Bamberg: Besuch ohne 3G in den Rathäusern - Maskenpflicht gilt weiterhin

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Bamberg: Besuch in den Rathäusern - Maskenpflicht gilt weiterhin
In den Rathäusern Bambergs entfällt die 3G-Regelung.Die Maskenpflicht und die Vorab-Terminvereinbarung bleibt allerdings weiterhin bestehen.
Bamberg: Besuch in den Rathäusern - Maskenpflicht gilt weiterhin
Ralf Welz / inFranken.de (Archivbild)

In den Rathäusern Bambergs ist der Zutritt zu den Räumen weiterhin nur mit Maske möglich, da die Verwaltung Teil der kritischen Infrastruktur sei. Auch Termine müssten künftig noch vorab vereinbart werden. Die 3G-Regelung entfällt allerdings.

Am Sonntag, 3. April 2022, treten bayernweit die Corona-Basisschutzmaßnahmen in Kraft. Wegen der "nach wie vor hohen Inzidenzwerte und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen" bleibe die Maskenpflicht in den städtischen Rathäusern bestehen. Wie die Stadt Bamberg mitteilt, sei auch eine Vorab-Terminvereinbarung nach wie vor notwendig.

Demnach gelten ab der kommenden Woche folgende Regeln:

"Für Besucher*innen und Beschäftigte entfällt die sogenannte 3G-Regelung für den Zutritt in die Rathäuser bzw. Dienststellen. Die FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen bleibt vorerst bestehen", so die Stadt. 

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Dies gelte neben den städtischen Rathäusern und Dienststellen auch für das ETA Hoffmann Theater, die Museen der Stadt Bamberg, die städtische Musikschule, die VHS Bamberg-Stadt und das Welterbebesuchszentrum.

Den Zutritt zu den Rathäusern am Maxplatz und am ZOB regele ein Sicherheitsdienst, eine vorherige Terminvereinbarung via www.stadt.bamberg.de sei erforderlich. Diese Zugangsbestimmungen gälten ab Montag, 4. April 2022, auch für alle Kund*innen der Stadtwerke Bamberg, die ihr Anliegen persönlich im Servicezentrum am ZOB  besprechen möchten. "Sie vereinbaren zunächst über www.stadtwerke-bamberg.de/service einen Termin. Am Eingang des Rathauses am ZOB prüft die Security dann die Terminbestätigung", heißt es. 

Sämtliche Maßnahmen sollen vorerst bis zum 30. April 2022 weiter gelten. Ende April soll die Situation dann neu bewertet werden. Grundlagen seien das regionale Infektionsgeschehen sowie die dann gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

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