Seit 22. Februar saß ein 20-jähriger Asylbewerber aus Georgien in Untersuchungshaft. Nach der Hauptverhandlung kam er wieder auf freien Fuß.
Richterin Daniela Kämmer setzt auf das Einsehen und die Reue des Angeklagten, vor allem aber auf den Eindruck, den fast drei Wochen Untersuchungshaft auf ihn gemacht haben: Ein 20 Jahre alter Georgier, der in Deutschland Asyl beantragt hat und in der Aufnahmeeinrichtung (AEO) in Bamberg wohnt, durfte am Montag wieder "nach Hause" in die Asylbewerber-Unterkunft am Erlenweg.
Klitzekleines Taschenmesser
Seine mehrmonatige Haftstrafe, zu der er wegen zweifachen Ladendiebstahls verurteilt worden ist, hat die Richterin zur Bewährung ausgesetzt und ihm 100 Stunden gemeinnützige Arbeit auferlegt. Dass seine Aussichten auf Anerkennung als Flüchtling eher schlecht sind, weiß er selbst. Nach seinen Zukunftsplänen befragt sagte er: "Ich würde gerne in meine Heimat zurück, mein Studium beenden und arbeiten." Die Chance, um die er das Gericht bat, hat er bekommen: Den Knast hat er hinter sich - sofern er sich in Zukunft nichts mehr zu Schulden kommen lässt.
Es war nicht selbstverständlich, dass der Georgier den Gerichtssaal ohne die Fußfesseln, in denen er gekommen war, als freier Mann würde verlassen können. Angeklagt war er wegen eines Diebstahls mit Waffen, begangen am 22. Februar in einem Bekleidungshaus am Maxplatz. Er hatte eine Wolljacke im Wert von 140,99 Euro mit die Umkleidekabine genommen und dort das Sicherungsetikett herausgeschnitten. Das Personal rief die Polizei.
Die "Waffe" war in diesem Fall ein klitzekleines Taschenmesser mit einer Anzahl nützlicher Utensilien wie Nagelfeile und Schere. Die Klinge des eigentlichen Messers war nur 4 Zentimeter lang, aber wegen ihrer scharfen Spitze "abstrakt geeignet, auch erhebliche Verletzungen zu verursachen", führte Richterin Kämmer in der Urteilsbegründung aus. Trotzdem stufte sie die Straftat als minderschweren Fall ein. Sie verhängte dafür acht Monate Freiheitsstrafe.
Den Diebstahl eines Parfüm-Testers in Bayreuth sowie von Lebensmitteln in Breitengüßbach - für den der Angeklagte einen inzwischen rechtskräftigen Strafbefehl erhalten hatte - ahndete sie mit einer Gesamtstrafe von zwei Monaten und zwei Wochen.
"Am schwierigsten war die Bewährungsfrage", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Fünf Diebstähle des Angeklagten seien inzwischen bekannt geworden, wobei ein Fall ohne Auflage eingestellt worden sei. Allerdings: Vor Gericht habe sich der Mann zum ersten Mal verantworten müssen. Trotz seiner "Umtriebigkeit" - der Georgier verübte die Straftaten in verschiedenen Orten zwischen Nürnberg und Breitengüßbach - seien nach dem Eindruck der Untersuchungshaft und der Hauptverhandlung wohl keine weiteren Straftaten von ihm zu erwarten, prognostizierte die Richterin.
Zu Gunsten des Angeklagten zählte bei der Strafzumessung vor allem das Geständnis. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.