Auch im Landratsamt Bamberg wurden bereits illegale Waffen abgegeben

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Mario Saß, Sachbearbeiter für Waffenrecht am Landratsamt, nimmt die Waffen an, die Bürger unerlaubt besitzen. Franziska Rieger
Mario Saß, Sachbearbeiter für Waffenrecht am Landratsamt, nimmt die Waffen an, die Bürger unerlaubt besitzen. Franziska Rieger

Seit Juli 2017 können illegale Waffen straffrei bei den Behörden abgegeben werden. Auch im Landkreis Bamberg ist das möglich, doch läuft die Frist ab.

Meist sind es Zufallsfunde, auf die Erben bei Hausentrümpelungen stoßen und so in Besitz einer Schusswaffe geraten. Die Verunsicherung ist dann groß: Können scharfe Waffen bei der Behörde abgegeben werden, ohne dass eine Strafe droht? Das ist aktuell durch die geltende Waffenamnestie möglich, die seit Juli 2017 läuft. Momentan können Bürger straffrei Pistolen, Gewehre, aber auch Messer abgeben, die entweder illegal sind, weil dafür keine Waffenbesitzkarten vorliegen oder weil die Waffen verboten sind.


Dritte Amnestie bereits

Laut Stefanie Schuhmann, Sprecherin des Landratsamtes Bamberg, haben das bisher auch einige nicht registrierte Waffenbesitzer genutzt: 20 Schusswaffen sowie zirka 1500 Schuss Munition wurden inzwischen beim Landratsamt abgegeben. Es handle sich dabei häufig um Schusswaffen, die jemand aus einer Erbmasse übernommen hatte und jetzt loswerden wolle. "Ansonsten um Waffen aller Art - von Schreckschusswaffen und Luftgewehren bis hin zu illegalen Lang- und Kurzwaffen."

Die große Abgabewelle sei aber auch nach mehr als der Hälfte der Waffenamnestie nicht eingetreten. Schließlich handle es sich bereits um die dritte Amnestie seit 2003. Die Änderung von Paragraf 58, Absatz 8, des Waffengesetzes greift demnach die Strafverzichtsregelungen für Altbesitz aus den Jahren 2003 und 2009 auf.


Noch bis Juli 2018 straffrei

Laut dieser Änderung wird eine Person, die eine am 6. Juli 2017 unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes, unerlaubten Führens auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle oder wegen unerlaubten Verbringens bestraft.

Nach Ablauf der Frist im Juli ist eine straffreie Abgabe von illegal besessenen Schusswaffen und Munition nicht mehr möglich. Lediglich Schusswaffen und Munition, die ohne Erlaubnis besessen werden dürfen, wie Luftgewehre und Schreckschusswaffen, können laut Stefanie Schuhmann weiterhin abgegeben werden. Ebenso erlaubnispflichtige Schusswaffen aus registriertem Besitz.

Ziel des Ganzen ist, die Zahl der illegalen Waffen zu verringern, die im Umlauf sind. Laut Markus Dotterweich, Sprecher der Polizei Bamberg-Land, werden Waffen auch bei der Dienststelle abgegeben. Oder die Beamten werden gerufen, wenn eine Pistole oder ein Gewehr auf einem Speicher nach einem Todesfall in der Familie oder bei Haushaltsauflösungen gefunden wird. Laut Dotterweich kommt das "ab und zu" mal vor. "Wir stellen dann die Waffe sicher, prüfen, was der Hintergrund der Waffe ist, ob damit eventuell eine Straftat begangen wurde." Wenn alles in Ordnung sei, werde die Waffe zur Verwertung an das Landeskriminalamt weitergeleitet. Dort werden sie zerlegt und eingeschmolzen.


Transport nur in Behältern

Bevor nach einem Fund unsachgemäß mit einer Waffe hantiert werde, ist es laut Dotterweich besser bei der Polizei anzurufen: "Wenn jemand eine Waffe findet und nicht sicher ist, wie er diese abgeben soll, sind wir bereit zu unterstützen." Vom Amt für Öffentliche Sicherheit des Landratsamtes wird ansonsten darauf hingewiesen, dass Schusswaffen nur in verschlossenen Behältnissen transportiert werden dürfen. Notfalls sollten Langwaffen in eine Decke oder ähnliches eingewickelt und verschnürt werden, um sie beim Landratsamt abzugeben. Ganz wichtig: Es sollte darauf geachtet werden, dass Schusswaffen tatsächlich nicht geladen sind.
Eine anonyme Abgabe ist zwar eigentlich nicht vorgesehen. So nimmt auch das Landratsamt die Personalien bei der Abgabe auf, erklärt Stefanie Schuhmann. Doch den Behörden ist etwas anderes viel wichtiger: "Tatsächlich entscheidend ist für das Landratsamt Bamberg, dass jede abgegebene Waffe eine gute Waffe ist."