Bamberg: Klima-Kleber kündigen nächste Protestaktion an - heftige Kritik an Schnellverfahren
Autor: Lena Büttner, Daniel Krüger
Bamberg, Mittwoch, 12. Juli 2023
Nach der Straßenblockade in Bamberg am vergangenen Mittwoch (5. Juli 2023) wurden Mitglieder der Letzten Generation im Schnellverfahren vor Gericht verurteilt. Das wollen die Aktivisten allerdings nicht hinnehmen und kündigen einen Protestmarsch an.
Am vergangenen Mittwoch (5. Juli 2023) klebten sich Klimaaktivisten in Bamberg an der Kreuzung Kapuzinerstraße/Markusplatz auf der Straße fest. Bereits einen Tag später mussten die beteiligten Mitglieder der "Letzten Generation" vor dem Richter erscheinen und wurden im Schnellverfahren zu Strafen verurteilt.
Die Aktivisten wollen dies jedoch nicht einfach hinnehmen: "Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass am [...] Mittwochnachmittag (12. Juli 2023) um 17 Uhr ein Protestmarsch der 'Letzten Generation' in Bamberg geplant ist", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Aktion werde vor dem Oberlandesgericht Bamberg (Wilhelmsplatz 1) starten. Ziel sei es, auf die "Dringlichkeit der Klimakrise" hinzuweisen sowie "Solidarität mit den Verurteilten" zu bekunden.
"Keine angemessene Abwägung": Letzte Generation kritisiert Schnellverfahren in Bamberg
Wie eine Sprecherin des Amtsgerichts im Gespräch mit inFranken.de bereits mitteilte, wurden vier Angeklagte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen von jeweils 15 Euro verurteilt, einer der Angeklagten muss einen höheren Tagessatz von 40 Euro Strafe bezahlen. Bei dem Protest am vergangenen Mittwoch blockierten die Aktivisten unter anderem beinahe einen Rettungswagen, die Bamberger Feuerwehr geriet "zwischen die Fronten". Nachdem Polizei und Feuerwehr die Protestierenden von der Straße gelöst hatten, wurden diese vorläufig festgenommen und mussten eine Nacht in Gewahrsam verbringen. Die Staatsanwaltschaft hatte kurz nach der Festnahme ein "beschleunigtes Verfahren" beim Amtsgericht Bamberg beantragt.
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Dabei handelt es sich um ein Schnellverfahren, das ein schnelles Urteil ermöglichen soll. Laut § 417 der Strafprozessordnung (StPO) ist dies möglich, "wenn die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist". Aus Sicht des Amtsgerichts Bamberg war im Fall der Straßenblockade der Sachverhalt klar, wie eine Sprecherin gegenüber inFranken.de mitteilte. Am Donnerstag (6. Juli 2023) kam es dann nach Angaben der Gerichtssprecherin zu einer rund 11-stündigen Verhandlung vor dem Richter, die erst um kurz nach Mitternacht endete. Die Letzte Generation übt im Nachgang heftige Kritik am durchgeführten Schnellverfahren.
"Im Bamberger Fall fand keine angemessene Abwägung statt, zahlreiche Beweisanträge wurden abgelehnt", heißt es in der Mitteilung. Die Gruppierung spricht von einem aus ihrer Sicht "rechtswidrigen Schnellverfahren", das "ohne wirklichen Kontakt zu Anwält:innen abgehandelt" worden sei. Unterstützung erhält die "Letzte Generation" vom Grünen Stadtvorstand Bamberg: "Losgelöst von der Bewertung der Protestform der Gruppe 'Letzte Generation' sind wir sehr besorgt über die Eile der Justiz im Verfahren gegen die Aktivist:innen", heißt es in einer Stellungnahme.
Amtsgericht weist Vorwürfe von Klima-Aktivisten zurück - "kann Beweisantrag ablehnen"
Es stelle sich die Frage, "warum der Prozess vor dem Amtsgericht Bamberg unbedingt in einer Marathonsitzung bis mitten in die Nacht hinein durchgezogen werden sollte". Zwei Angeklagte hätten "keine anwaltliche Begleitung" gehabt, erklärt der Vorstand. Das Amtsgericht Bamberg weist die Vorwürfe zurück. "Im beschleunigten Verfahren können wie in sonstigen Strafverfahren uneingeschränkt Beweisanträge gestellt werden. Das Gericht kann einen Beweisantrag jedoch ablehnen, wenn es nach Durchführung der Beweisaufnahme (zum Beispiel nach Vernehmung von Zeugen und Inaugenscheinnahme von Lichtbildern) zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Sachverhalt genügend geklärt ist", erläutert eine Sprecherin in einer schriftlichen Antwort.
Das Gericht habe sich "in seiner mündlichen Urteilsbegründung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Nötigung durch gezielte Straßenblockaden auseinandergesetzt und damit den Straftatbestand der Nötigung bejaht". Drei der Angeklagten ließen sich demnach im Verfahren "durch einen Wahlverteidiger vertreten". Die beiden anderen Angeklagten hätten "keinen Verteidiger beauftragt".