Zwei weitere Opfer sagten in Rheinland-Pfalz aus. Ein Beamter des Landeskriminalamts Mainz fasste vor Gericht ihre Schilderungen zusammen. Der Angeklagte habe beispielsweise Geld dafür geboten, sich gegenseitig anzupinkeln. Außerdem habe der heute 22-Jährige öfter Video- oder Bildmaterial mithilfe kleiner Geschenke von seinen Opfern gefordert und ihnen Material von sich gesendet.
Gewalt in der Familie: Mutter schildert üble Kindheit
Auch die Mutter des Anklagten sagte vor dem Landgericht Bamberg aus. Ihr Junge sei in einem "sehr streit- und konfliktbehafteten Umfeld" aufgewachsen, erklärt die Mutter. Sowohl zwischen den Geschwistern als auch zwischen den Eltern habe es oft Reibereien gegeben.
Laut der Mutter habe der Vater Gewalt gegen ihn ausgeübt, sie berichtet von Hieben gegen den Hinterkopf. Zweimal sei die Mutter mit den Kindern ins Frauenhaus geflohen. Nach den Schilderungen habe der Mann sogar ihrem Sohn und seinem Bruder sexuelle Gewalt angetan. Vor einigen Jahren habe sie sich von ihrem Mann getrennt.
Ihr Junge sei das "schwarze Schaf der Familie" und zeitweise schwer zu ertragen gewesen. "Aggressivität war ein Thema in unserer Familie, aber bei keinem war sie so extrem wie bei meinem Sohn. Manchmal ist ihm die Sicherung durchgebrannt und er hat nur noch Rot gesehen", schildert die in Norddeutschland Lebende.
Täter bittet in Brief um Hilfe - will ein "besserer Mensch werden"
Eine Außenseiterrolle in der Schule, die Diagnose Borderline-Syndrom, ausgiebiger Alkohol- und Betäubungsmittelkonsum, ein Ausbildungsabbruch, Aufenthalte in Wohngruppen, in denen er von älteren Jugendlichen sexuell missbraucht worden sei, spontane Umzüge, Selbstverletzungen und zwei gescheiterte Suizidversuche bestimmten die folgenden Jugendjahre, fasst Sachverständiger Klaus Grasser zusammen.
Der Satz "ich konnte nicht Fuß fassen" sei oft im Gespräch gefallen, berichtet Vilsmeier, die die sexualmedizinische Beurteilung vorträgt. Sie könne dem 22-Jährigen eindeutig eine "emotional instabile", aber vor allem "impulsive Persönlichkeitsstörung" neben der Diagnose Pädophilie zuweisen.
Darauf deuteten vor allem die sprunghaften Umzüge und der Misserfolg, beruflich selbstständig zu werden, hin. Die Unfähigkeit, tiefe emotionale Beziehungen einzugehen, Empathie zu den meisten seiner Opfer zu empfinden, eine fehlende innere Struktur, unbeständige, launische Stimmung, innere Leere und ein "sehr instabiles Selbst- und Fremdbild" gehörten ebenso zu seinen Verhaltensmustern.
Urteil gefällt: Zwei Jahre in psychiatrischem Krankenhaus
Die Erlebnisse aus der Untersuchungshaft und die Gedanken an seine Zukunft sind Inhalt eines Briefs an einen Beamten der Kriminalpolizei Bamberg. Das Umfeld dort schockiere ihn und er wolle aus sich einen "besseren Menschen" machen, sich beruflich umorientieren und später legal gegen Pädophilie vorgehen. Dafür bitte er um Unterstützung.
So hat er auch keine Einwände gegen das Urteil nach Jugendstrafrecht (zu den Tatzeiten galt er noch als heranwachsend) von zwei Jahren in einem psychiatrischen Krankenhaus neben drei Jahren Jugendstrafe. Wenn die Therapie erfolgreich verläuft, muss er nicht inhaftiert werden. Mindestens fünf Jahre Therapie seien laut Vilsmeier sowieso nötig, um seine Persönlichkeit nachhaltig zu verändern.
"Was Sie aus der Therapie machen, steht nicht mehr in unserer Macht. Ordnen Sie ihr Leben noch einmal neu", mahnt der Richter zum Schluss. Doch die Chancen stünden gut, immerhin gebe der 22-Jährige selbst zu, dass er erst in Freiheit entlassen werden könne, wenn sich an seiner Verfassung etwas ändert.