Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis war vergangene Woche wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Er soll sich an einer 16-Jährigen vergriffen haben, während seine Freundin ein Stockwerk darüber auf ihn gewartet hatte. Am Montag wurde das Urteil verkündet.
Der 23-jährige Angeklagte, der wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung vor dem Bad Kissinger Amtsgericht stand
(wir berichteten in der Wochenendausgabe), wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Kommt er in dieser Zeit den Auflagen nach, wird die Freiheitsstrafe erlassen. Der 23-Jährige soll sich nach einem Dorffest an einer 16-Jährigen vergriffen haben. Sechs Wochen vorher soll er ein weiteres Mädchen belästigt haben. Dem Verurteilten wurde aufgelegt, eine psychologische Therapie zu beginnen und dem Alkohol zu entsagen. Außerdem muss er 4500 Euro an den Weißen Ring zahlen. "Sie müssen verinnerlichen, wenn eine Frau nein sagt, heißt es nein", sagte der Richter.
Ein sechzehn jähriges Mädchen wird ein lebenlang mit dieser Vergewaltigung begleitet werden und der Straftäter marschiert eigentlich als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Menschen die sich an Kindern vergreifen, gehören weggesperrt bis sie nicht mehr in der Lage sind, dieses zu wiederholen.
Ich habe auch für solche Richter keinerlei Verständnis.