Aus reiner Mordlust zugestochen: 35-Jähriger muss sieben Jahre ins Gefängnis

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Ein Wachtmeister zeigt im Bamberger Landgericht die Tatwaffe. Das Gericht stellte fest: Der Angeklagte wollte bewusst einen völlig Unbeteiligten töten. Foto: Anna Lienhardt
Ein Wachtmeister zeigt im Bamberger Landgericht die Tatwaffe. Das Gericht stellte fest: Der Angeklagte wollte bewusst einen völlig Unbeteiligten töten. Foto: Anna Lienhardt

Zu sieben Jahren Freiheitsstrafe hat die Zweite Strafkammer des Landgerichts Bamberg am Mittwoch einen 35 Jahre alten Mann verurteilt, der an Pfingsten einen Passanten mit einem Messer verletzt hatte.

Das Gericht wertete den Angriff mit dem Messer auf einen völlig unbeteiligten Passanten am 23. Mai dieses Jahres vor der Martinskirche als versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Vorausgegangen war eine umfangreiche Beweisaufnahme, die sich über zwei Verhandlungstage erstreckte.


Reine Mordlust, nichts anderes

Der Angeklagte habe aus reiner Mordlust zugestochen, stellte Vorsitzender Richter Manfred Schmidt fest. Das werde schon durch die Tatsache klar, dass Gerhard F. (Name geändert) an jenem Abend auf dem Weg von seiner Wohnung in Bamberg-Süd in die Innenstadt ununterbrochen Whatsapp-Nachrichten auf das Handy seiner Freundin geschickt hat, obwohl er auf dem Fahrrad saß. Die Texte lauteten sinngemäß: "Ich will Blut sehen", "Ich werde jemanden platt machen", "Scheiß auf die 15 Jahre", "In Bamberg gibt's nur noch Looser und Studenten". Angesichts einer
Gruppe junger Leute, die er vor der Martinskirche stehen sah, lautete seine letzte Meldung: "Ich hab jetzt Leut' gefunden, wo ich umlegen kann. Vier Kerle."

Diese Gruppe, zu der auch zwei Frauen gehörten, reagierte auf seine Pöbeleien mit einem körperlichen Angriff und es kam zum Gerangel, bei dem F. zu Boden ging. Trotzdem schaffte er es, sein Messer zu fassen und auf einen der jungen Männer loszugehen. Er zielte auf den Oberkörper und erwischte sein Gegenüber am Oberarm. Die Stichverletzung war 2 Zentimeter breit und klaffend und hätte, weil eine Arterie verletzt worden war, zum Verbluten des Opfers führen können, wenn nicht sofort Hilfe geleistet worden wäre. Als der mit wenigstens 1,55 Promille stark alkoholisierte Täter am nächsten Vormittag von der Polizei vernommen wurde, legte er ein Geständnis ab.


Nahtlos und stimmig

Die Argumente des Verteidigers Thomas Gärtner, der in seinem Plädoyer von einer "zufälligen Verletzung im Armbereich" sprach und Freispruch beantragt hatte, konnte das Gericht nicht nachvollziehen: Von der ersten Ankündigung des Angeklagten, in dieser Nacht, "Blut sehen" zu wollen, über die zahlreichen ähnlich lautenden Nachrichten an seine Freundin während der Fahrt in die Stadt bis zu seinem Geständnis am nächsten Morgen schließe alles nahtlos und stimmig aneinander an. Es gebe "keine tragenden Zweifel", dass Mordlust das Motiv für die Tat gewesen sei. Seiner Freundin gegenüber habe er sich beschwert, dass sich ihm niemand entgegenstelle.

Gerhard F. hat von den letzten zwölf Jahren wegen mehrerer schwerer Gewaltdelikte acht Jahre hinter Gittern verbracht. Nicht zuletzt deshalb hätte er wissen müssen, dass er unter Alkoholeinfluss, insbesondere Schnaps, aggressiv reagiert und alle Hemmungen fallen - für die es bei F. sowieso keine hohen Hürden gibt, wie Richter Schmidt sagte. Mit dem neuen Urteil sei er nur knapp an der Sicherungsverwahrung vorbeigekommen.