Angriff durch AEO-Bewohner? Verteidigung will andere Ermittlungen gegen Securitys einsehen

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Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sollen in der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken in Bamberg von zwei Bewohnern angegriffen worden sein. Doch bestreiten die beiden Angeklagten das. Foto: Matthias Hoch
Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sollen in der Aufnahmeeinrichtung  Oberfranken in Bamberg von zwei Bewohnern angegriffen worden sein.  Doch  bestreiten die  beiden Angeklagten das.    Foto: Matthias Hoch

Securitys der Aufnahmeeinrichtung sollen von Bewohnern verletzt worden sein. Die Verteidigung glaubt das Gegenteil und will Ermittlungsakten einsehen.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Amtsgericht Bamberg wurden für diesen Prozess kurzfristig erhöht, Handys mussten vor dem Betreten des Sitzungssaals 024 abgegeben werden. Angekündigt hatten sich zahlreiche Unterstützer der beiden 29 und 32 Jahre alten Angeklagten, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten müssen. Im Vorfeld war im Internet auch von einer Kundgebung vor dem Amtsgericht die Rede, die allerdings bei der Stadt weder angemeldet war noch am Ende wirklich stattfand. Der Saal war am Dienstagmittag dennoch mit Unterstützern der beiden beschuldigten Flüchtlinge gut gefüllt.


Antrag der Verteidigung

Der Grund: Die senegalesischen Bewohner der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken (AEO) bestreiten vehement das, was ihnen von der Staatsanwaltschaft Bamberg zur Last gelegt wird. So wollen nicht sie Anfang September 2017 in der AEO eine Gruppe von Mitarbeitern angegriffen und verletzt haben, vielmehr sei die Attacke von den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes ausgegangen. Einen entsprechenden Strafbefehl vom November 2017 akzeptierten die Beschuldigten nicht, weshalb sie am Dienstag vor Gericht erscheinen mussten.

Doch war die Verhandlung schnell wieder ausgesetzt: Verteidiger Benjamin Düsberg aus Berlin untermauerte die Angaben der Beschuldigten mit einem Antrag, den er kurzfristig zu Beginn der Verhandlung gemeinsam mit seinem Kollegen Thomas Jennissen stellte, weshalb es dann auch nicht mehr zur Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Stephan Schäl kommen sollte.

"Wir glauben, dass der Fall in einem größeren Zusammenhang steht", erklärte der Verteidiger dazu. Sein Antrag zielte unter anderem auf einen Vorfall ab, der sich an einem Tag Ende September 2017 abgespielt haben soll, über den diese Redaktion Mitte März berichtet hat: So ermittelt die Staatsanwaltschaft seit Ende Oktober 2017 in diesem anderen Verfahren wegen versuchten Totschlags gegen drei Security-Mitarbeiter sowie gefährlicher Körperverletzung gegen eine weitere Sicherheitskraft der Aufnahmeeinrichtung.

Die Securitys sollen einem, eventuell einem zweiten Bewohner, Tritte gegen Körper und Kopf versetzt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte jedoch betont, dass es große Widersprüche in den Zeugenaussagen gebe. So konnte die Behörde auch nicht bestätigen, dass konkrete Anhaltspunkte für versuchten Totschlag bestehen. Bei den Geschädigten sind demnach in diesem Zusammenhang keine Verletzungen festgestellt worden. Die Ermittlungen dauern jedoch weiter an. Die Regierung von Oberfranken hatte die Sicherheitsfirma gebeten, die betroffenen Mitarbeiter in der Zeit präventiv nicht mehr auf dem Gelände der AEO einzusetzen.

Rechtsanwalt Düsberg beantragte am Dienstag gemeinsam mit seinem Kollegen, die Ermittlungsakte des geschilderten Falls in das Verfahren gegen ihre 29 und 32 Jahre alten Mandanten einzubeziehen, ebenso den polizeilichen Ermittlungsvorgang in einem anderen möglichen Fall der Verletzung eines AEO-Bewohners durch Security-Mitarbeiter hinzuzuziehen. "Die Relevanz für das hiesige Verfahren ist nicht zu übersehen", befand Düsberg.


Zeugen beteiligt?

Laut dem Anwalt haben die Nachforschungen der Verteidigung auch ergeben, dass an dem anderen Vorfall, wegen dem die Staatsanwaltschaft seit Ende Oktober ermittelt, vier der fünf Security-Mitarbeiter beteiligt gewesen sein könnten, die als Zeugen im Prozess gegen die beiden AEO-Bewohner aussagen sollten. Die Verteidigung witterte darüber hinaus sogar ein systematisches Vorgehen bei Körperverletzungen durch Security-Mitarbeiter der AEO.

"Wir wollen auch die Wahrheit wissen", erklärte Staatsanwalt Schäl zu dem Antrag. Demnach will die Staatsanwaltschaft diesen jetzt prüfen. Ob allerdings die Verteidigung Einblick in die Ermittlungsakten bekommt, konnte Schäl vor Gericht noch nicht sagen. Schließlich würde das andere Verfahren nicht von ihm geführt. Somit habe er keine Kenntnis von Einzelheiten der anderen Ermittlungen. Das mit der Akte sei also noch zu klären.

Amtsrichter Florian Kratzer setzte die Verhandlung nach dem Antrag aus. Ein neuer Prozesstermin ist noch nicht angesetzt.