In Bamberg hat am Donnerstag (25. August 2022) die 72. Sandkerwa begonnen. Manche Anwohner vermieten ihre Wohnung für diese Zeit an Touristen - ist das legal?
- Bamberg: Anwohner vermieten Wohnungen an Sandkerwa-Besucher
- Mietwohnungen für ein Wochenende - ist das legal?
- "Zweckentfremdung" in anderen Städten verboten - auch in Bamberg?
- Stadt bezieht Stellung - das sagt die entsprechende Satzung
Die Bamberger Sandkerwa zählt zu den beliebtesten Volksfesten in ganz Bayern. Da die Kerwa in den vergangenen beiden Jahren aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen musste, ist die Vorfreude auf die diesjährige Ausgabe umso größer. Um aus den zahlreichen auswärtigen Besuchern Kapital zu schlagen, vermieten einige Bamberger übers Wochenende ihre Wohnungen.
Bamberger Sandkerwa 2022: Einheimische vermieten ihre Wohnungen an Touristen
Sucht man derzeit im Internet nach Mietwohnungen in Bamberg, erhält man aktuell ungewöhnlich viele Angebote für das Wochenende vom 26. auf den 28. August. Dass dieser Zeitraum sich mit dem Höhepunkt der Bamberger Sandkerwa überschneidet, ist dabei kein Zufall: Viele Menschen vermieten ihre Wohnungen speziell für dieses Wochenende an Besucher von auswärts.
Auf "Ebay Kleinanzeigen" bietet ein Nutzer seine Wohnung für das Sandkerwa-Wochenende an - für stolze 500 Euro. Doch selbst solch hohe Preise scheinen auf Anklang zu stoßen: innerhalb von zwei Tagen riefen über 365 Nutzer das Angebot auf.
Für Touristen, die für die Sandkerwa lieber eine Wohnung mieten, statt nachts wieder nach Hause zu fahren, dürfte sich vor allem eine Frage stellen: Ist das überhaupt legal? In anderen Städten wie Nürnberg oder München wurden schon vor Jahren Verbote beschlossen, um gegen die "Zweckentfremdung" von Privatwohnungen vorzugehen. Hintergrund für diese Verbote ist in erster Linie die Wohnungsknappheit in vielen deutschen Städten.
Vermietung illegal? Stadt Bamberg bezieht Stellung
"Gemäß der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bamberg liegt keine Zweckentfremdung von Wohnraum vor, wenn eine Wohnung nicht mehr als insgesamt 8 Wochen im Kalenderjahr für Zwecke der Gästebeherbergung von anderen als nahen Familienangehörigen genutzt wird", stellt Stephanie Schirken-Gerster von der Stadt Bamberg auf Anfrage von inFranken.de klar.
Wenn Wohnraum also nur für die Dauer der Sandkerwa zur Gästebeherbergung vermietet wird und im Rest des Jahres von den Eigentümern oder Mietern bewohnt ist, ist die Gästebeherbergung nach Zweckentfremdungsrecht zulässig. Dabei "spiele es keine Rolle, ob der Wohnraum von den Eigentümern oder Mietern bewohnt wird", erklärt die stellvertretende Leiterin des Amts für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die gleiche Klientel fährt nach München zum Oktoberfest, um für einen mit 3/4 Liter Münchner Plörre 14 EUR zu bezahlen. In Bamberg für 2 Nächte 500 EUR ist für diese Leute schon angemessen. Das sind genau die, denen die auf uns alle zukommenden Energiepreise nix aber auch gar nix ausmachen, die aber treu und brav naiv jetzt im September ihre 300 EUR vom Staat kassieren - die den Rentnern vorenthalten werden.
Wenn jemand so besch……t ist für den Nepp 500€ zu zahlen, na bitte. Es steht jeden Tag mindestens ein Doofer auf und bucht das. Und wenn der Vermieter dann mit der Ruine am Montag kein Problem hat, na bitte.