Werner Herterich geht nicht in den Nüdlinger Gemeinderat

1 Min
Werner Herterich
Werner Herterich
Anita Haub
Anita Haub
 

Eine Überraschung gab es nach der Sitzung des Gemeinde-Wahlausschusses in Nüdlingen: Werner Herterich, der eigentlich für den Bürgerblock Nüdlingen in den Gemeinderat gewählt worden war, hat die Wahl nicht angenommen. Stattdessen rückt nun Anita Haub in den Gemeinderat nach, damit sitzen ab 1. Mai erstmals vier Frauen im Nüdlinger Gremium.

Herterich hatte 359 Stimmen, ihm folgten auf der Liste Anita Haub und Melanie Schießer mit jeweils 350 Stimmen. Über die Nachfolge ins Gremium entschied deshalb das Los: Die 38-jährige Melanie Schießer hatte das Nachsehen. "Die Gemeinde hat mich am Donnerstag, 27. März, informiert, am Freitag habe ich dann gleich die Einverständniserklärung unterschrieben", berichtete Haub gestern auf Nachfrage. "Ich bin sehr gespannt, wie das so läuft", freut sich die 60-Jährige auf die Arbeit im Gemeinderat. Und: "Ich stehe hinter allen Ideen des Bürgerblocks", gebe das Programm die Schwerpunkte vor. Trotzdem habe sie die Entscheidung Herterichs bedauert: "Er ist ein guter Mann."

Belastung wird zu groß

Weshalb nahm Werner Herterich die Wahl nicht an? "Nach dem ich im Januar zum Vorsitzenden des Heimatvereins gewählt wurde, ist mir das zu viel, auf zwei Hochzeiten kann man nicht tanzen", sagt der 44-Jährige. Zudem sei er auch beruflich als Maurer sehr viel unterwegs. Die Wahl im Heimatverein habe sich mit der Kommunalwahl überschnitten: Als er sich im Herbst entschieden habe, als "Stimmenfänger" für den Bürgerblock zu kandidieren, sei noch nicht absehbar gewesen, dass Werner Beck den Vorsitz des Heimatvereins abgibt und er als Stellvertreter nachrückt.
Rechtlich ist die Ablehung einwandfrei, denn 2012 wurde das Gemeindewahlrecht geändert. Die früher oft heiß diskutierten Rücktrittsgründe für alle politischen Ehrenämter sind entfallen, sprich: Jeder Kreis-, Stadt- und Gemeinderat sowie selbst ehrenamtliche Bürgermeister können nicht nur nach der Wahl, sondern auch während der Amtsperiode jederzeit ohne Begründung zurücktreten. Darauf wies Kreis-Wahlleiter Manfred Gerlach gestern auf Nachfrage hin. "Das soll die Freiheit des Mandats stärken", sagt der Jurist. Dagegen können Bürger andere Ehrenämter wie das des Heimatpflegers weiter nur aus gewichtigen Gründen ablehnen.