen, ohne an der zu Grunde liegenden Problematik (zu viel Autoverkehr mit hohem Flächenbedarf und Unfallrisiko, Schadstoffausstoß und Lärmemission) etwas zu ändern. Man denke an die einige Jahre zurückliegende Kampagne "Kopf an: Motor aus!", die sich weitgehend auf ein paar öffentlich gezeigte Slogans beschränkt hatte, die mühsam erarbeiteten Konzepte zu Innenstadt und Berggebiet, die Annahme der Forderungen des Radentscheids durch den Stadtrat, ... : nichts als heiße Luft!
Beim ersten Schaden, der mit diesen Dingern verursacht wird, umgehend die Stadt Bamberg verklagen.
5 Einträge, 5 mal negativ... die gleichen Kommentatoren waren wahrscheinlich auch damals gegen E-Bikes und gegen E-Autos und werden über kurz oder lang von der Wirklichkeit eingeholt. Natürlich gibts bei neuen Gerätschaften irgendwo in der Welt Tote, da könnten wir aber auch den Alkohol verbieten weil dieser Ursache für Verkehrstote ist, und hier oftmals Unbeteiligte. Wir reden von einem Versuch der Stadt, was ist dagegen schon wieder zu wettern? Keiner wird gezwungen mitzumachen, ich wäre aber gern dabei.....auf Messen sind die Scooter gar nicht mehr wegzudenken....
Unsinn, E-Autos sollen die Stinke-Diesel und Benziner ablösen und fahren nicht auf Gehwegen.
E-Autos können und werden sich auf absehbare Zeit nicht durchsetzen, Das für die Batterien notwendige Lithium kann nur unter großer Mühe mit massiver Umweltschädigung (das betrifft uns ja nicht, ist ja nicht bei uns...) gewonnen werden.
Experten haben errechnet das das vorhandene Vorkommen weltweit für max. 500 Mio Batterien reicht, mom fahren ca. 3 Mrd. Autos, besser wäre es hier auf Brennstoffzellen mit Wasserstoff zu setzen (Bosch fängt ja jetzt hier ganz klein in Bamberg an..) und zum Thema "Stinke-Diesel" es wird uns immer suggeriert das der Diesel stinkt, jeder Benzin-Direkteinspritzer ist 10 bis 1000 mal schmutziger als der schmutzigste Diesel, jedoch sind die ausgestoßenen Feinstaubteilchen so klein, das sie nicht gemessen werden können (hier einfach mal googlen...). Und glauben wir das wir als einziges Land auf der Welt mit Dieselfahrverboten in bestimmten Straßen die Sauberkeit retten können? Die Luft in Deutschland war in den 60er und 70er Jahren noch wesentlich schmutziger als heute, nur damals hat das niemanden interessiert...Der Grenzwert von 40 mcg ist mit der Dartscheibe ermittelt worden, die Vorschriften der EU zur Messung werden in Deutschland regelmässig (gewollt) missachtet, wenn sie zu Hause einen Holzofen haben und den anheizen erreichen sie locker 10.000 mcg, an Arbeitsplätzen sind in Deutschland 950 mcg erlaubt, nur nicht auf den Strassen da müssen es weniger als 40 mcg sein...