Zeitlofs: Im Altort gelten jetzt strenge Regeln

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Der Markt Zeitlofs erlässt eine Gestaltungssatzung für den Altort. Bauherren können bis zu 15.000 Euro Zuschuss bekommen, müssen aber auch strenge Regeln beachten.
Der Markt Zeitlofs erlässt eine Gestaltungssatzung für den Altort. Bauherren können bis zu 15.000 Euro Zuschuss bekommen, müssen aber auch strenge Regeln beachten.
Marion Eckert

Die Gemeinde Zeitlofs hat eine Gestaltungssatzung erlassen. Was das für Hausbesitzer bedeutet.

Zeitlofs hat einen historisch gewachsenen Ortskern, dessen Struktur und Ortsbild erhalten, gepflegt und gestaltet werden soll. Eine Gestaltungssatzung wird in Zukunft den Rahmen vorgeben, damit der Altort als kulturhistorisches Erbe erhalten und zugleich zeitgemäß weiter entwickelt werden kann - ohne die Tradition zu vergessen.

Mit einem kommunalen Förderprogramm sollen Mehraufwendungen für private Bauherren abgefangen und zugleich ein Anreiz zur Investition geschaffen werden. Vorgestellt wurde der Entwurf der Gestaltungssatzung mit ihren Bestimmungen, aber auch den Möglichkeiten im Gemeinderat durch das Büro Holl-Wieden, Würzburg.

"Mit der Gestaltungssatzung will die Gemeinde gutes und richtiges Bauen erleichtern", heißt es im Vorwort den 43-seitigen Konzeptes. Es sei eine Unterstützung für Bauherren und ein Leitfaden. Die Gestaltungssatzung gilt für alle Häuser im Geltungsbereich, dem Altort von Zeitlofs. Sie gelte für Wirtschafts- und Nebengebäude ebenso wie für Hauptgebäude, für kleine bauliche Anlagen und für die Gestaltung von Freiflächen. Die Satzung unterscheide aber zwischen ortsbildprägenden und nicht ortsbildprägenden Gebäuden, für die weniger strenge Regeln gelten. Außerdem werden alle Baumaßnahmen, die vom öffentlichen Raum einsehbar sind, strenger beurteilt. Die Satzung unterscheidet zudem zwischen bestehender Bausubstanz und Neu- und Zubauten, für die weniger strenge Regeln gelten. Einige wenige Gebäude in Zeitlofs Altort unterliegen den Bestimmungen des Denkmalschutzes. Bei baulichen Maßnahmen an diesem Gebäuden sei immer das Landratsamt als Untere Denkmalschutzbehörde einzuschalten. In der Präambel der Satzung heißt es: "Ziel ist die Erhaltung der örtlichen historischen Baustruktur, die Bewahrung ortstypischer und städtebaulicher Gestaltungselemente, wie Dachform, Bauweise, Baumaterialien, Maßstäblichkeit, Form und Farbgebung.

Der Ortskern soll in seinem Erscheinungsbild aufgewertet und damit funktional gestärkt werden. Mit der Gestaltungssatzung soll eine gestalterische Fehlentwicklung verhindert werden." Detailliert listet die Gestaltungssatzung auf welche Veränderungen zulässig sind und wo die Grenzen liegen. Anfangen von der Gebäudestellung über Außenwände, Fassaden, Sockel, Stufen, Fenster, Türen, Tore, Läden, Jalousien, Markisen, Vordächer, Balkone bis hin zu Putz, Farbgebung, Baumaterialien und alles rund um die Dächer reicht die Palette. Neben konkreten Vorgaben werden auch Empfehlungen gegeben, wie den Erhalt der Schindelverkleidungen, die auch an modernen Häusern nicht altertümlich wirken.

Um einer zeitgemäßen Entwicklung nicht im Wege zu stehen, beschloss das Gremium Photovoltaikanlage auch auf Dächern innerhalb des Altorts zuzulassen. Die Gemeinderätinnen und -räte waren sich einig, dass vor dem Hintergrund der Energiewende keine Beschränkungen auferlegt werden dürfen. Beschlossen wurde auch, den Förderbetrag des kommunalen Förderprogramms von 3000 Euro auf 15.000 Euro zu erhöhen. Im Haushalt sollen 50.000 Euro eingestellt werden. "Es muss auch finanziell interessant sein", betonte Bürgermeister Matthias Hauke. "Es ist wert den Ortskern zu erhalten und wieder zu beleben."

Bußgeld bis 5000 Euro

Bei vorsätzlichem Abweichen von der Gestaltungssatzung kann die Gemeinde in Bußgeld bis 5000 Euro verhängen. Der Altort von Zeitlofs ist viele Jahrhunderte alt. Viele Generationen haben hier gewohnt und gebaut. Der Altort hat sich immer wieder verändert, aber man hat auch vieles bewahrt. Geblieben sind die Parzellenstrukturen, die Straßen und Gassen und damit das Ortsgefüge insgesamt. Es gibt historische Bauten, aber auch Neubauten sowie Umbauten und Sanierungen. Jedes Haus, jede Mauer, jeder Baum trage zum Gesamteindruck bei. Der Einsatz einer Natursteinmauer durch Betonsteine beeinträchtige den Gesamteindruck ebenso wie Kunststofffenster in einem Fachwerkhaus. "Jeder, der sich mit Hammer, Schaufel, Säge und Farbeimer an seinem Anwesen zu schaffen macht, muss wissen, dass er nicht nur sein Eigentum, sondern auch den Ort und das Ortsbild gestaltet", so die Erklärung des Fachbüros.