Zurück in den Knast

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Bayern-Fanschals, eine Fanscheibe, Damenjacken, Wanderschuhe und Werkzeug wurden im Sommer 2020 aus dem Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses geklaut. Auf der Werkzeugtasche fand die Polizei DNA-Spuren eines Drogenabhängigen. Das Gericht in Bad Kissingen sah es als erwiesen an, dass er den Diebstahl begangen hat. Der 40-Jährige leugnet die Tat.
Bayern-Fanschals, eine Fanscheibe, Damenjacken, Wanderschuhe und Werkzeug wurden im Sommer 2020 aus dem Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses geklaut. Auf der Werkzeugtasche fand die Polizei DNA-Spuren eines Drogenabhängigen. Das Gericht in Bad Kissingen sah es als erwiesen an, dass er den Diebstahl begangen hat. Der 40-Jährige leugnet die Tat.
Rainer Fuhrmann/Adobe Stock(Symbolfoto)

Mit 19 Jahren hat er das erste Mal Drogen genommen. Heute ist er 40 Jahre alt und schafft den Absprung nicht. 23 Einträge wegen diverser Vergehen hat er im Bundeszentralregister. Jetzt war er wegen schweren Diebstahls angeklagt.

Bayern-Fanschals, eine Fanscheibe, Damenjacken, Wanderschuhe, Rucksäcke, Mützen und Werkzeug wurden im Sommer 2020 aus dem Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses im Landkreis geklaut. Als die Geschädigte am 2. Juli in den Keller ging, fand sie das Vorhängeschloss ihres Abteils aufgebrochen. Auf der leeren Werkzeugtasche entdeckte die Polizei DNA-Spuren eines Drogenabhängigen.

Der 40-Jährige leugnet die Tat. Das Gericht in Bad Kissingen sah es jedoch als erwiesen an, dass er den Diebstahl begangen hat und verhängte eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Vergleichsweise gering schlug dabei der Strafbefehl wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu Buche, den das Gericht gleich mit einbezog.

Das geschädigte Paar, das als Zeugen vor Gericht aussagte, kannte den Angeklagten nur vom Sehen, weil er desöfteren in dem Mehrfamilienhaus verkehrt. Das gestand er auch, denn dort wohnt eine Bekannte von ihm, der er auch immer wieder helfe. Daher sei er schon 1000 mal in dem Keller gewesen, gab er vor Gericht an. Die Sachbeschädigung und den Diebstahl habe er jedoch nicht begangen, beteuerte er. "Wenn ich etwas gemacht habe, dann gebe ich das auch zu", meinte er.

Ohne jede Erklärung

Wie seine Fingerabdrücke beziehungsweise seine DNA auf die fremde Werkzeugtasche gelangt sein könnten, konnte er jedoch selbst nicht erklären. Er hätte mit dem Diebesgut - unter anderem zwei neuwertige Damenjacken - auch nichts anfangen können, argumentierte er. Das sah die Richterin jedoch anders. Immerhin waren die gestohlenen Sachen rund 517 Euro wert und verkaufen könne man alles. "Geld können Sie in ihrer Lage bestimmt immer gebrauchen", meinte sie.

Geständig war er hingegen hinsichtlich des Strafbefehls. Hier hatten Polizisten bei ihm 20g Amphetamin gefunden, die er unter dem Hosenbund versteckt hatte. Der Polizist, der als Zeuge vor Gericht aussagte, kannte den Angeklagten schon. Der sei immer kooperativ. Er habe auch sofort 450 Euro unter dem Sitzkissen vorgezogen, um den Haftbefehl abzuwenden, wegen dem die Beamten gekommen waren. In der Wohnung selbst habe man nichts gefunden, aber "das ist normal, die Wohnungen werden sauber gehalten, wenn Haftbefehle offen sind", so der Polizist. Die beiden (gemeint war eine Freundin, gegen die ein eigenes Verfahren läuft) seien ja nicht unerfahren.

Der 40-Jährige nimmt seit seinem 19. Lebensjahr Drogen. Anfangs Ecstasy und Marihuana, später härtere Drogen. 2009 hatte er eine dreimonatige Therapie gemacht und auch in der Justizvollzugsanstalt (JVA), aus der er Ende 2019 entlassen wurde, hatte er einen Entzug gemacht. Ende 2021 folgte eine Entgiftung in Werneck.

Vor zwei Wochen hat er nun einen Antrag auf eine Langzeittherapie gestellt. Eine günstige Sozialprognose konnte ihm die Richterin trotzdem nicht stellen. Schließlich sei das Bewährungsverfahren "alles andere als gut gelaufen". Bei der Schuldnerberatung sei er nie gewesen, die Drogen-Screenings hatte er getürkt - wie er selbst zugab - und der Diebstahl ereignete sich gerade mal ein halbes Jahr nach der letzten Tat, "da waren Sie noch unter Bewährung", so der Staatsanwalt. Damals hatte er gleich zweimal seinen Rucksack im Obi in Bad Neustadt voll Werkzeug gepackt und mitgehen lassen.

Vorstrafen und offene Verfahren

Hinzu kam die lange Liste an Einträgen ins Bundeszentralregister, von Sachbeschädigungen und Diebstählen über unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln bis hin zum Erschleichen von Leistungen und Fahren ohne Fahrerlaubnis, "Vorstrafen, Vorstrafen, Vorstrafen (O-Ton Richterin), einschlägige inklusive.

Und mit Blick in ihre Unterlagen stellte die Richterin zudem fest: "Da sind ja noch mehr Verfahren gegen Sie anhängig". Die Bewährungshelferin bestätigte ebenfalls, dass sich die Auflagen-Erfüllung schwierig gestaltet hat. Aber: "Wenn er da war, waren es gute Gespräche" und die Erreichbarkeit sei besser geworden. Nach einem Wechsel der Betreuerin hatte sie selbst bisher jedoch nur zwei persönliche Termine mit ihm.

Trotzdem unterstellten sowohl Staatsanwalt als auch Richterin dem Angeklagten keine ernsthaften Bemühungen auf Therapie. Und: "Sie hatten etliche Chancen, sogar ein Gnadengesuch wurde gestattet, das ist sehr selten", sagte die Richterin in ihrem Urteil.

Sie könne zudem nicht verstehen, warum der gelernte Straßenbauer nicht Vollzeit arbeitet. "Sie haben einen guten Job gelernt, da bekommt man leicht eine Anstellung und dann ist die Gefahr für neue Taten nicht so groß, weil man abends müde ins Bett fällt", sagte sie. Das habe er ja bis Corona auch getan. Aber auf dem Dorf ohne Führerschein, da gebe es nicht viel Möglichkeiten, so der Beschuldigte. Jetzt sei er umgezogen, da werde es einfacher.

Das heißt erst wird er noch einmal zurück ins Gefängnis müssen. Die Richterin blieb zwar unter dem Antrag des Staatsanwalts, verurteilte den 40-Jährigen jedoch wegen Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Zudem ist eine Einziehung von Wertersatz in Höhe von 517 Euro vorgesehen. Und er trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen Auslagen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben nun die Möglichkeit Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.